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| In eigener Sache: SAVE THE DATE – 14.11. WISSENSWERT.LEBENSWERT mit Heiner Melching
Augsburg (ALfA) „Assistierter Suizid und die Alternativen der Palliativmedizin“ so lautet der Titel der nächsten kostenlosen Online-Veranstaltung „WISSENWERT.LEBENSWERT“, zu der die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und die „Jugend für das Leben“ (JfdL) am 14. November gemeinsam herzlich einladen. Zu Gast bei dem Zoom-Format ist dann Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Los geht’s um 20.00 Uhr. Ende: 21.30 Uhr. Zur Anmeldung geht es hier: alfa-ev.de/kalender/wissenwert-lebenswert/ |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: SAVE THE DATE – 14.11. WISSENSWERT.LEBENSWERT mit Heiner Melching | Baden-Württemberg: Landesbischof Gohl und Bischof Fürst beziehen gemeinsam Position gegen EKD-Stellungnahme | Macron will Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern | Marburger Bund will Verbot der Ex-post-Triage kippen | Termine |
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Baden-Württemberg: Landesbischof Gohl und Bischof Fürst beziehen gemeinsam Position gegen EKD-Stellungnahme
Stuttgart (ALfA) Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, und der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, haben in einer gemeinsamen Erklärung für die Beibehaltung des § 218 StGB plädiert und Kritik an der Positionierung des Rates der EKD und der Diakonie zu einer möglichen Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung geäußert. „Die Stellungnahmen des Rats der EKD und der Diakonie Deutschland veranlassen uns, die Grundüberzeugung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart noch einmal öffentlich mitzuteilen, um die entstandenen Irritationen über die erfolgten Stellungnahmen auszuräumen“, heißt es in dem gestern verbreiteten Schreiben. „Das Leben ist Gabe Gottes. Gott überlässt seine Gabe nicht den Mächten der Zerstörung. Menschen sind berufen, Gottes Willen zu tun und Leben wie Lebensmöglichkeiten auf der Erde zu bewahren.“ Diese Grundüberzeugung sei 2000 in einer gemeinsamen Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz in ökumenischer Einigkeit formuliert worden. „Daran orientieren wir uns bis heute. Wir betonen den gottgegebenen Wert des Lebens von seinem Beginn an bis zu seinem Ende. Der Mensch als Gottes Ebenbild hat eine unverlierbare Würde und ein unveräußerliches Lebensrecht“, so Gohl und Fürst weiter. Der Schutz ungeborenen Lebens sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sei es „wichtig, immer wieder darauf hinzuwirken, dass die Gesellschaft familienfreundliche und unterstützende Rahmenbedingungen für Kinder schafft. Ziel dieser Rahmenbedingungen ist es, dass Eltern zu ihrem Kind schon während der Schwangerschaft ,ja‘ sagen können“. Für die Kirchen sei es wichtig, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen „genau wahrzunehmen und zu prüfen“. Neben der „Sensibilität für lebensförderliche Lebensumstände einer Schwangerschaft – gerade im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau“, gehöre für die Kirchen „auch der Schutz ungeborenen Lebens zu dieser Abwägung“. Die Stellungnahme des Rats der EKD plädiere „für eine Straffreiheit bis zur 22. Woche.“ Im Gegenzug wolle der Rat der EKD eine verbindliche Beratung vorschreiben. „Wie diese Verbindlichkeit der Beratung dann noch durchsetzbar wäre, ist völlig unklar. Und so wäre unter diesen Umständen eine spätere Aufgabe der verbindlichen Beratung nur folgerichtig. Dies wäre aus unserer Sicht aber ein Verlust sowohl für den Schutz des ungeborenen Lebens als auch für die schwangere Frau, denn die Beratung zielt auf eine umfassend informierte und langfristig tragfähige Entscheidung der schwangeren Frau“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung Gohls und Fürsts weiter. Eine „solche abgestufte Fristenkonzeption“ unterscheide nicht nur „willkürlich verschiedene Schwangerschaftsstadien“, sondern erhöhe „mit der Verschiebung der Sanktionierung auf die 22. Woche“ auch „den Druck auf die Schwangeren“. Zudem bliebe der Vorschlag „eine profunde theologische Erklärung schuldig“. „Durch den Verzicht auf eine theologische Grundlegung seiner Position und indem der Entwurf sich primär an ,gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen Einsichten‘ orientieren will, verlässt er den jahrzehntelangen ökumenischen Konsens in dieser Frage und schwächt auf Dauer die Bedeutung der Kirchen in ethischen Debatten.“ Bohl und Fürst kündigen an, auch künftig „in ökumenischer Verbundenheit“ in „einer zunehmend säkularer werdenden Gesellschaft für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten“ und an „guten Rahmenbedingungen mitzuwirken, die es schwangeren Frauen und werdenden Vätern ermöglichen, Ja zu diesem Leben zu sagen, denn Gott ist ein Freund des Lebens.“ |
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Macron will Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern Paris (ALfA) Frankreichs Staatspräsident, Emmanuel Macron, hat zum wiederholten Male angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem ein „Recht auf Abtreibung“ in der französischen Verfassung verankern werden soll. Auf X (vormals Twitter) schrieb Macron am Sonntag (29.10.): 2024 werde „die Freiheit der Frauen, eine Abtreibung zu haben, unumkehrbar sein“. Um die Verfassung zu ändern, benötigt Macron entweder ein Referendum oder die Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder beider Parlamentskammern zu dem Gesetzentwurf, der laut Macron nun bis Ende des Jahres vorgelegt werde. Vorgeburtliche Kindstötungen sind in Frankreich seit 1975 straffrei. Das Gesetz, das dies ermöglicht, wurde nach der damaligen Gesundheitsministerin Simone Veil benannt. Damals war noch die Rede davon, dass sich die abtreibungswillige Frau in einer „Notsituation“ befinden müsse. Inzwischen reicht es aus, dass sie nicht gewillt ist, die Schwangerschaft fortzusetzen. In den zurückliegenden Jahren wurde die Frist für eine straffreie Abtreibung zudem schrittweise von der 10. auf die 14. Schwangerschaftswoche angehoben. In Frankreich werden jährlich rund 230.000 Abtreibungen vorgenommen. |
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Marburger Bund will Verbot der Ex-post-Triage kippen Berlin (ALfA) Die Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ bereitet offenbar eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor, die der Deutsche Bundestag im November 2022 beschlossen hatte. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“. Demnach betonte die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, die Verfahrensregelungen im IfSG bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten dürften „so nicht bleiben“. „Aus Diskussionen mit vielen Mitgliedern, vor allem solchen, die auf Intensivstationen und in Notaufnahmen arbeiten, wissen wir, dass die Gesetzesänderung zu Verunsicherungen auch im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen geführt hat“, so Johna. Im Wesentlichen gehe es, so das Blatt weiter, um die Frage, ob die in Paragraf 5c IfSG aufgestellten Anforderungen an Triageentscheidungen mit der grundrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit kollidieren, die das Überleben möglichst vieler intensivpflichtiger Patienten zu erreichen versucht. Johna warnte, Ärztinnen und Ärzte müssten dann unter Umständen „gegen das Gewissen handeln“. Denn: Mit dem gesetzlichen Ausschluss der Ex-post-Triage gelte das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit bei begrenzten überlebenswichtigen Behandlungskapazitäten nur eingeschränkt. Dies könne dazu führen, dass Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit sterben, weil sie keine intensivmedizinischen Ressourcen bekommen, die ein anderer Patient mit aktuell deutlich schlechteren Überlebenschancen belegt, so Johna. Deshalb müsse das Verbot der Ex-post-Triage gestrichen werden. |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
03. bis 05.11.2023 | Seminar zur Gewaltfreien Kommunikation mit Sandra Sinder, Systemischer Coach
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Ort: Haus Nazareth in Bad Laer Info und Anmeldung unter: [email protected]
| 10.11.2023 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Walsroder Str. 110, 29699 Walsrode
[email protected]
| 14.11.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT Assistierter Suizid Referent: Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom Ende: 21.30 Uhr Anmeldung und Info unter: jugend.alfa-ev.de/wissenswert-lebenswert/ | 18.11.2023 | Patinnenschulung Stuttgart
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Ort: Danneckerstraße 19 A in 70182 Stuttgart [email protected]
| 21.11.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr | 28.11.2023 | Pro Life Arena
Mein Leben, meine Wahl? Sollte assistierter Suizid legalisiert werden? Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom
jugend.alfa-ev.de/pro-life-arena/
| 19.12.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr | 09.01.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Lebensrecht in den Medien Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom
Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender | 23.01.2024 | Pro Life Arena
Vaterschaft – sollte ein Mann das Recht haben, die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu fordern? Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom
Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender | 13.02.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Leihmutterschaft Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender | 27.02.2024 | Pro Life Arena
Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten? Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender |
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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