Anwälte und Juristen müssen oft für gemeine Scherze herhalten. Sie wissen schon, so etwas wie: "Drei Juristen, fünf Meinungen" oder "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand." Als Angehörige dieses Berufsstands finde ich das natürlich fies, halte mit einem fröhlichen "Das kommt darauf an!" dagegen und bestehe auf einer Betrachtung des Einzelfalls. Als viele Einzelfälle lassen sich auch die (gerichtlichen) Streitigkeiten um Mietzahlungen für Gewerbeflächen sehen, die coronabedingt geschlossen werden mussten. Die beiden ersten OLG-Urteile dazu, natürlich mit unterschiedlichem Ergebnis, fielen diesen Mittwoch. Das hilft Betroffenen nur wenig, wenn sie sich fragen: Was gilt denn nun eigentlich? Monika Hillemacher und Christoph von Schwanenflug sortieren deshalb in unserer Titelgeschichte die Rechtslage und kommen zu dem Schluss: Letztlich können sich die Mietparteien nur selbst helfen. Dieser Tage ist auch eine alte Bekannte wieder aufgetaucht: die Immobilienpreisblase. Hervorgelockt hat sie der Februarbericht der Bundesbank, der sich mit den steigenden Preisen für Wohnimmobilien befasst. Christine Rose analysiert mit Hilfe von weiteren Studien und Zahlen, was das für den Erwerb von Wohneigentum heißt. Ihr Fazit lautet, dass es am Startkapital fehlt. Egal, was kommt: Bleiben Sie zufrieden! Das sind die Bundesregierung und ihr Bisschen-Bauminister mit ihrer Wohnungspolitik schließlich auch. |