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Guten Tag Herr Do,
„Zombie“ – ein Begriff, der seit längerer Zeit auch schon im Bereich von Unternehmen gebräuchlich ist. Er bezeichnet „untote“ Unternehmen, die eigentlich, gemessen an ihrer wirtschaftlichen Situation, nicht mehr marktfähig sind.
Auch für Vereine ist die wirtschaftliche Situation wichtig, schließlich ist dies in unserer Gesellschaft ein grundlegendes Kriterium der Lebensfähigkeit für Organisationen.
Dennoch sind Vereine anders, sie sind als Nonprofit-Organisationen in ihrer Zielsetzung in erster Linie sach- und nicht gewinnorientiert.
Aber dennoch: Können auch in der Vereinslandschaft Zombies existieren?
 
Diese Frage beantworten wir in unserem heutigen Newsletter!
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Vereine als Zombies?
 
„Zombie“ bezeichnet „untote“ Unternehmen, die eigentlich, gemessen an ihrer wirtschaftlichen Situation, nicht mehr marktfähig sind, die jedoch durch günstige Zinsen, Subventionen und andere Unterstützungen irgendwie weiter durchkommen. Können auch in der Vereinslandschaft Zombies existieren?
 
 
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Kann verweigerte Aufnahme in eine Vereinsgruppe wegen des Geschlechts diskriminierend sein?
 
Kernaussage der Entscheidung: Die Mitglieder eines Vereins haben grundsätzlich einen Anspruch auf Aufnahme in die jeweilige Vereinsgruppe auf der Grundlage des allgemeinen vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsanspruchs in Verbindung mit § 280 Absatz 1 BGB. Dem Anspruch auf Gleichbehandlung der Mitglieder kann allerdings ein sachlicher Grund entgegenstehen.
 
 
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Muss (kann) ein Verein Auskunft an die Mitglieder über das Gehalt eines Trainers erteilen?
 
Kernaussage der Entscheidung: Es stellt keinen Verstoß gegen die DSGVO dar, wenn ein Vorstand im Rahmen seiner Rechenschafts- und Auskunftspflicht den Mitgliedern Informationen über das Gehalt eines Trainers erteilt.
 
 
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Auch der GF ist neben der GmbH Verantwortlicher i. S. d. DSGVO
 
Um was geht es in diesem Fall? Dieser Fall des OLG betrifft den Geschäftsführer einer GmbH. Die Grundsätze der Entscheidung lassen sich auch auf den Vorstand eines Vereins übertragen.
 
 
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Was in einer Mitgliederversammlung alles schiefgehen kann
 
Wenn bei der Planung, Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung Fehler gemacht werden, weil entweder gegen die Satzung oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde, hat dies zur Folge, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung unwirksam oder zumindest anfechtbar sind.
 
 
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Fehler im Amtslöschungsverfahren: Auch Registergerichte machen Fehler
 
Kernaussage der Entscheidung: Die Löschung von Eintragungen im Vereinsregister durch das Registergericht ist von Amts wegen nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens durch das Registergericht beachtet worden sind.
 
 
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Ehrenamt neben Festanstellung – arbeitsrechtliche Bewertung
 
Nicht selten kommt es in Vereinen oder Verbänden vor, dass angestellte Mitarbeiter neben ihrer bezahlten Tätigkeit zusätzlich ehrenamtliche Leistungen erbringen. Im Einzelfall kann dann strittig sein, ob es dafür Vergütungsansprüche gibt, das Ehrenamt also faktisch „Überstunden“ sind oder gar ein zweites Arbeitsverhältnis besteht, aus dem sich Vergütungsansprüche ergeben.
 
 
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