Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: Sieglinde Reiche gestaltet Jahres-Kalender für ALfA
Augsburg (ALfA). Die Stuttgarter Künstlerin Sieglinde Reiche, deren Weihnachts- und Kunstpostkarten sich großer Beliebtheit erfreuen, hat exklusiv und kostenlos für die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. einen Kalender gestaltet, der nur bei der ALfA erhältlich ist. Der Kalender 2021 kann ebenso wie die Karten, über die Bundesgeschäftsstelle der ALfA in Ausgburg oder über den Shop auf der ALfA-Homepage bezogen werden. Die Erlöse kommen ausschließlich ALfA-Projekten zugute. |
| | In eigener Sache: Sieglinde Reiche gestaltet Jahres-Kalender für ALfA | Bundesverwaltungsgericht verhandelt Zugang zur PID |
Tätlicher Angriff bei Kreuze-Marsch von Lebensrechtlern in Münster
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Frankreich: Parlament stimmt für Fristverlängerung bei Abtreibung
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Österreich: Verfassungsgerichtshof verschiebt Entscheidung zur Suizidhilfe |
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Niederlande: Euthanasie für „Unter-12-Jährige“ und „Lebenssatte“ geplant |
| Bundesverwaltungsgericht verhandelt Zugang zur PID
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Leipzig (ALfA). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am Mittwoch mit den Zugangsvoraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) befasst. Den Richtern liegt die Klage einer Frau vor, deren Antrag auf Durchführung einer PID von der Bayerischen PID-Ethikkommission einstimmig abgelehnt wurde. In dem vorliegenden Fall ist der potentielle Kindsvater Träger der Muskelkrankheit „Myotonen Dystrophie Typ 1“. Die Krankheit bricht üblicherweise erst im fortgeschrittenen Erwachsenenalter aus. Der Träger besitzt ein fünfzig prozentiges Risiko, diese Erbkrankheit an seine Nachkommen weiterzugeben. In Deutschland ist die Durchführung einer PID grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind laut Gesetz nur zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zulässig. Nach Ansicht der Kommission sind diese Voraussetzung in dem vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Ansicht der Kommission, ließ aber eine Revision zu, weil die Frage, was als Maßstab für die Einstufung einer schweren Erbkrankheit betrachtet werden könne, „von grundsätzlicher Bedeutung“ sei. Das höchstrichterliche Urteil wird für Anfang November erwartet. |
| Tätlicher Angriff bei Kreuze-Marsch von Lebensrechtlern in Münster
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| Münster (ALfA). Bei einem Gebetszug für das Lebensrecht ungeborener Kinder in Münster ist der Vorsitzende des ökumenischen Gebetsnetzwerks „EuroProLife“, Wolfgang Hering (München), von einem Gegendemonstranten angegriffen und auf das Ohr geschlagen worden. Das erklärte Hering gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Laut idea nahmen an dem Gebetszug am 10. Oktober nahmen rund 80 Christen teil. Sie zogen unter dem Motto „1.000 Kreuze für das Leben“ durch die Innenstadt von Münster. Mit weißen Kreuzen machten die Teilnehmer darauf aufmerksam, dass in Deutschland an jedem Werktag etwa 1.000 ungeborene Kinder abgetrieben würden. |
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Frankreich: Parlament stimmt für Fristverlängerung bei Abtreibung
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Paris (ALfA). Das französische Parlament will die Frist für vorgeburtliche Kindstötungen von 12 auf 14 Wochen verlängern. Die Nationalversammlung verabschiedete dazu Ende vergangener Woche eine entsprechende Gesetzesvorlage. Dies berichten verschiedene französische Medien. Demnach stimmten 86 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 59 dagegen. Sieben enthielten sich ihrer Stimme. Der Gesetzentwurf muss noch vom Senat bestätigt werden. Beobachter weisen daraufhin, die konservative Mehrheit im Senat könnte dort noch zahlreiche Änderungen vornehmen. Die Befürworter der Gesetzesvorlage argumentierten, dass in Frankreich derzeit nur rund drei Prozent der Gynäkologen Abtreibungen durchführten. Dadurch komme es zu langen Wartezeiten. Um zu vermeiden, dass Abtreibungen nur deshalb nicht durchgeführt würden, weil die Frist für Straffreiheit abgelaufen sei, müsse sie verlängert werden. Derzeit reisten viele Schwangere nach Spanien, Großbritannien oder in die Niederlande, wo Abtreibungen bis zur 22. Woche erlaubt seien. Seit 2001 werden in Frankreich pro Jahr rund 230.000 vorgeburtliche Kindstötungen vorgenommen. Damit endet etwa jede vierte Schwangerschaft tödlich.
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Österreich: Verfassungsgerichtshof verschiebt Entscheidung zur Suizidhilfe
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Wien (ALfA). Der Verfassungsgerichtshof, das Oberste Gericht Österreichs, hat seine von vielen seit Monaten mit Spannung erwartete Entscheidung zur Beihilfe zum Suizid und der Tötung auf Verlangen erneut verschoben. Das berichtet das Online-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Das österreichische Strafgesetzbuch verbietet die „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78) und die „Tötung auf Verlangen“ (§ 77). Dagegen liegen dem Verfassungsgerichtshof vier Klagen zur Entscheidung vor. Wie die Zeitung schreibt, wird das Urteil des Obersten Gerichts nun für Dezember erwartet.
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Niederlande: Euthanasie für „Unter-12-Jährige“ und „Lebenssatte“ geplant
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Den Haag (ALfA). In den Niederlanden sollen die 2002 legalisierte „Tötung auf Verlangen“ und der ärztlich assistierte Suizid erneut liberalisiert werden. Das berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“. Demnach sollen Ärzte, die unheilbar erkrankte Kindern unter 12 Jahren töten, künftig von der Strafverfolgung ausgenommen werden. Wie das Blatt schreibt, habe der niederländische Gesundheitsminister Hugo de Jonge eine entsprechende Regelung angekündigt. Dem Bericht zufolge zitierte de Jonge dabei eine Studie. Ihr zufolge betreffe die geplante Neuregelung etwa fünf bis zehn Kinder pro Jahr. Die Untersuchung zeige, dass es „unter Eltern wie Ärzten das Bedürfnis nach der aktiven Beendigung des Lebens von unheilbar kranken Kindern gibt, die hoffnungslos und unerträglich leiden und in der absehbaren Zukunft sterben werden“, zitiert die Zeitung ein Schreiben de Jonges an das Parlament. Derzeit ist Euthanasie in den Niederlanden bei Kindern ab dem zwölften Geburtstag erlaubt, sofern diese dazu ihre Einwilligung geben. Schon länger legalisiert ist die Tötung von schwerkranken Neugeboren und Säuglingen auf Wunsch der Eltern im ersten Lebensjahr. Hier erfolgt die Tötung nach dem sogenannten Groningen-Protokoll.Darüber hinaus will die niederländische Regierungspartei D66 Anfang kommenden Jahres einen Gesetzentwurf zur Euthanasie von Menschen vorlegen, die ihr Leben als „vollendet“ betrachten. Ihnen sollen eigens ausgebildeter Berater für das Lebensende zur Seite gestellt werden, sagte die D66-Abgeordnete Pia Dijkstra niederländischen Medien. Diese sollten feststellen, ob sich die Betreffenden tatsächlich frei für die Euthanasie entschieden hätten.
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| 17.10.2020 | Seminar für Patinnen für 9 Monate Ort: Stuttgart Beginn 10:00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Mehr Informationen: www.patin-fuer-9-monate.de
| 23.10.2020 | Jugend für das Leben zeigt den Film „Unplanned“ Ort: Köln Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt Weitere Informationen: [email protected]
| 11.12. – 12.12.2020 | Mitgliederversammlung der Jugend für das Leben Ort: Frankfurt am Main Mehr Informationen: [email protected]
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. GeschäftsstelleOttmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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Wenn Sie diese E-Mail (an: [email protected]) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen. Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Ottmarsgäßchen 8 86152 Augsburg Deutschland 0821-512031
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