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| In eigener Sache: vitaL-Beraterinnen gesucht
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: vitaL-Beraterinnen gesucht | ALfA kritisiert Votum des EU-Parlaments zum europäischen Elternschaftszertifikat – Kaminski: „Elternschaft kann man nicht kaufen“ | Leihmutterschaft begünstigt: EU-Parlament votiert mehrheitlich für umstrittenes Elternschaftszertifikat | 26.600: Statistisches Bundesamt meldet auch im dritten Quartal mehr Abtreibungen | Hospizverbandschef warnt vor Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids | Termine |
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ALfA kritisiert Votum des EU-Parlaments zum europäischen Elternschaftszertifikat – Kaminski: „Elternschaft kann man nicht kaufen“
Augsburg (ALfA) Zu der gestrigen Abstimmung des Europäischen Parlament zum sogenannten „Elternschaftszertifikat“ erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle, Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Geht es nach dem Willen des europäischen Parlaments, dann wird die Definition dessen, was Familie ist und wer ein Elternteil sein kann, von Brüssel vorgegeben. Dass dies nicht die traditionelle Familie aus biologischen Eltern und Kindern sein muss, machte die Debatte am 13.12. im Plenumssaal in Brüssel deutlich. Die EU-Verordnung für ein europäisches Elternschaftszertifikat, die in der heutigen Abstimmung vom Parlament angenommen wurde, sieht ausdrücklich neben Kindern, die aus Leihmutterschaftsverträgen hervorgegangen sind, auch sogenannte ,Multieltern‘ vor.
Die Annahme der Verordnung ist hoch problematisch. Zum einen aus Perspektive der Mitgliedsstaaten der EU, weil das Europäische Parlament die Möglichkeiten der EU-Staaten eingeschränkt, Familien so zu definieren, wie es ihrem nationalen Rechtsverständnis entspricht. Denn: Die Verordnung ermöglicht die Anerkennung der in einem EU-Mitgliedstaat begründeten Elternschaft in der gesamten EU, auch in Situationen wie der Leihmutterschaft. Darüber hinaus überschreitet die Europäische Union mit dieser Verordnung ihre Kompetenzen und erlässt Gesetze zu Familienangelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. „Elternschaft“ ist nicht gleichbedeutend mit Abstammung, eine Kategorie, die für die Bezeichnung von Kindschaftsverhältnissen bisher üblich war. Die Ausdehnung des Begriffs Elternschaft auf jede Form von Beziehung zwischen Kindern und Personen, in deren Haushalt diese Kinder aufwachsen, ist ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Es sieht ausdrücklich vor, dass Regelungen wie die Anerkennung von Partnerschafts- und Kindschaftsbeziehungen von den Mitgliedsstaaten souverän getroffen werden können.
Die Verordnung ist zum anderen besorgniserregend aus der Perspektive der Kinder: Die Etablierung eines europäischen Elternschaftszertifikats auf Grundlage einer herkömmlichen Abstammungsdefinition wäre sicher im Sinne der Kinder. Wenn ,Elternschaft‘ nichts mehr mit biologischer Abstammung zu tun haben muss, so öffnet das die Tür für durch Leihmutterschaftsverfahren entstandene Kinder. Durch Leihmutterschaftsverfahren produzierte Kinder werden wie eine Sache gehandelt, die man kaufen, aber auch wegwerfen kann. Kein Leihmutterschaftsvertrag wird unterzeichnet, in dem nicht durch eine Klausel das Recht der Bestelleltern auf Abtreibung des georderten Kindes – z.B. wegen einer vorgeburtlich diagnostizierten Besonderheit – festgehalten wird. Zudem: Die Etablierung eines Elternschaftszertifikats macht es Kindern unmöglich, ihre wahre Identität und Herkunft zu erforschen. Wie soll es jemals erfahren, wer die biologischen Eltern sind, wenn Personen im europäischen Dokument als Eltern vermerkt sind, von denen niemand mit dem Kind biologisch verwandt sein muss?
Es ist sehr bedauerlich, dass sich das Parlament mit der Annahme dieses Entwurfs selbst widerspricht – in der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer hatte das Parlament im Oktober ausdrücklich noch Leihmutterschaft als Form des Menschenhandels geächtet. Nun wird der Entwurf dem europäischen Rat vorgelegt. Es bleibt zu hoffen, dass er dort scheitert – nach den europäischen Verträgen müsste er einstimmig angenommen werden, um rechtskräftig zu gelten.“ |
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Leihmutterschaft begünstigt: EU-Parlament votiert mehrheitlich für umstrittenes Elternschaftszertifikat Brüssel/Straßburg (ALfA) Mit 366 Ja-Stimmen und 145 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament bei 23 Enthaltungen gestern einen Verordnungsvorschlag zum sogenannten europäischen Elternschaftszertifikat gebilligt. Der Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass die Elternschaft eines Kindes in einem EU-Land auch von den übrigen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Bisher können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie z. B. eine Leihmutterschaft akzeptieren. Der Europäische Rat, der sich aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) zusammensetzt, muss diesem Vorschlag nicht folgen. Das Elternschaftszertifikat ist ein Vorschlag der EU-Kommission, der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyens vorangetrieben wird, um LGBTIQ-Rechte zu stärken.
„Kein Kind sollte aufgrund seiner Familienzugehörigkeit oder seiner Geburt diskriminiert werden. Rein rechtlich ist es derzeit möglich, dass Kinder ihre Eltern verlieren, wenn sie in bestimmte EU-Mitgliedstaaten einreisen. Das ist inakzeptabel. Mit dieser Abstimmung kommen wir dem Ziel näher, sicherzustellen, dass man als Elternteil in einem Mitgliedstaat auch in allen anderen Mitgliedstaaten ein Elternteil ist“, erklärte die Europaabgeordnete Maria-Manuel Leitao-Marques im Plenum.
Dagegen erklärte der Präsident der Föderation der katholischen Familienverbände (FAFCE), Vincenzo Bassi, nach der Abstimmung am Donnerstag, die Mitgliedsstaaten sollten dem Vorschlag des EU-Parlaments „nicht folgen“. Dieser verstoße „eindeutig gegen das Subsidiaritätsprinzip, indem es die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und seine eigene ausdrückliche Verurteilung der Praxis der Leihmutterschaft ignoriert“. Das Parlament hat diese Praxis zuletzt mehrfach verurteilt. FAFCE-Vizepräsidentin Angelika Weichsel Mitterrutzner erklärte: „Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments verzichtet heute darauf, sich für die Menschenwürde einzusetzen und nutzt die grenzüberschreitende Elternschaft für ideologische Zwecke.“ Das Subsidaritätsprinzip ist ein Grundprinzip der Europäischen Union, das die Ausübung der jeweiligen Zuständigkeiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten regelt.
Die Generalsekretärin der „aktion leben österreich“, Martina Kronthaler, zeigte sich entsetzt vom Ausgang der Abstimmung. „Die Entscheidung des EU-Parlamentes ist ein Verrat an Frauen- und Kinderrechten, ein Kniefall vor der Leihmutterschaftslobby und ein erschütterndes Ignorieren der Tatsache, dass Leihmutterschaft auf globaler Ungerechtigkeit beruht“, so Kronthaler. „Wir verstehen den Wunsch, dass kein Kind illegal sein kann. Dies soll aber nicht dazu führen, dass unerwünschte Techniken wie die Leihmutterschaft gefördert werden. Leihmutterschaft ist in den meisten Ländern der EU verboten und bedeutet meist Kinderhandel und Ausbeutung von Frauen. Kommt das Elternschaftszertifikat, wird es deutlich schwieriger, grenzüberschreitende Leihmutterschaft einzudämmen“, so Kronthaler weiter, die das Abstimmungsergebnis als einen deutlichen Erfolg der Pro-Leihmutterschafts-Lobby wertete. „Es wäre möglich gewesen, Leihmutterschaft herauszunehmen oder zumindest – so wie bisher – zu verurteilen. Das ist nicht passiert. Im Gegenteil: Es geht definitiv nicht ,nebenher‘ um Leihmutterschaft, sondern ,besonders‘ um Leihmutterschaft.“ |
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26.600: Statistisches Bundesamt meldet auch im dritten Quartal mehr Abtreibungen Wiesbaden (ALfA) Dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden wurden im dritten Quartal 2023 rund 26.600 vorgeburtliche Kindstötungen gemeldet. Das sind rund 100 (+ 0,7 Prozent) mehr als im Vergleichsquartal des Vorjahres. Damit stieg die Zahl der der Behörde gemeldeten Abtreibungen bereits zum sechsten Mal in Folge. Wie die Wiesbadener Statistiker schreiben, seien „die Ursachen für diese Entwicklung“ anhand der dem Amt vorliegenden Daten „nicht bewertbar“. Insbesondere lägen der Behörde keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für eine vorgeburtliche Kindstötung nach der Beratungsregelung vor.
Wie das Amt weiter meldet, seien 96 Prozent der gemeldeten Abtreibungen nach der Beratungsregelung vorgenommen worden. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten sei in vier Prozent der Fälle Begründung für die Abtreibung gewesen. Die meisten vorgeburtlichen Kindstötungen (48 Prozent) seien mit der Absaugmethode durchgeführt worden. In 39 Prozent der Fälle sei die Abtreibungspille Mifegyne zum Einsatz gekommen. Im dritten Quartal des Vorjahres waren es noch 35 Prozent gewesen. Die Mehrzahl der tödlichen Eingriffe erfolgte ambulant. 83 Prozent in Arztpraxen und OP-Zentren, 14 Prozent in Krankenhäusern.
Rund 42 Prozent der schwangeren Frauen hatten vor der Abtreibung noch kein Kind zur Welt gebracht. 69 Prozent der Frauen, die eine Abtreibung vornehmen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 20 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre. Neun Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. |
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Hospizverbandschef warnt vor Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids Osnabrück (ALfA) Der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativerbandes (DHPV), Winfried Hardinghaus, warnt vor einer Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids. Es gebe „Angehörige, die von ihren alten Verwandten erwarten, Schluss zu machen, um beispielsweise das Pflegeheim nicht mehr bezahlen zu müssen“, sagte der Verbandsvorsitzende Winfried Hardinghaus der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Ausg. v. 11.12.). Umgekehrt wollten manche älteren Menschen ihren Angehörigen nicht zur Last fallen. „Von den Niederlanden hört man manchmal ganz Schlimmes. Da müssen sich die alten Menschen teilweise erklären, warum sie noch weiterleben wollen“, so Hardinghaus weiter. In den Niederlanden ist die Euthanasie seit 20 Jahren erlaubt. |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
19.12.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr | 28.12.2023 | Kreuzweg am Tag der unschuldigen Kinder
Beginn: 14.00 Uhr Ende: 15.00 Uhr Ort: Christ König Kirche, Sophienstr.12, 25436 Uetersen
Info und Anmeldung: [email protected] | 28.12.2023 | Rosenkranz für die ungeborenen Kinder und deren Angehörigen Initiative des RV Nordmünsterland Beginn: 17.30 Uhr Ende: 18.00 Uhr Ort: Basilika Kirche, Osnabrückerstr. 34, 48429 Rheine |
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2024
04. – 07.01.2024 | MEHR-Konferenz Die Jugend und die Patinen für 9 Monate jeweils mit Stand dabei. Beginn: 17.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Ort: MEHR-Konferenz, Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg
Anmeldung und Tickets: glaubensfestival.org/tickets
| 09.01.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Lebensrecht in den Medien Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender/wissenswert-lebenswert-januar
| 15.01.2024 | Assistierter Suizid: Rechtslage und Möglichkeiten kirchlicher Seelsorge
Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:00Uhr, per Zoom
Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender/vortragsreihe2024-1 | 16.01.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr | 20.01.2024 | Digitale Patinnenschulung per Zoom
Beginn: 10.00 Uhr Ende 16.00 Uhr Digitale Patinnenschulung
Anmeldung und Info: [email protected] | 23.01.2024 | Pro Life Arena Vaterschaft – sollte ein Mann das Recht haben, die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu fordern?
Beginn: 20.00 Uhr Per Zoom
Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender | 31.01.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.00 Uhr Ort: EFG Unna-Königsborn, Heidestraße 11, 59425 Unna Anmeldung: [email protected] | 01.02.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ort: Panta Point, Am Pantaleonsberg 8, 50676 Köln Anmeldung: [email protected] | 09. – 11.02.2024 | Schattenkind Fortbildung
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Geistliches Zentrum Schönstatt im Bistum Fulda, Josef-Engling-Haus Tagungs- und Gästehaus, Marienhöhe 1, 36093 Künzell-Dietershausen
Info und Anmeldung: [email protected]
| 13.02.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Leihmutterschaft Beginn: 20.00 Uhr Per Zoom Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender/wissenwert-lebenswert-februar | 20.02.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr | 27.02.2024 | Pro Life Arena
Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten? Beginn: 20.00 Uhr Per Zoom
Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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