Sehr geehrter Herr Do, den Vorteil der Ist-Versteuerung - also der Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten - wollen wohl die meisten Ihrer Mandanten nutzen, wenn das möglich ist. Schließlich weiß jeder: Rechnungsbeträge sind noch lange keine Zahlungseingänge. Wichtig zu wissen: Wann hat das Finanzamt zugestimmt? Das FG Köln hat das genauer geklärt. Zudem geht es im Urteil darum, inwieweit die Vereinnahmung umsatzsteuerlicher Entgelte dem ertragsteuerlichen Zuflussprinzip folgt - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |