Lieber Herr Do, die Kombination von Teilzeitbeschäftigung und (Teil-)Rente ist seit dem 1.7.2017 für viele ältere Arbeitnehmer attraktiver. Die Rente wird dabei anteilmäßig gemindert, wenn der kalenderjährliche Hinzuverdienst über 6.300,– € brutto steigt. Die Details lesen Sie in unserer ersten Nachricht. Die Finanzverwaltung bemüht sich zunehmend um Kundenfreundlichkeit. Haben Sie das auch schon bemerkt? In diesem Fall oder wenn Sie andere Erfahrungen gemacht haben sollten, können Sie bei unserer alljährlichen Umfrage Ihrem Finanzamt die Meinung sagen (Nachricht 2). Der Klimawandel macht in Deutschland Solarstromanlagen profitabler. Wer eine solche Anlage betreibt, sollte allerdings auch Nebenwirkungen auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Blick haben, wie unsere dritte Nachricht verdeutlicht. Ohne Fahrtenbuch erfolgt die Besteuerung nach der 1%-Methode - jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird. Mehr zu diesem Thema finden Sie in Nachricht vier. Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 liegt vor: Nachricht fünf zeigt, wie sich 2019 die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung ändern. | Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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