Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: Pro-Life-Kurs „Seven Weeks“ hat bereits mehr als 60 Teilnehmer |
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Augsburg (ALfA). Der von der Jugend für das Leben entwickelte kostenlose Pro-Life-Kurs „Seven Weeks“ hat bereits mehr als 60 Teilnehmer. Der am Aschermittwoch (17. Februar) gestartete für zu Hause entwickelte Kurs, mit dem sich Interessierte auf ihren Einsatz für den Lebensschutz vorbereiten können, soll die eigene Wissensbasis verbreitern und vertiefen und das Einfühlungsvermögen in die Situation Betroffener zu steigern helfen. Wer sich anmeldet, erhält ein PDF mit Texten und Links zu Videos und Audios, die dabei behilflich sind. Die Texte und Aufgaben des Kurses sind auch als Podcast erhältlich. Und wenn Fragen aufkommen oder sich Interessenten einfach mit anderen Lebensrechtlern austauschen möchten, gibt es dafür den eigens eingerichteten Zoom-Raum. Mehr Informationen gibt es unter https://jugend.alfa-ev.de/2021/02/01/seven-weeks-der-siebenwoechige-pro-life-kurs/
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| In eigener Sache: Pro-Life-Kurs „Seven Weeks“ hat bereits mehr als 60 Teilnehmer | Arkansas verabschiedet ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot |
Kanada: Staat entzieht Hospiz Fördergelder wegen Euthanasie-Weigerung |
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Weltfrauentag: Linksextreme brüsten sich mit Kleiderbügel-Anschlag |
| Arkansas verabschiedet ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot
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Little Rock (ALfA). Der US-Bundesstaat Arkansas will vorgeburtliche Kindstötungen künftig nur noch zulassen, wenn sie medizinisch erforderlich sind, um das Leben der Mutter zu retten. Medienberichten zufolge unterzeichnete Arkansas Gouverneuer Asa Hutchinson am Dienstag den sogenannten „Arkansas Unborn Child Protection Act“. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten. Abtreibungsbefürworter kündigten bereits an, Klage gegen das Gesetz einzureichen. Wer gegen das Gesetz verstößt, wird mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren und Geldstrafen von bis 100.000 US-Dollar (rund 84.000 Euro) bedroht. In dem im Süden der USA gelegenen US-Bundesstaat leben rund drei Millionen Menschen. Wie Hutchinson, ein Republikaner, erklärte, solle das Gesetz „die Voraussetzung dafür schaffen, dass der Oberste Gerichtshof, die aktuelle Rechtsprechung aufhebt“. 1973 entschied der US-Supreme im Fall „Roe vs. Wade“, ein Verbot von Abtreibungen sei solange verfassungswidrig, wie das ungeborene Kind außerhalb des Mutterleibs nicht überlebensfähig sei. Dies war damals regelmäßig erst in der 24. Schwangerschaftswoche der Fall. Mit den sogenannten Herzschlag-Gesetzen („heartbeat bills“) wollen viele der von Republikanern regierten US-Bundesstaaten den Obersten Gerichtshof der USA dazu bringen, ein neues Grundsatzurteil zu fällen. Der Herzschlag ungeborener Kinder kann heute regelmäßig in der sechsten Schwangerschaftswoche festgestellt werden.
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| Kanada: Staat entzieht Hospiz Fördergelder wegen Euthanasie-Weigerung
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| British Columbia (ALfA). In Kanada musste erstmalig ein Hospiz schließen, weil das Gesundheitsministerium es von der staatlichen Förderung ausschloss, nachdem der Träger, die Delta Hospice Society, sich geweigert hatte, dort die Durchführung von Tötungen auf Verlagen sowie ärztlich assistierte Suizide anzubieten. Das berichtet das Wiener Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in seinem monatlich erscheinenden Newsletter. Demnach musste das zehn Betten zählende „Irene Thomas Hospice“ im westkanadische British Columbia vergangenen Monat sämtliche Mitarbeiter entlassen und den Betrieb einstellen. Während den Einrichtungen konfessioneller Träger ein Weigerungsrecht aus Gewissengründen zugestanden werde, gelte dies, so IMABE, für säkulare Träger nicht. Einrichtungen im Gesundheitswesen, die mehr als 50 Prozent ihrer Kosten mit staatlichen Förderungsmitteln bestritten, seinen verpflichtet, dort auch Euthanasie anzubieten. In Kanada wurden der ärztlich assistierte Suizid und die Tötung auf Verlangen 2016 legalisiert. Bis Ende 2019 machten davon rund 14.000 Menschen Gebrauch. Die Mehrzahl entschied sich für die Tötung auf Verlangen.
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Weltfrauentag: Linksextreme brüsten sich mit Kleiderbügel-Anschlag
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Köln (ALfA). Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtete und als linksextremistisch eingestufte „Interventionistische Linke“ (IL) hat die Blockade des Eingangs des Erzbischöflichen Palais von Rainer Maria Kardinal Woelki mit Kleiderbügeln für sich reklamiert. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Demnach teilte deren Kölner Ortsgruppe der IL am Weltfrauentag (8. März) auf dem Kurznachrichtendienst Twitter mit: „Im Rahmen einer bundesweiten Aktion wurde der Eingang des Wohnhauses von Erzbischof Rainer Maria Woelki mit hunderten Kleiderbügeln blockiert.“ Woelki stehe „nicht nur aufgrund der Behinderung der Aufklärung der Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln in Kritik. Er greift auch immer wieder die Selbstbestimmung von Flint*s an, in dem er sich für das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche und Abtreibungsverbot ausspricht“ so die IL weiter, die ein „bedingungsloses Recht auf körperliche Selbstbestimmung für alle“ fordert. „Flint*“ steht laut „Google“ für „Frauen, Lesben, inter, non-binary und trans*Personen“.
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| 30.04 – 02.05.2021 | Beraterinnenfortbildung Ort: Bad Laer, bei Osnabrück Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung Referentin: Sandra Sinder Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: [email protected]
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| 12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Bielefeld Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter [email protected]
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09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Stuttgart Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter [email protected]
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| 22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung Ort: Bad Laer, bei Osnabrück Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung Referentin: Sandra Sinder Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: [email protected]
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. GeschäftsstelleOttmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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