Die Juni-Ausgabe des Infoletters berichtet u. a. über das BMF-Schreiben zur Einbeziehung von Personengesellschaften in eine umsatzsteuerliche Organschaft, dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es die „Mantelkaufregelung“ teilweise verwirft und den gestiegenen Gewerbesteuer-Einnahmen des vergangenen Jahres. Wir wünschen eine gewinnbringende Lektüre. [© Visual Concepts - Fotolia.com] Inhalt: Editorial Klarstellung zu grundlegenden Besteuerungsprinzipien aus Karlsruhe Aktuelle Steuerpolitik Bundestag beschließt Stärkung der Betriebsrenten Aktuelles Steuerrecht BVerfG: Mantelkaufregelung teilweise verfassungswidrig Umsatzsteuer: BMF veröffentlicht Anwendungsschreiben u. a. zur Einbeziehung von Personengesellschaften in eine umsatzsteuerliche Organschaft Erwerb von Fahrrädern und E-Bikes durch den Arbeitnehmer nach Ablauf der Leasingzeit Jubilarfeiern: BMF beantwortet im Nachgang zur lohnsteuerlichen Klärung eine umsatzsteuerliche Praxisfrage zu Jubilarfeiern Aktuelle Haushaltspolitik Aus dem Parlament: Kaufmännische Bilanzierung von Bundesvermögen Gewerbesteuereinnahmen 2016: Sprung nach oben beim Aufkommen Entwicklung der Länderhaushalte bis April 2017 Entwicklung der Steuereinnahmen von Januar bis April 2017 Steuerschätzung: Einnahmen wachsen stetig auf hohem Niveau Finanzströme zwischen Bund und Ländern ab 2020 neu geordnet Aktuelle EU-Steuerpolitik Verfahren zur Streitbeilegung in Fällen von Doppelbesteuerung: Rat einigt sich im Ecofin-Rat am 23. Mai 2017 Rezensionen Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht Einkommensteuergesetz Internationales Steuerrecht zum Infoletter Gerne halten wir Sie auch über unsere demnächst stattfindenden Informationsveranstaltungen informiert: 28. Juni 2017 Die neuen CSR-Berichtspflichten der Europäischen Union 29. Juni 2017 Der rechtssichere Onlineshop Für Rückfragen und Anmeldung: https://www.ihk-niederrhein.de/Veranstaltungen-Recht-und-Steuern Sie haben diese E-Mail erhalten, weil Sie sich unter www.ihk-niederrhein.de für den Empfang unseres kostenlosen Newsletters registriert haben. Wenn Sie diesen Newsletter künftig nicht mehr beziehen möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link, geben Ihre E-Mail-Adresse ein und betätigen die Abmeldung mit „Senden“.
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