Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare „Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare taktisch klug genutzt“ greift diese Mängel auf und gibt Ihnen praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare. So beantwortet die Neuauflage beispielsweise,
✓ | ob eine selbstgestaltete Forderungsaufstellung benutzt werden kann,
| ✓ | wie die Gesamtsumme bei der amtlichen Forderungsaufstellung dargestellt werden kann,
| ✓ | wie die Vollstreckung bei mehreren Gläubigern und Schuldnern funktioniert, insbesondere wenn es sich um eine GmbH & Co.KG oder GbR handelt.
| ✓ | wie die Vollstreckung bei mehreren Drittschuldnern bzw. mehreren Vollstreckungstiteln funktioniert,
| ✓ | ob eine Selbstzustellung oder Zustellung durch Vermittlung der Geschäftsstelle nach Änderung des § 16 GVO sinnvoll ist,
| ✓ | was bei Anordnungen nach §§ 850c Abs. 6, 850d, 850e, 850c Abs. 5 ZPO oder § 850f Abs. 2 ZPO zu beachten ist,
| ✓ | was beim Ausfüllen der Module E bis K zu beachten ist,
| ✓ | welchen angeblichen Tipps nicht gefolgt werden sollte,
| ✓ | wie Probleme bei den Zustellkosten an mehrere Drittschuldner bzw. den Schuldner effektiv gelöst werden können,
| ✓ | wie beim Gerichtsvollzieherformular die Einholung von Drittauskünften (Modul N) effektiviert werden kann.
| Außerdem sorgen konkrete Formulierungsmuster, viele praktische Hinweise und Beispiele sowie die Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung für Unterstützung bei Ihrer täglichen Arbeit. So sind Sie perfekt für die Zwangsvollstreckung gerüstet!
| | Die Neuerscheinung führt Sie Kreuzchen für Kreuzchen durch den Formulardschungel – erfolgreich vollstrecken und Haftung vermeiden Dabei werden Sie durch Beispiele, Formulierungsmuster und viele praktische Hinweise bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützt, damit Sie für die Zwangsvollstreckung gut gerüstet sind. Aus dem Inhalt:
✓ | Richtlinien für die Formularnutzung und Übergangsrecht
| ✓ | Hinweis zu den Anlagen der ZVFV
| ✓ | Vollstreckungsauftrag an Gerichtvollzieher: Anwendungsbereich, Antragstellung, Ausfüllhinweise
| ✓ | Antrag für Durchsuchungsanordnungen nach § 758a Abs. 1, Abs. 4 ZPO: Verbindlichkeit, Antragstellung, Antragsformular
| ✓ | Beschlussentwurf zum Antrag nach § 758a Abs. 1, Abs. 4 ZPO: Modul A und B, C, D und E
| ✓ | Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses´: Ausfüllhinweise und Antragstellung
| ✓ | Entwurf eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Module A, B und C
| ✓ | Sicherungsvollstreckung nach den neuen Formularen
| ✓ | Module und zulässige Abweichungen
| ✓ | Ausfüllhinweise: Gefahren und Risiken erkennen
| ✓ | Muster: Entwurf eines isolierten Überweisungsbeschlusses
| ✓ | Muster: Antrag auf Erlass eines isolierten Überweisungsbeschlusses
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| | Unser renommierter Experte Herr Mock, zeigt Ihnen, was zu tun ist! Peter Mock ist als Diplom-Rechtspfleger (FH) am Amtsgericht Koblenz tätig. Neben seiner Tätigkeit als Mitherausgeber des „Praxishandbuchs Insolvenzrecht" ist er Mitautor u.a. der „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckungsrecht", des Loseblattwerks „Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" sowie Schriftleiter des Informationsdienstes „Vollstreckung effektiv". Zudem hält er Vorträge im Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltvereine, Reno-Vereinigungen sowie Unternehmen und Banken.
| „Eindeutig lohnenswert“ - Auszug aus einer aktuellen Buchkritik: Von der Praxis - für die Praxis ... dieses Motto herrscht bei der 2. Auflage des Buches „Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare taktisch klug genutzt, Haftung vermeiden - Erfolgreich vollstrecken" von Peter Mock vor […] Mithilfe dieses Buches können Fehler bei der Rechtsanwendung vermieden werden. Taktisch kluges Vorgehen verbunden mit Hilfen, Hinweisen und Tricks und Tipps runden das überaus gelungene Praktikerbuch ab. Es beantwortet dabei zahlreiche Fragen, wie sie sich der Praxis angesichts der Füllen an Neuerungen stellen müssen […] Das Buch hilft dem Praktiker, indem es verständlich einen schnellen und profunden Einstieg in das Gebiet ermöglicht. […] eindeutig lohnenswert und wird sich meiner Meinung nach zweifelsfrei auszahlen.“ Wiebke Wilhelm, Dipl.-Rechtspflegerin (FH), AG Konstanz, in Kommunal-Kassen-Zeitschrift 5/2024, S. 120)
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