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| In eigener Sache: Redaktion wünscht frohe Pfingsten und viel heiligen Geist Augsburg (ALfA) Die Redaktion des ALfA-Newsletters wünscht allen Bezieherinnen und Beziehern ein frohes Pfingstfest und viel heiligen Geist. Wie es ist, wenn es an dem mangelt, konnte jetzt auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig beobachtet werden. Wir wünschen eine erhellende Lektüre. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Redaktion wünscht frohe Pfingsten und viel heiligen Geist | Ärztetag fordert Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts | Bundestag plant neuen Anlauf für rechtliche Neuregelung der Suizidhilfe | 129. Ärztetag fordert umfassendes Suizidpräventionsgesetz | Von Segen bis Fluch: Tod des Vaters der Abtreibungspille löst Kontroverse aus | Trump-Administration hebt Biden’s Notfallverordnung für Krankenhäuser auf | Termine |
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129. Ärztetag fordert Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts
Leipzig (ALfA) Nach „einer umfassenden, teils auch emotionalen Debatte“ hat sich der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig für „eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen.“ Das berichtete vergangenen Donnerstag das „Deutsche Ärzteblatt“ auf seinem Online-Portal. Dem Bericht zufolge stimmte eine „große Mehrheit der Delegierten“ einem Antrag einer Gruppe um die Delegierte Lydia Berendes (Ärztekammer Nordrhein) zu, der auf eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches im ersten Trimenon außerhalb des Strafgesetzbuches abziele. Dabei solle ein „verpflichtendes Beratungsangebot“ erhalten bleiben. Laut Berendes deuteten Studien darauf hin, „dass sich das Versorgungsangebot im Zuge einer Entkriminalisierung deutlich verbessern werde“. Auch gelte es, „strukturelle Voraussetzungen im Leben eines Kindes – von Kinderarmut über Gewalt und Missbrauch bis hin zu Kitaplätzen – zu verbessern“, zitiert das Portal aus dem Antrag.
Ebenfalls angenommen wurde dem Bericht zufolge ein Antrag einer Gruppe um die Delegierte Birgit Wulff (Ärztekammer Hamburg), der argumentiere, die Entkriminalisierung beseitige Stigmata und entlaste sowohl Schwangere als auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte, welche vorgeburtliche Kindstötungen vornähmen. In dem Antrag werde mehrfach auf die entsprechenden Empfehlungen der handverlesenen Expertenkommission verwiesen, die die Ampel-Regierung in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt hatte. In einem weiteren angenommen Antrag einer Gruppe um den Delegierten Torben Ostendorf (Sächsische Landesärztekammer) heiße es, dass „künftig eine eigenständige, medizinisch und ethisch verantwortbare Regelung zum Schwangerschaftsabbruch“ geschaffen werden solle, „die sich an der Realität der Versorgung, dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person und dem ärztlichen Berufsverständnis orientiert“. Mit großer Mehrheit wurde dem Bericht zufolge auch ein Antrag angenommen, der fordert, vorgeburtliche Kindstötungen müssten Teil der Gesundheitsversorgung werden und rechtlich entsprechend geregelt werden.
Mit Mehrheit habe, so das Portal weiter, der 129. Deutsche Ärztetag auch einen Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) angenommen, der Politikerinnen und Politiker auffordere, „die Debatte um die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs mit Augenmaß zu führen und die Ärzteschaft eng in diese Diskussion einzubeziehen“. Es gelte daran festzuhalten, „dass Ärztinnen und Ärzte sich auf Basis einer persönlichen Gewissensentscheidung frei dazu entscheiden können, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen oder nicht durchzuführen“. Kein Arzt dürfe gezwungen werden, diese Eingriffe vorzunehmen, wenn er dies aus persönlichen, weltanschaulichen oder religiösen Gründen nicht wolle. Wer Schwangerschaftsabbrüche durchführe, müsse wirksam vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen geschützt werden. Zudem wird betont, dass eine verbindliche, ergebnisoffene Beratung der Frauen beibehalten werden solle, ebenso wie die in dem Kontext geltende Fristenlösung.
Abgelehnt worden sei hingegen ein Antrag einer Gruppe um die Delegierten Rudolf Henke (Nordrhein) und Martina Wenker (Niedersachsen), der die Pflicht zum Erhalt des ungeborenen Lebens sowie die Gewissensentscheidung von Ärztinnen und Ärzte, deutlich akzentuierte und eine breite gesellschaftliche Debatte vor einer Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch forderte. |
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Bundestag plant neuen Anlauf für rechtliche Neuregelung der Suizidhilfe Berlin (ALfA) Abgeordnete von Union und SPD haben sich für eine zeitnahe Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland ausgesprochen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Legislaturperiode zügig zu einer guten Neuregelung der Gesetzeslage kommen“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Castellucci der „Rheinischen Post“ (RP). Laut dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung formiere sich derzeit eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe, die einen neuen Gesetzesentwurf erarbeiten und in den Bundestag einbringen werde. Ein erstes Treffen habe bereits stattgefunden.
Anfang Juli 2023 war eine Gruppe um Castellucci und den CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling, ebenso wie eine andere um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem Versuch gescheitert, eine Neureglung der Beihilfe zum Suizid durchs Parlament zu bringen. Bei der entscheidenden Abstimmung erhielt keiner der beiden Gesetzesentwürfe die erforderliche Mehrheit.
Castellucci ficht das nicht an. Er sei überzeugt davon, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine „klare und ausgewogene Regelung“ zum assistierten Suizid schaffen müsse. „Wir müssen die Entscheidung von Menschen respektieren, die ihr Leben selbstbestimmt beenden wollen – aber gleichzeitig verhindern, dass Suizid als etwas Normales erscheint und dadurch verletzliche Menschen unter Druck geraten“, zitiert die RP den SPD-Politiker.
Dass dies nötig und möglich sei, diese Ansicht vertritt auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Zwar hielten sich die Sterbehilfeorganisationen derzeit stark zurück, doch „wenn wir nichts tun, werden die Anbieter ihr Angebot sicher proaktiver ausgestalten“, sagte die frühere Vorsitzende des Rechtsausschusses der katholischen Nachrichtenagentur KNA. Es brauche daher zeitnah eine Regelung, „die vor Beeinflussung, übereilter Entscheidung und Normalisierung schützt“.
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, begrüßte die Initiative der Abgeordneten. Das diesmal von einem gesetzlichen Verbot der Suizidbeihilfe abgesehen werden soll, erhöhe die Chancen für die Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung, so der Rechtswissenschaftler gegenüber der KNA. Zum Hintergrund: Im Herbst 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach langer und ausführlicher Debatte mit breiter Mehrheit ein Gesetz beschlossen, das eine kommerzielle und auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe bei Strafe verbot (§ 217 StGB). Mit seinem vielfach kritisierten Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz jedoch für verfassungswidrig und hob den § 217 StGB wieder auf.
Anfang des Jahres meldeten die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ (DGHS) und der Verein Sterbehilfe, sie hätten 2024 insgesamt rund 800 Suizide begleitet. Der Verein „Dignitas Deutschland“ meldete später 183 begleitete Suizide. Schätzungen zufolge haben sich 2024 zusätzlich rund 200 bis 250 Personen ohne die Unterstützung der genannten Organisationen mit Hilfe von Ärzten suizidiert.
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129. Ärztetag fordert umfassendes Suizidpräventionsgesetz Leipzig (ALfA) Der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig hat Bundesregierung und Parlament aufgefordert, zeitnah ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz zu verabschieden. Einen entsprechenden Antrag verabschiedeten die Delegierten vergangenen Freitag mit 131 Ja-Stimmen. Fünf Delegierte stimmten dagegen. Beratung, Aufklärung, niedrigschwellige Hilfsangebote sowie die Förderung psychosozialer Unterstützungsstrukturen müssten bundesweit gewährleistet und finanziell absichert werden. Dies müsse zeitlich vor oder zumindest gleichzeitig zu einer neuen Gesetzesinitiative zur Suizidhilfe geschehen.
Ein Suizidpräventionsgesetz könne sicherstellen, dass Menschen in suizidalen Krisen qualifiziert beraten und informiert würden. Die Würde und Autonomie des Einzelnen verlangten nicht nur Respekt vor Entscheidungen zum Lebensende, sondern vor allem wirksame Angebote zur Lebenshilfe. „Eine Stärkung der Suizidprävention muss im gesetzgeberischen Handeln einer gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe vorausgehen oder mindestens zeitgleich mit dieser erfolgen“, heißt es in dem Antrag.
Eine gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zum Suizid ist aus Sicht des 129. Deutschen Ärztetages ebenfalls geboten. Sie sei vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 erforderlich. Man müsse den derzeitigen ungeregelten Zustand beenden, der für Menschen mit Suizidgedanken ebenso problematisch sei wie für Ärztinnen und Ärzte.
Allerdings dürfe eine gesetzliche Regelung die Beihilfe zum Suizid nicht zum Bestandteil der ärztlichen Berufsausübung machen. „Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“, heißt es in dem Beschluss. Und weiter: „Ärztinnen und Ärzte sehen sich verpflichtet, das Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod beizustehen und dabei das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu achten.“ Der Gesetzgeber müsse daher sicherstellen, dass es eine freie und individuelle Entscheidung einer Ärztin oder eines Arztes in einem konkreten Einzelfall bleibe, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten.
Besonderer Beachtung bedürften psychische Erkrankungen und psychosoziale Belastungen bei Menschen mit Suizidgedanken oder Todeswünschen. Eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe müsse nach Ansicht der Delegierten der Selbstbestimmung des Einzelnen gerecht werden und zugleich einer gesellschaftlichen Normalisierung des assistierten Suizids entgegenwirken. Auch müsse sichergestellt werden, dass Menschen vor nicht freiverantwortlichen und übereilten Entscheidungen oder Missbrauch geschützt würden.
Aufgabe von Ärzten sei es jedoch, Patienten mit Suizidgedanken oder Todeswünschen mit Empathie und Gesprächsbereitschaft zu begegnen. „Das vertrauensvolle Gespräch über den Wunsch des Patienten, zu sterben oder das eigene Leben zu beenden, gehört zum Kern der ärztlichen Tätigkeit, und zwar nicht nur im Rahmen der Begleitung kranker oder sterbender Menschen, sondern insbesondere auch bei suizidalen Gedanken außerhalb dieses Kontextes“, heißt es in dem Beschluss.
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Von Segen bis Fluch: Tod des Vaters der Abtreibungspille löst Kontroverse aus Paris (ALfA) Staats- und Regierungschef sowie führende Köpfe US-amerikanischer Lebensrechtsorganisationen haben höchst unterschiedlich auf die Nachricht vom Tode des Erfinders der Abtreibungspille, Étienne-Émile Baulieu, reagiert. Der Arzt und Biochemiker war am vergangenen Freitag im Alter von 98 Jahren in seinem Haus in Paris verstorben, wie dessen zweite Frau Simone Harari Baulieu in einer Pressemitteilung bekannt gab.
„Nur wenige Franzosen haben die Welt so sehr verändert. Widerstandskämpfer, Forschungsgenie, Verfechter der Empfängnisverhütung, Erfinder einer Abtreibungspille, Étienne-Émile Baulieu war ein Geist des Fortschritts, der es Frauen ermöglichte, ihre Freiheit zu erobern“, rühmte Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron Baulieu auf „X“ nach.
Étienne-Émile Baulieu, der eigentlich Étienne Blum hieß, wurde am 12. Dezember 1926 als Sohn jüdischer Eltern in Straßburg geboren. Während des Zweiten Weltkriegs schloss er sich im Alter von 15 Jahren der Résistance an. Um den Razzien der Nazis zu entgegen ändert er 1943 seinen Namen in Baulieu.
Nach dem Studium der Medizin und der Naturwissenschaften, der Ausbildung zum Arzt und zwei Promotionen, lehrte er als Dozent und später als Professor für biologische Chemie zunächst in Reims und Rouen sowie ab 1970 in Paris. Bei einem Forschungsaufenthalt in den USA (1958-1961) lernte er an der Harvard Medical School Gregory Pincus kennen, der die Anti-Baby-Pille mitentwickelte hatte und der ihm riet, sich auf die Erforschung und Entwicklung von Sexualhormonen zu konzentrieren.
Ab 1980 entwickelte Baulieu für den französischen Pharmahersteller Roussel-Uclaf zusammen mit Eduoard Sakiz eine Methode, um die Wirkung des Hormons Progesteron zu blockieren, das für die Aufrechterhaltung einer Schwangerschaft unerlässlich ist. Gemeinsam entwickelten sie das Antigestagen Mifepriston. Der Wirkstoff verdrängt das schwangerschaftserhaltende Hormon Progesteron von den Progesteron-Rezeptoren. Die Folge: Der Embryo wird von Sauerstoff und Nahrung abgeschnitten, die Gebärmutterschleimhaut der Schwangeren bildet sich zurück, bis sie schließlich zusammen mit dem darin eingenisteten Embryo abgestoßen wird.
„Dr. Étienne-Émile Baulieu lebte ein außergewöhnliches Leben, das sowohl die Wissenschaft als auch die Gesellschaft voranbrachte. Er war maßgeblich am Kampf für unsere Grundfreiheiten beteiligt, und er veränderte das Leben so vieler Frauen auf der ganzen Welt“, kommentierte die ehemalige US-Vizepräsidentin und Präsidentschaftskandidatin der Demokraten, Kamala Harris, Baulieus Tod.
Lebensrechtler in den USA, in denen mehr als 60 Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen mit dem Präparat durchgeführt werden, das dort unter dem Handelsnamen „Mifeprex“ vertrieben wird, sehen das ganz anders: „Etienne-Émile Baulieu – der Schöpfer der Abtreibungspille – ist im Alter von 98 Jahren gestorben. Wegen seiner Erfindung sind allein in den USA 7,5 Millionen Kinder tot. Und alle 49 Sekunden wird ein Kind getötet. Was für ein tragisches Vermächtnis“, erklärte etwa Lila Rose, Präsidentin und Gründerin der US-amerikanischen Lebensrechtsorganisation „Live-Action“.
Und Kristan Hawkings, Präsidentin von „Students for Life“, kommentierte den Tod von Baulieu mit den Worten: „Stellen Sie sich vor, Sie kommen an die Himmelspforte und müssen erklären, dass Sie der Grund für die Existenz eines Präparats waren, das so viele unschuldige Kinder getötet hat.“
In Frankreich wurde das Präparat erstmals 1988 unter der Bezeichnung „RU 486“, später „Mifegyne“ zugelassen. Für den deutschen Markt wurde es erst 1999 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) freigegeben, auch weil sich lange kein Konzern fand, der das Präparat vertreiben wollte. Laut den Abgaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wurden im vergangenen Jahr rund 41 Prozent der dem Amt gemeldeten 106.455 vorgeburtlichen Kindstötungen mit der Abtreibungspille durchgeführt.
Für seine tödliche Erfindung wurde Baulieu mit Ehrungen überhäuft. So wurde er 1989 unter anderem von der in New York ansässigen „Albert and Mary Lasker Foundation“ mit dem „Lasker Award“ geehrt. Der Lasker Award zählt zu den höchsten medizinischen Auszeichnungen der Welt und wird auch als der „US-Nobelpreis“ bezeichnet. Am 29. Dezember 2022 ernannte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron Baulieu zum Kommandeur der französischen Ehrenlegion, nur, um ihn bei der Neujahrpromotion am 1. Januar 2023 zum Träger des Grand-Croix erheben zu können, der höchsten Stufe dieses Ordens.
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Trump-Administration hebt Biden’s Notfallverordnung für Krankenhäuser auf Washington (ALfA) Das dem US-Gesundheitsministerium unterstellte „Center for Medicare and Medicaid Services“ (CMS) hat die Rücknahme einer von der Administration unter US-Präsident Joe Biden erlassene Interpretation des „Emergency Medical Treatment and Labor Act“ (EMTALA) verfügt. „CMS wird weiterhin EMTALA durchsetzen, das alle Personen schützt, die sich in einer Notaufnahme eines Krankenhauses vorstellen, um sich untersuchen oder behandeln zu lassen, einschließlich der medizinischen Notfälle, die die Gesundheit einer schwangeren Frau oder ihres ungeborenen Kindes ernsthaft gefährden“, heißt es in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung der Behörde. Und weiter: „Das CMS wird sich bemühen, jegliche rechtliche Verwirrung und Instabilität zu beseitigen, die durch das Vorgehen der früheren Regierung entstanden ist.“
Zum Hintergrund: Das 1986 erlassene Bundesgesetz EMTALA gewährt im Zuge eines akuten medizinischen Notfalls allen Menschen Zugang zu einer sie stabilisierenden Behandlung im Krankenhaus – unabhängig von ihrer Zahlungsfähigkeit. Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA am 24. Juni 2022 mit der Entscheidung „Dobbs v. Jackson’s Women’s Health Organisation“ sein eigenes Grundsatzurteil im Fall „Roe v. Wade“ aus dem Jahr 1973 zurückgenommen und die Zuständigkeit für die gesetzliche Regelung von Abtreibungen wieder an die Parlamente der Bundesstaaten delegiert hatte, nutzte die Biden-Administration EMTALA nur drei Wochen später, um Ärzte und Krankenhäuser zu zwingen, in Notfällen Abtreibungen auch in den Bundesstaaten vorzunehmen, die diese eingeschränkt oder ganz verboten hatten. Eine entsprechende Neuinterpretation von EMTALA erließ der von US-Präsident Biden ernannte Gesundheitsminister Xavier Becerra am 11. Juli in einem Schreiben an Krankenhäuser und Notfallpraxen.
Dagegen reichte die „Catholic Medical Association“ Klage ein. Nach Ansicht der katholischen Ärztevereinigung überschreitet die Anweisungsvorschrift die gesetzliche Befugnis und verletzt das Recht auf Gewissensfreiheit.
Lebens- und Menschenrechtler begrüßten die Entscheidung. Die „Alliance Defending Freedom“ (ADF), die für die „Catholic Medical Association“ Klage gegen das US-Gesundheitsministerium eingereicht hatte, zog diese zurück. In einer Mitteilung an die Presse begründete ADF-Senior Counsel Matt Bowman dies so: „Ärzte – insbesondere in Notaufnahmen – haben die Aufgabe, Leben zu retten. Die Trump-Regierung hat eine schädliche Verordnung aus der Biden-Ära zurückgenommen, die Ärzte dazu zwang, ungeborenes Leben zu beenden, was gegen ihre tief verwurzelten Überzeugungen verstieß.“ Auch bereits vor dem 11. Juli 2022 hätten Notärzte in allen 50 Bundesstaaten „lebensbedrohliche Zustände wie Eileiterschwangerschaften behandeln“ und „alles Notwendige“ tun können, „um das Leben einer Mutter zu retten“. Nun aber könnten „Ärzte ihre lebensrettenden Pflichten erfüllen, ohne befürchten zu müssen, dass Regierungsbeamte sie zwingen, Leben zu beenden und gegen ihre Überzeugungen zu verstoßen“.
Auch die US-amerikanische Lebensrechtsorganisation „Susan B. Anthony (SBA) Pro-Life America“ begrüßte die Rücknahme des Erlasses. „Angeführt von Dr. Oz hat die Trump-Administration einen weiteren Sieg für das Leben und die Wahrheit errungen – sie hat Bidens Angriff auf die Notfallversorgung von schwangeren Müttern und ihren ungeborenen Kindern gestoppt“, erklärt SBA Pro Life-Präsidentin Marjorie Dannenfelser.
Dannenfelser kritisierte, dass der ehemalige Präsident Joe Biden mit seiner Politik gefährliche Verwirrung gestiftet habe, indem er fälschlicherweise behauptete, dass Frauen in Staaten, die das Leben schützen, keine Notfallversorgung erhalten könnten. „Die Demokraten haben in diesem Punkt Verwirrung gestiftet“, um ihre äußerst unpopuläre Abtreibungsagenda zu rechtfertigen“, sagte sie. „In Situationen, in denen jede Minute zählt, führen ihre Lügen zu einer verzögerten Versorgung und bringen Frauen in unnötige, nicht hinnehmbare Gefahr.“
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
10.06.2025 | Organspende: Was bringt eine Widerspruchslösung?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Online per Zoom
Anmeldung: Kalender oder per Mail an [email protected]
| 13.06.2025 | Lebensschutz Treffen im Norden
Beginn: 19.00 Uhr Ort: Allmannskroog, 24996 Sterup
Info: [email protected]
| 14.06.2025 | Patinnenschulung Bielefeld
Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort: Am Schlemmershof 11, 33818 Leopoldshöhe
Anmeldung: [email protected]
| 17.06.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 17.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Caféhaus Oranienburg, Breite Str. 10, 16515 Oranienburg
| 21.06.2025 | Infostand der ALfA in Halle (Saale)
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Halle (Saale) Innenstadt
Info: [email protected]
| 24.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Ort: Evangelische Gemeinschaft Hörbach e.V., Schmalbachstr. 5, 35745 Herborn-Hörbach
| 03.07.2025 | Schulvortrag in Wettenhausen
Beginn: 13.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Gymnasium in Wettenhausen | 08.07.2025 | WissensSprint: Von bestellenden Eltern und geliehenen Müttern
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Online via Zoom Info: [email protected]
| 11. – 13.07.2025 | Pro Life Summer Camp
Ort: Franken
Info und Anmeldung: [email protected]
| 15.07.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15 Uhr
| 30.07. – 03.08.2025 | Allianzkonferenz „Focus Jesus“
Ort: Evangelisches Allianzhaus Bad Blankenburg
Info: [email protected]
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