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| In eigener Sache: In eigener Sache: Pro Life-Kurs „Seven Weeks“ startet am 5. März
Augsburg (ALfA) Am 5. März startet die „Jugend für das Leben“ der ALfA wieder ihren 7-wöchigem Pro-Life Kurs „Seven Weeks“. Bis zum 16. April können sich Interessierte dann erneut mit verschiedenen Pro-Life-Themen beschäftigen. Die Teilnehmer erhalten von der „Jugend für das Leben“ erarbeitetes Material mit Lektionen zur vorgeburtlichen Entwicklung des Kindes, der Rechtlagelage, den Hilfsangeboten für Schwangere, den diversen Abtreibungsmethoden und anderem mehr. Die einzelnen Lektionen können die Teilnehmer eigenständig und im eigenen Tempo durcharbeiten. Am Mittwoch, den 26. März gibt es ein optionales Online-Treffen, um Fragen zu beantworten und den Austausch der Teilnehmer zu befördern. Mehr Informationen unter: [email protected]
Am Dienstag (25.2.) startet die ALfA mit dem Fortbildungsformat „Wissenssprint“ in das Weiterbildungsjahr. Auf dem Programm stand hier: „Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?“ Als Referent konnte der USA-Experte und Journalist Maximilian Lutz von der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ gewonnen werden. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Pro Life-Kurs „Seven Weeks“ startet am 5. März | USA: Studie von Abtreibungsbefürworter belegt Wirksamkeit von gesetzlichen Verboten | „Das kommt drauf an, wer am Fenster vorbeigeht“ – Strafbares Beten, nächster Akt | Erhöhtes Risiko für schwere Herzfehler bei IVF-Kindern | Termine |
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USA: Studie von Abtreibungsbefürworter belegt Wirksamkeit von gesetzlichen Verboten
Baltimore (ALfA) In den 14 US-amerikanischen Bundesstaaten, die nach der Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ Abtreibungen verboten haben, wurden bis zum Jahr 2023 mindestens 22.180 Babys mehr geboren, als dies der Fall gewesen wäre, wenn „Roe v. Wade“ noch in Kraft gewesen wäre. Das berichtet das kanadische Internetportal „Lifesitenews“ unter Berufung auf eine Studie der Bloomberg School of Public Health der Johns Hopkins University in Baltimore im US-Bundesstaat Maryland.
Für die Studie analysierten die Forscher die Geburtsurkunden und US-Volkszählungsdaten aus den Jahren 2012 bis 2023 für alle 50 Bundesstaaten und den District of Columbia und schätzten die Entwicklung der Fruchtbarkeitsraten – gemessen als Lebendgeburten pro 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren – vor und nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, mit welcher das Urteil aufgehoben wurde. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass viele schwangere Menschen nicht in der Lage waren, die Hindernisse für den Zugang zu Abtreibungsdiensten zu überwinden, und stattdessen gezwungen waren, eine ungewollte oder unsichere Schwangerschaft bis zum Ende fortzusetzen“, zitiert „Lifesitenews“ die Co-Leiterin der Studie, Dr. Suzanne Bell, Assistenzprofessorin am Department of Population, Family and Reproductive Health der Bloomberg School. Bell: „Wichtig ist, dass wir feststellen, dass die Auswirkungen dieser Abtreibungsverbote nicht gleichmäßig zu spüren sind, wobei die geschätzten Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit in den Bevölkerungsgruppen mit den größten strukturellen Nachteilen und in den Bundesstaaten mit den schlechtesten Gesundheitsergebnissen für Mütter und Kinder am größten sind.“ Im Klartext bedeutet das: In den 14 US-Bundesstaaten wurden vor allem Kinder aus Minderheitengruppen und einkommensschwachen Schichten vor dem Tod durch Abtreibung bewahrt. |
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„Das kommt drauf an, wer am Fenster vorbeigeht“ – Strafbares Beten, nächster Akt London (ALfA) Im Interview mit dem BBC-Nachrichtenpodcast „Scotcast“ räumte Gillian Mackay – Initiatorin des schottischen Gesetzes, das es Menschen verbietet, öffentlich für ungeborene Kinder und ihre abtreibungswilligen Mütter zu demonstrieren oder still zu beten – ungewollt ein, dass US-Vizepräsident J.D. Vance bei seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz korrekte Angaben zu ihrem Gesetz gemacht hatte. Am 12. Februar hatte Vance in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz auf die massiven Beschränkungen von Grundrechten in der Nähe von Abtreibungskliniken in Schottland aufmerksam gemacht. Nachdem er zunächst den Fall des britischen Veteranen Adam Smith-Connor angeführt hatte, der verhaftet, angeklagt und verurteilt wurde, weil er in der Nähe einer Abtreibungsklinik still für seinen abgetriebenen Sohn gebetet hatte, wies Vance daraufhin, dass die schottische Gesetzgebung noch schlimmer sei. „Ich wünschte, ich könnte sagen, dass dies ein Zufall war, ein einmaliges, verrücktes Beispiel für ein schlecht geschriebenes Gesetz, das sich gegen eine einzelne Person richtete“, erklärte er. „Aber nein. Im Oktober letzten Jahres, also erst vor ein paar Monaten, begann die schottische Regierung, Briefe an Bürger zu verteilen, deren Häuser in so genannten ,Safe Access‘-Zonen lagen, in denen sie davor warnte, dass selbst das private Gebet in den eigenen vier Wänden eine Gesetzesübertretung darstellen könnte. Natürlich forderte die Regierung die Leser auf, jeden Mitbürger zu melden, der in Großbritannien und ganz Europa der Gedankenverbrechen verdächtigt wird.“ Europäische Politiker geißelten Vances Rede anschließend als übertrieben oder behaupteten gar, Vance sage die Unwahrheit.
Der „Abortion Services Act“, den das Parlament im vergangenen Juni mit einer Mehrheit von 118 zu 1 Stimmen verabschiedete, errichtet Sperrzonen um alle schottischen Abtreibungskliniken mit einem Durchmesser von 200 Metern. An die Anwohner, die innerhalb dieser „Sperrzonen“ wohnen, wurden Briefe verschickt, um sie darüber zu informieren, dass das Gesetz auch für ihr Verhalten auf ihrem eigenen Grundstück gilt.
„Was ist mit der Anschuldigung, dass sogar das private Gebet in der eigenen Wohnung eine Gesetzesübertretung darstellen könnte?“, fragte BBC-Moderator Martin Geissler die Grünen-Abgeordnete Gillian Mackay. „Ich meine, das ist übertrieben – aber es ist doch nicht falsch, oder?“ „Das ist absoluter Blödsinn“, antwortete Mackay. „Ist es das?“ fragte Geissler. „Ich sehe mir den Brief an, den die Regierung an die Hausbesitzer geschickt hat ...“ Mackay: „Nirgendwo steht etwas von privatem Gebet.“ Geissler: „Nein, aber es steht drin, dass Aktivitäten an einem privaten Ort wie einem Haus in diesen Zonen eine Straftat darstellen können, wenn sie innerhalb der Zone gesehen oder gehört werden können. … Wenn Sie mir nun sagen, dass Gebete außerhalb einer Klinik eine Straftat darstellen können, wenn Sie sich in Ihrem eigenen Haus, innerhalb dieser Zone, befinden, könnte das Gesetz theoretisch auch auf Sie angewendet werden, oder? Ich versuche nur herauszufinden, inwiefern J.D. Vance Recht haben könnte.“ Darauf Mackay: Ich möchte mich klar ausdrücken: Beten an sich ist nach diesem Gesetzentwurf keine Straftat. Wir verbieten das Gebet im Rahmen des Gesetzes nicht“. Darauf Geissler: „Wenn man an einem Fenster steht und die Hände vor dem Gesicht zusammenschlägt, wie es dem klassischen Bild des Gebets entspricht – wenn man an einem Fenster steht, damit die Leute einen sehen können – könnte das als Straftat ausgelegt werden?“ Mackay: „Das hängt dann davon ab, wer am Fenster vorbeigeht, und ob.“ Geissler: „Er [Vance] hat also nicht unrecht, oder?“ Mackay fing daraufhin an zu stottern und sagte: „Nein... er hat Unrecht... weil, wenn... ich kenne niemanden, der so laut und performativ beten kann, dass er von außerhalb seines eigenen Hauses gesehen werden kann.“
Auf dem Kurznachrichtendienst X hatte Mackay Vance‘s Behauptung zuvor scharf verurteilt und erklärt: „Dies ist eine schockierende und schamlose Fehlinformation von Vizepräsident JD Vance. Er ist einer der mächtigsten Menschen der Welt, aber er verbreitet völligen Unsinn über das, was mein Gesetz getan hat. Das Recht auf Abtreibung ist ein Menschenrecht, und es ist ein Gesundheitsrecht.“ |
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Erhöhtes Risiko für schwere Herzfehler bei IVF-Kindern Göteborg (ALfA) Kinder, die nach einer künstlichen Befruchtung geboren wurden, haben ein um 36 Prozent erhöhtes Risiko für schwere Herzfehler gegenüber natürlich gezeugten Kindern. Das ist das Ergebnis einer aktuellen, groß angelegten skandinavischen Studie von Forschern um Ulla-Britt Wennerholm von der Universität Göteborg. Darauf weist jetzt das Wiener Institute für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in seinem aktuellen, monatlich erscheinenden Newsletter „Bioethik aktuell“ hin. Die im vergangenen Jahr in der Fachzeitschrift „European Heart Journal“ (EHJ, Volume 45, Issue 45, 1 December 2024, Pages 4840–4858) publizierten Untersuchung umfasst nach Angaben der Forscher alle lebendgeborenen Kinder in Dänemark zwischen 1994 und 2014, in Finnland (1990-2014), in Norwegen (1984-2015) und in Schweden (1987-2015) – insgesamt mehr als 7,7 Millionen Kinder.
Studienleiterin Wennerholm fordert dazu auf, Eltern über die möglichen Risiken einer In-vitro-Fertilisation (IVF) vorab aufzuklären „Wir wissen bereits, dass Babys, die nach assistierter Reproduktionstechnologie geboren wurden, allgemein ein höheres Risiko für Geburtsfehler haben.“ Angeborene Herzfehler seien jedoch die am häufigsten auftretenden schweren Geburtsfehlern, so die Gynäkologin. Betroffene Kinder und Jugendliche hätten ein 11-mal höheres Risiko für einen Schlaganfall im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, auch wenn das Risiko insgesamt niedrig bleibe. Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern hätten ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck in der Lunge. Einer von zehn dieser Betroffenen leide noch vor dem 42. Lebensjahr an einer schweren Herzschwäche, heißt es in der schwedischen Studie. Schätzungen zufolge wurden bisher weltweit mindestens 12 Millionen Kinder nach IVF geboren. |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
05.03. – 16.04.2025 | 7 Weeks Pro-Life Kurs
Anmeldung: [email protected]
| 11.03.2025 | Wissenswert.Lebenswert: Leihmutterschaft
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Online per Zoom Anmeldung: Website oder [email protected]
| 13.03.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.30Uhr Ort: Familienzentrum Hainichen, Berthelsdorfer Str. 7, 09661 Hainichen Anmeldung: [email protected]
| 14.03.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.00Uhr Ort: Landeskirchliche Gemeinschaft, Kirchgasse 4, 08468 Reichenbach Anmeldung: [email protected]
| 15.03.2025 | Patinnenschulung
Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30Uhr Ort: Kaleb Region Chemnitz e. V., Augustusburger Str. 121, 09126 Chemnitz Anmeldung: [email protected]
| 18.03.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 18.03.2025 | Schulung Schattenkind: Suizidprävention
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Online per Zoom Anmeldung: [email protected]
| 04.04.2025 | Menschenwürde und Selbstbestimmung zu Ende gedacht
Referentin: Cornelia Kaminski Pfarrheim St. Josef, Steinstr. 24, 82515 Wolfratshausen Beginn: 19.00 Uhr Ende 21.00 Uhr Nähere Informationen und Anmeldung: www.kolping-waldram.de
| 02.05.2025 | PD Dr. Dr. Kai Witzel: Meine Autonomie und mein Sterben
Beginn: 19.30 Uhr – Ende: 22 Uhr CVJM, Landwehrstraße 13, München Nähere Informationen und Anmeldung: [email protected]
| 02. – 03.05.2025 | Pro Life-Wochenende der Jugend für das Leben in München
Nähere Informationen und Anmeldung: [email protected] | 03.05.2025 | 5. Münchner Marsch für das Leben
Beginn: 13.00 Uhr Ort: Königsplatz
| 09. – 11.05.2025 | Kongress Leben. Würde
Ort: Schönblick, Willy-Schenk-Straße 9, 73527 Schwäbisch-Gmünd Anmeldung: [email protected]
| 16. – 18.05.2025 | ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenbergerstrasse 3, 36041 Fulda Anmeldung: [email protected]
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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