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| In eigener Sache: Versuchte Blockade des ALfA-Standes auf der didacta Stuttgart (ALfA) Abtreibungsbefürworter haben versucht, den Info-Stand der ALfA auf der Bildungsmesse didacta zu blockieren. Die Polizei musste einschreiten. Nach zehn Minuten war der Spuk vorbei. Trotz der versuchten Blockade haben die Standmitarbeiter und -mitarbeiterinnen gute Gespräche mit Wohlgesonnenen führen können. Überhaupt wurde der Stand hochfrequentiert. Einige Materialen wurden derart stark nachgefragt, dass die Vorräte bereits nach zwei Tagen raufgebraucht waren. Die Messe läuft noch bis Samstag. Interessierte finden den ALfA-Stand in Halle 7 unter der Standnummer 7E54. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Versuchte Blockade des ALfA-Standes auf der didacta | ALfA: Ein guter Tag für das Leben – Kaminski begrüßt Beschluss des Rechtsausschusses | Bundesverband Lebensrecht: Fakten und Vernunft siegen über Ideologie | § 218 StGB: Keine Abstimmung vor der Bundestagswahl – Sachverständige zerlegen Entwurf | Termine |
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ALfA: Ein guter Tag für das Leben – Kaminski begrüßt Beschluss des Rechtsausschusses
Berlin (ALfA) Zum Beschluss des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags und der Öffentlichen Sachverständigenanhörung zu dem „Entwurf eines Gesetzes zu Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) am Montagabend (10.2.) erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, am Dienstag in Berlin:
„Die gesetzliche Neuregelung der Abtreibung ist vorerst vom Tisch: Der Rechtsausschuss des Bundestags hat nach der gestrigen Anhörung der Sachverständigen beschlossen, keine Sondersitzung hierzu vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu ermöglichen.
Vollständig unmöglich geworden ist das Vorhaben der Unterzeichner des Gesetzentwurfs, die hauptsächlich aus den Reihen der linken und grünen Bundestagsabgeordneten stammen, damit aber noch nicht. Bis zur Konstituierung des neugewählten Bundestags, die innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl erfolgen muss, führt der alte Bundestag weiterhin die Geschäfte. Angesichts der Vehemenz, mit der die Befürworter einer weiteren Liberalisierung eines Gesetzes auftreten, das ohnehin nur unzureichend das Leben schützt, muss man leider sagen: Auch eine solche demokratische Unanständigkeit ist ihnen zuzutrauen. Dabei hätten sie nach den Vorträgen der Sachverständigen und Lektüre der von ihnen abgegebenen Stellungnahmen jede Möglichkeit, sich gesichtswahrend zurückzuziehen und anzuerkennen, dass es weder medizinische noch rechtliche oder gesellschaftliche Gründe gibt, das Lebensrecht ungeborener Kinder weiter auszuhöhlen.
Auch die viel zitierte ELSA-Studie, die unter Leitung der ehemaligen Bundesvorsitzenden von Pro Familia, Daphne Hahn, erstellt wurde, taugt nicht als Beleg für eine notwendige Änderung, wie Prof. Matthias David, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Berlin hervorhob. Sie sei weder evidenzbasiert noch repräsentativ. Dass bei dieser Studie von erheblichen methodischen Mängeln ausgegangen werden muss, darf nicht weiter überraschen. Federführend bei der Erstellung war Prof. Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die Bundesvorsitzende von Pro Familia war. Wer beim deutschen Zweig eines der weltweit größten Anbieter von Abtreibungen eine Studie zur Versorgungslage von ungewollt Schwangeren in Auftrag gibt, braucht sich über das Ergebnis nicht zu wundern. Wundern darf man sich jedoch, dass die Verfasser des Gesetzes sich ausschließlich auf diese Studie beziehen, ihre offensichtlichen Mängel ignorieren und die Ergebnisse nicht kennen: In einem im Januar 2025 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Beitrag erläutert die Autorengruppe um Prof. Hahn, dass über 80 Prozent der befragten Frauen es als sehr leicht oder eher leicht einschätzten, eine geeignete Einrichtung für einen Schwangerschaftsabbruch zu finden. Von einer als „prekär“ empfundenen Versorgungslage kann also keine Rede sein. Die von Hahn erhobenen Daten bezeichnet sie selbst als „nicht repräsentativ“.
Auch der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs erteilten die geladenen Juristen eine klare Absage. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts könne man nicht einfach ignorieren, es habe den Schutz des ungeborenen Lebens mehrfach herausgehoben – so etwa Prof. Gregor Thüsing, Juraprofessor in Bonn.
Wer ein Gesetzesvorhaben auf solch tönerne Füße stellt, darf sich nicht wundern, wenn es im Rechtsausschuss scheitert. Bleibt zu hoffen, dass die Initiatoren sich nun Zeit für eine kritische Lektüre der ELSA Studie nehmen und dann zu dem Schluss kommen, dass ihr Gesetzesvorhaben so überflüssig wie schädlich ist: Nicht nur für das ungeborene Leben, dessen Schutz es zu schleifen trachtet, sondern auch für unsere Gesellschaft. Schon immer ging die größte Gefahr in einem Land von Politikern in Regierungsverantwortung aus, die Menschen in zwei Klassen einteilen: mit und ohne Menschenwürde, mit und ohne Menschenrechte. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen gegenüber solchen Umtrieben eine Brandmauer errichtet hat.“ |
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Bundesverband Lebensrecht: Fakten und Vernunft siegen über Ideologie Berlin (ALfA) Zu der Öffentlichen Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zu Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) am Montagabend (10.2.) erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Linder, am Dienstag in Berlin:
„Worum es den Protagonisten der Abtreibungslegalisierung wirklich geht, wurde bei der Anhörung des Rechtsausschusses gestern noch einmal sehr deutlich. Bei manchen der von ihnen geladenen Expertinnen stellte man eine für solche Veranstaltungen ungewöhnliche und unangemessene Verbissenheit und das Beharren auf vielfach widerlegten beziehungsweise leicht widerlegbaren Behauptungen fest. So wurde von der Abtreibungsaktivistin Dr. Baier behauptet, in den Niederlanden und Kanada – Staaten mit legalisierter Abtreibung – seien die Zahlen niedriger. Die Niederlande hatten 2023 bei 17,8 Millionen Einwohnern ca. 40.000 registrierte Abtreibungen (Deutschland bei etwa 84 Mio. Einwohnern 106.000). In Kanada sind nur in Kliniken durchgeführte Abtreibungen in der Statistikpflicht; 2022 waren das bei 40 Millionen Einwohnern 97.000. Und so ging es weiter: Trotz wissenschaftlicher Kritik an der sogenannten ELSA-Studie durch Prof. Dr. David von der Charité wurden deren nicht repräsentative Ergebnisse stetig wiederholt. Trotz klarer Nachweise für eine nicht vorhandene ,Versorgungslücke‘ bei Abtreibungseinrichtungen wurde gebetsmühlenartig vorgebracht, Frauen hätten ,unfassbar‘ große Probleme, eine Abtreibung zu bekommen. Der Gipfel der ideologischen Ausbrüche waren Sätze wie: ,Vor ihrem Urlaub konnte man der Frau nicht mehr helfen‘ (Dr. Baier zur Dramatik der Schwangeren mit Abtreibungswunsch). Prof. Dr. Brosius-Gersdorf sprach von „das Embryo“ und ließ sich weder von ihrer fundiert immer wieder neu argumentierenden Kollegin Prof. Dr. Rostalski noch von Prof. Dr. Thüsing von ihren Wiederholungen abbringen. Dr. von Miquel, Vertreterin des Frauenrats, lobte die Fristenregelung der DDR-Diktatur und den abtreibungsfreundlicheren Sinneswandel bei Diakonie und Evangelischer Kirche. Prof. Dr. Wörner, federführend in der Kommission der Bundesregierung zur Neuregelung des § 218 tätig, äußerte im Zusammenhang mit dem Lebensbeginn eines Menschen, es gehe nicht darum, sondern um die ,Achtung der Frau als Mensch‘. Das Eingehen einer Schwangerschaft dürfe nicht verlangt oder zugemutet werden.
Umso wichtiger ist, dass es buchstäblich in letzter Minute gelungen ist, den Gesetzesentwurf, der unter anderem die vollständige Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Einteilung von Kindern in erwünschte und unerwünschte Kinder vorsah, für diese Legislaturperiode ad acta zu legen. So gab es trotz massivster Ideologie in der Anhörung und der Debatte doch eine Vernunft in der Entscheidung. Zu hoffen ist, dass der nächste Bundestag nach dieser Erfahrung die Debatte wieder mit Sachlichkeit, Faktenbasiertheit und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt angeht.“ |
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Bildquelle: Freepik/DC Studio |
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§ 218 StGB: Keine Abstimmung vor der Bundestagswahl – Sachverständige zerlegen Entwurf Berlin (ALfA) Der Deutsche Bundestag wird vor der Bundestagswahl am 23. Februar nicht mehr über den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) in Zweiter und Dritter Lesung beraten. Weil CDU/CSU und FDP sich gestern weigerten, eine Sondersitzung des Rechtsausschusses für den heutigen Dienstag anzuberaumen und den Entwurf an das Plenum zurückzuüberweisen, hätten SPD und Bündnis 90/Die Grüne eine solche Sondersitzung nur erzwingen können, wenn sie sich bereitgefunden hätten, dafür mit der AfD zu stimmen. Eine solche „Zufallsmehrheit“ hätten die Obleute von SPD und Bündnisgrünen im Ausschuss jedoch nicht riskieren wollen, heißt es. Ob die AfD ihrerseits dafür gestimmt hätte, ist allerdings fraglich.
Bei der am Montagabend stattgefundenen Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss hatten die Abgeordneten zu dem von 328 Parlamentariern unterstützten Gesetzesvorhaben elf Sachverständige angehört. Dabei bat auch der von der AfD geladene Sachverständige, Kristijan Aufiero, die Abgeordneten, den Gesetzesentwurf „nicht in dieser Form“ zurückzuüberweisen.
In der mehr als drei Stunden dauernden Anhörung zerlegten die drei von CDU und CSU bestellten Sachverständigen zusammen mit einer der beiden von der FDP geladenen Sachverständigen, den Entwurf buchstäblich nach Strich und Faden. So erklärte etwa der Augsburger Strafrechtler Michael Kubiciel, der Entwurf basiere „auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage“ und einer „teils unzutreffenden Darstellung der Rechtslage“. Er widerspräche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und sei auch mit dem verfassungsrechtlich gebotenen „vorgeburtlichen Grundrechtschutzes nicht vereinbar.“
Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrats ist, nannte den Gesetzesentwurf „juristisch radikal“ und dazu angetan, eine „Brandmauer des Lebensschutzes“ einzureißen. Anders als das Bundesverfassungsgericht, demzufolge auch schon dem Embryo Menschenwürde zukomme, hielten die Verfasser des Gesetzesentwurfs dies für fraglich. „Falsch“ sei auch die Behauptung, die geltende Gesetzeslage widerspräche „internationalen Vorgaben“. Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder Ausschüssen der Vereinten Nationen, auf die der Gesetzesentwurf verweise, hätten „keine Verbindlichkeit für das nationale Recht“.
Die von der FDP geladene Kölner Strafrechtlerin und Rechtsphilosophin Frauke Rostalski sagte, es gäbe gar „keine Veranlassung an der geltenden Rechtlage zu rütteln“. Weder der Gesetzesentwurf noch der im zugrunde liegende Kommissionsbericht „lassen uns etwas Neues wissen, was die Wertungen zum Schwangerschaftsabbruch angeht. Es hat sich weder empirisch noch normativ irgendetwas geändert, das nicht bereits ausführlich durch das Bundesverfassungsgericht in dessen Entscheidungen einbezogen wurde“. Und weiter: „Ein vermeintlicher breiter gesellschaftlicher Wertewandel ist empirisch, wie so vieles, was im Entwurf behauptet wird, nicht nachgewiesen.“ Zudem sage „das Bundesverfassungsgericht selbst, dass es verfassungsrechtlich unbeachtlich wäre, sollten sich Anschauungen über die Schutzbedürftigkeit werdenden Lebens einmal ändern“. Auch habe das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass bei „der Abwägung von Selbstbestimmung und Lebensschutz, der Lebensschutz Vorrang“ genieße und „dem Ungeborenen auch gegenüber der Schwangeren rechtlicher Schutz“ gebühre.
Der Gynäkologe Matthias David von der Berliner Charité, der bekannte, selbst Abtreibungen durchzuführen und zu lehren, erklärte: „Es gibt eine bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare, sichere medizinische Versorgung in Deutschland. „Wir haben zahlreiche Untersuchungen im Bereich der Versorgungsforschung durchgeführt und keine Hinweise auf eine Verschlechterung oder Veränderungen in der Arzt- oder Ärztinnenanzahl festgestellt.“ Vielmehr sei das Gegenteil sei der Fall. „In letzten zehn Jahren“ habe es „im Bereich der niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzte eine Zunahme von neun Prozent“ gegeben. Auch nähme „die Häufigkeit medikamentös durchgeführter Schwangerschaftsabbrüche zu“, was dazu führe, dass „die Notwendigkeit von stationär durchgeführten oder gar operativ durchgeführten“ Abtreibungen zurückgehe. Auch in der „Aus- und Weiterbildung“ gäbe es „keine Lücke zu verzeichnen“. |
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Termine
11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025
Ort: Messe Stuttgart Info: [email protected] | 12.02.2025 | Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?
Beginn: 20 Uhr Ende: 21 Uhr Online per Zoom
| 18.02.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15 Uhr
| 26.02.2025 | Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21 Uhr Online per Zoom
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