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 10 | 2018 
 

Lieber Herr Do,

die Kombination von Teilzeitbeschäftigung und (Teil-)Rente ist seit dem 1.7.2017 für viele ältere Arbeitnehmer attraktiver. Die Rente wird dabei anteilmäßig gemindert, wenn der kalenderjährliche Hinzuverdienst über 6.300,– € brutto steigt. Die Details lesen Sie in unserer ersten Nachricht.

Die Finanzverwaltung bemüht sich zunehmend um Kundenfreundlichkeit. Haben Sie das auch schon bemerkt? In diesem Fall oder wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben sollten, können Sie bei unserer alljährlichen Umfrage Ihrem Finanzamt die Meinung sagen (Nachricht 2).

Der Klimawandel macht in Deutschland Solarstromanlagen profitabler. Wer eine solche Anlage betreibt, sollte allerdings auch Nebenwirkungen auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Blick haben, wie unsere dritte Nachricht verdeutlicht.

Ohne Fahrtenbuch erfolgt die Besteuerung nach der 1%-Methode - jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird. Mehr zu diesem Thema finden Sie in Nachricht vier.

Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 liegt vor: Nachricht fünf zeigt, wie sich 2019 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung ändern.

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Rente
Internet-Rechner zu Flexi-Rente und Hinzuverdienst
» Fiskus
Bewerten Sie jetzt Ihr Finanzamt!
» Einkommen
Solarstrom kann Rente mindern
» Dienstwagen
BFH bleibt bei 1 %-Regelung unnachgiebig
» Abgaben
Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2019
 
   
 
   
 

Internet-Rechner zu Flexi-Rente und Hinzuverdienst

Die Kombination von Teilzeitbeschäftigung und (Teil-)Rente ist seit dem 1.7.2017 für viele ältere Arbeitnehmer attraktiver. Die Rente wird dabei anteilmäßig gemindert, wenn der kalenderjährliche Hinzuverdienst über 6.300,– € brutto steigt.

 

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Bewerten Sie jetzt Ihr Finanzamt!

 Bis zum 31.12.2018 können Sie hier bei uns die Kundenfreundlichkeit Ihres Finanzamtes bewerten.
 Nach Ablauf des Wahlzeitraumes wird der Durchschnitt aller eingegangenen Bewertungen ermittelt.
 Das Finanzamt mit den besten Werten wird zu Deutschlands kundenfreundlichstem Finanzamt gekürt.

Das können Sie gewinnen: 1 x Einkaufsgutschein im Wert von 500€, 5 x Einkaufsgutschein im Wert von 100€, 10 x 5-Jahres-Abo der SteuerSparErklärung

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Solarstrom kann Rente mindern

Der Klimawandel macht allem Anschein nach in Deutschland Solarstromanlagen profitabler. Wer eine solche Anlage betreibt, sollte allerdings auch Nebenwirkungen auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Blick haben.

 

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BFH bleibt bei 1 %-Regelung unnachgiebig

Ohne Fahrtenbuch bleibt nur die Besteuerung nach der 1%-Methode. Jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug zu 50% oder mehr betrieblich genutzt wird.

 

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Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2019

Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 liegt vor: So sollen sich 2019 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung ändern.

 

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 Leben & Ereignisse 
 
Rente, Pension und Altersvorsorge
Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld.
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