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Jahresrückblick: Immobilien-Highlights und Miseren | |
| Das Ampel-Aus und die Trump-Wahl dürften die spektakulärste News gewesen sein – zwischen Haushaltskrise, Förderchaos und Zinsentscheidungen, erwarteten und gehassten Gesetzen, wichtigen BGH-Urteilen und Software-Cracks auf Einkaufstour. Ein Rückblick auf das Immobilienjahr 2024. Jetzt weiterlesen > |
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Gesetze, Fristen, Dauerbrenner: Das kommt 2025 | |
| Verschärfungen im Mietrecht, eine neue Grundsteuer und Wohngemeinnützigkeit, die Reform des Baugesetzbuchs – welche rechtlichen und steuerlichen Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2025 erwartet, ist nach dem Ampel-Aus offen. Das ist geplant. Jetzt weiterlesen > |
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Zu scharf: Neues Mietgesetz sorgt für Wirbel | |
| Das Justizministerium hat kurzfristig einen Gesetzentwurf für Mietenregulierungen vorgelegt. Für massiven Ärger sorgt nicht nur der Inhalt – Verbände der Immobilienwirtschaft und der Wohnungswirtschaft sind erzürnt, weil es kaum Luft zur Stellungnahme gibt. Jetzt weiterlesen > |
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EZB, Trump und der deutsche Immobilienmarkt | |
| Werden weitere Leitzinsenkungen der Europäischen Zentralbank im neuen Jahr die Hypothekenkonditionen noch verbessern? Was macht das mit den deutschen Immobilienmärkten und den Kaufpreisen? – Expertenprognosen zu den Auswirkungen der EZB-Geldpolitik. Jetzt weiterlesen > |
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So bleibt bestimmt keine Tonne stehen | Richtige Mülltrennung ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschrieben. Sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Welche Verantwortung hat die Wohnungswirtschaft? Ein Interview mit Axel Subklew, Sprecher der Initiative "Mülltrennung wirkt".
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Schritt für Schritt zum ESG-gesteuerten Investitionskonzept | Um Immobilien zukunftssicher zu machen, braucht es zuverlässige Daten. Denn nur auf einer soliden Grundlage lassen sich gezielte strategische Entscheidungen treffen. Lesen Sie hier, wie Sie die Datenbeschaffung effizient angehen und schrittweise ein ESG-gesteuertes Investitionskonzept erstellen.
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BGH: Gedenkstein darf im WEG-Ziergarten stehen | |
| Eine bauliche Veränderung gestaltet die Wohnanlage nicht grundlegend um, wenn sie den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums vereinbar ist. In einem Ziergarten ist daher ein Gedenkstein zulässig. Jetzt weiterlesen > |
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