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Nicht zu unterschätzen sind auch folgeschwere Fehler bei der Aufbewahrung elektronischer Dokumente – denn die ist mittlerweile stark in den Fokus von Betriebsprüfern gerückt. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Archivierung elektronischer Dokumente zu. Ist sie fehlerhaft, drohen Umsatz- und Gewinnschätzungen. Auch die EU-DSGVO sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen und frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen! Denn die Verordnung betrifft nicht nur die Daten Ihrer Kunden, sondern auch die Daten Ihrer Mitarbeiter. Die EU-Verordnung könnte etwa im Widerspruch zu bestehenden Betriebsvereinbarungen in Ihrem Unternehmen stehen. Hier müssen Unternehmer und Betriebsräte frühzeitig neue gesetzeskonforme Regelungen treffen. Auch könnte das Recht auf Vergessenwerden im Widerspruch zu den sonstigen Aufbewahrungspflichten stehen. Bestellen Sie jetzt Ihre gewünschte Menge der neuen Mandanten-Information zum Jahresende 2017! Das Rundschreiben wird Ihnen in Kürze zugestellt! Und wenn Sie heute den kostenlosen Lieferservice gleich mit bestellen, schenken wir Ihnen Ihren Briefkopf-Eindruck bei dieser Bestellung! | ||||||||
Ja, ich bestelle die „Mandanten-Information zum Jahresende 2017“! | ||||||||
Alles Wichtige auf einen Blick! | ||||||||
Die Mandanten-Information zum Jahresende 2017 unterstützt Ihre Mandanten mit allen wichtigen Informationen; ganz egal, ob es sich um Unternehmer, GmbH-Gesellschafter, Arbeitgeber, Hausbesitzer oder Privatleute handelt. Informieren Sie Ihre Mandanten unter anderem über folgende Themen: Registrierkassen im Fokus der Betriebsprüfungen: Kassennachschau ab 2018 GoBD: Wie werden E-Mails rechtskonform aufbewahrt? Reverse-Charge: Welche Folgen drohen bei Verstößen? Wann bleiben Kosten für Betriebsveranstaltungen steuerfrei? Was ändert sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz? Höhere Sozialabgaben ab 2018 GmbH-Geschäftsführer: Einführung des Transparenzregisters Investmentsteuerreform greift ab 2018 Außergewöhnliche Belastungen: Zumutbare Belastung verringert Anhebung von Grund- und Kinderfreibeträgen ab 2018 | ||||||||
Ja, ich bestelle die „Mandanten-Information zum Jahresende 2017“! | ||||||||
Briefkopf-Eindruck geschenkt! | ||||||||
Gute Leistung sollte auch Ihren guten Namen tragen. Deshalb schenken wir Ihnen Ihren Briefkopf-Eindruck in schwarz/weiß wenn Sie uns die Erlaubnis geben, Sie in Zukunft automatisch zum Jahresende zu beliefern. Was bedeutet das genau? Sie erhalten ab 2018 automatisch im November eines Jahres eine Lieferung der aktuellen Jahresend-Information in der Stückzahl, die Sie heute bestellen. Und das jedes Jahr aufs Neue. Aber keine Sorge! Wir fragen jedes Jahr automatisch Ihre Wunschmenge im Vorfeld ab. Sie können also jedes Jahr die Menge variieren und den Service jederzeit kündigen. | ||||||||
Ja, ich bestelle die „Mandanten-Information zum Jahresende 2017“! | ||||||||
Mandanten-Information zum Jahresende 2017 | ||||||||
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