Falls Sie unseren Newsletter nicht oder nur teilweise sehen können, klicken Sie bitte auf die HTML-Vorschau | | Ausgabe 15 | 08. März 2016 | Inhalt | Sehr geehrte Damen und Herren , bis Ende 2018 will die Telekom ihr ISDN-Netz abschalten und Telefonieanschlüsse nur noch auf IP-Basis liefern. Andere Anbieter ziehen nach. Was Betriebe beachten müssen, damit der Umstieg gelingt, sagen wir Ihnen. Und dann gilt für alle Gebäudereiniger ab sofort ein tariflicher Mindestlohn. Wie hoch der ist, erfahren Sie in diesem Newsletter. Eine erfolgreiche Woche wünscht
Christiane Klebig Online CvD |
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Telefonanlagen: Kein Anschluss unter dieser Nummer | Bild: Schruhl | Bis Ende 2018 will die Telekom ihr ISDN-Netz abschalten und Telefonieanschlüsse nur noch auf IP-Basis liefern. Andere Anbieter ziehen nach. Was Betriebe beachten müssen, damit der Umstieg gelingt. lesen Sie weiter » |
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Handwerker-Knigge Teil 6: Das Auto - die fahrende Visitenkarte des Handwerkers | Bild: © bhakpong - Fotolia.com | Das Fahrzeug des Handwerkers ist kein x-beliebiges Transportmittel, dem keine Beachtung zukommt. Vielmehr sagt es einiges über den Handwerker und dessen Firma aus. Der Firmenwagen ist eine "fahrende Visitenkarte" für den Handwerker und Aushängeschild seiner Arbeitsqualität. lesen Sie weiter » |
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Geburstag: So können Sie auf Staatskosten feiern | Bild: © Astarot - Fotolia.com | Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, als Werbungskosten abziehbar sind. lesen Sie weiter » |
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| | | | Mitarbeiter: Gutes Arbeitsklima wichtiger als Geld | Bild: © lassedesignen - Fotolia.com | Müssen sich Mitarbeiter in Deutschland zwischen einem guten Arbeitsklima und einem hohen Gehalt entscheiden, ist die Antwort klar: Drei von vier Angestellten (76 Prozent) ist eine angenehme Atmosphäre am Arbeitsplatz wichtiger als eine hohe Bezahlung. lesen Sie weiter » |
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Gebäudereiniger: Tariflicher Mindestlohn ist jetzt allgemeinverbindlich | Bild: ddp | Seit März gilt für alle Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk der tarifliche Mindestlohn. Die unterste Lohngruppe von im Westen 9,80 Euro die Stunde und im Osten von 8,70 Euro wurde nun vom Bundesarbeitsministerium für alle Beschäftigten im Bereich der Innenreinigung für verbindlich erklärt. lesen Sie weiter » |
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Steuerhinterziehung: BFH schränkt Steuerschulden beim Erben ein | Bild: | © bluedesign - Fotolia.com | Auch das gibt es bei Unternehmensnachfolgen im Handwerk: Nach dem Ableben des Seniors stellt der Juniorchef fest, dass der Erblasser Steuern hinterzogen hat und dem Nachfolger jetzt Steuerschulden drohen. lesen Sie weiter » |
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