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| In eigener Sache: Newsletter-Redaktion wünscht schönen Urlaub Augsburg (ALfA) Nicht nur das Parlament macht Ferien. In einigen Bundesländern haben auch bereits die Schulferien begonnen. Die Redaktion des ALfA-Newsletters wünscht daher allen Urlaubern eine erholsame Zeit. Wir werden noch ein paar Wochen nachsitzen, denn die gescheiterte Richterwahl erhitzt weiterhin die Gemüter, wie auch diese Ausgabe wieder belegt. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Newsletter-Redaktion wünscht schönen Urlaub | ALfA lädt Brosius-Gersdorf zu Gespräch ein – Kaminski Kritik aus der Mitte ist kein rechter Populismus | CDL: Einstellung zur Menschenwürde und zum Lebensschutz bringt SPD-Kandidatin zu Fall | Neuer Schockmoment: Merz schließt Änderungen beim § 218 StGB nicht aus. | Chefarzt wehrt sich gegen Abtreibungsverbot von Klinik – Jetzt auch mit Petition | Termine |
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ALfA lädt Brosius-Gersdorf zu Gespräch ein – Kaminski Kritik aus der Mitte ist kein rechter Populismus
Augsburg/Berlin (ALfA) Nach der abgesagten Richterwahl vergangenen Freitag hat die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, sich mit einer Pressemitteilung (15.7.) zu Wort gemeldet und erklärt: „Die Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V. lädt Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zu einem öffentlichen Gespräch ein. Ziel ist es, die aufgeheizte Debatte um ihre Nominierung für das Bundesverfassungsgericht zu versachlichen, Gräben zu überwinden und zu klären, ob möglicherweise Missverständnisse bestehen, die Frau Brosius-Gersdorf ausräumen kann. Die öffentliche Einladung ist auf der Homepage der ALfA ( www.alfa-ev.de) nachzulesen. Eine offene und respektvolle Diskussion könnte zur Befriedung der Situation und zu einer wahrhaft demokratischen Streitkultur beitragen. Dies ist insbesondere jetzt notwendig, da all jenen, die ihre Sorgen bezüglich ihrer Kandidatur geäußert haben, unterstellt wird, sich an einer „Hetzkampagne von rechts“ beteiligt zu haben. Die in den vergangenen Wochen geäußerte Kritik an der Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf stammt jedoch nicht aus politischen Randgruppen, sondern aus einem breiten Spektrum der Gesellschaft. Zahlreiche Christinnen und Christen, Lebensrechtsorganisationen sowie viele Mitglieder der CDU und anderer Parteien – auch aus den Reihen der SPD – äußerten fundierte Bedenken zu ihren öffentlich vertretenen Positionen, insbesondere in Bezug auf das Lebensrecht und den Schutz ungeborener Kinder. Zahlreiche Vertreter und Verbände der katholischen Kirche – darunter Bischöfe, das Katholische Büro, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die Malteser, der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) und andere – haben sich besorgt geäußert. Es ist unlauter, diese warnenden Stimmen aus der Mitte der Gesellschaft pauschal als „Hetzkampagne von rechts“ zu diffamieren oder zu diskreditieren. Diese besorgten Bürgerinnen und Bürger, Kirchenvertreter und Parteien stehen klar auf dem Boden der Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Reduktion ihrer Sorgen auf vermeintlich „rechte“ Motive ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch eine Gefahr für die demokratische Debattenkultur. Die öffentliche Diskussion über Frau Brosius-Gersdorf wurde keineswegs von rechten Medien angestoßen. So titelte das ZDF am 8. Juli: „SPD-Kandidatin: Zu links für Karlsruhe?“, die FAZ bereits am 2. Juli: „Mehrere Unionsabgeordnete halten SPD-Kandidatin für nicht wählbar“. Zahlreiche andere Medien, die keinesfalls im Verdacht stehen, „rechts“ zu sein, berichteten in ähnlicher Weise. Vor diesem Hintergrund wirken Vorwürfe, die Diskussion um die Nominierung sei auf eine rechte Hetzkampagne zurückzuführen, heuchlerisch und inhaltlich unzutreffend. Wir appellieren daher an Frau Brosius-Gersdorf, sich dieser Einladung zur offenen Diskussion zu stellen. Zivilgesellschaftliche Sorgen verdienen eine Antwort – keine Abwertung. Das erschütterte Vertrauen in die politisch Verantwortlichen und das Bundesverfassungsgericht gilt es wiederherzustellen.“ |
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Bildquelle: Maksim Jus/Pixabay |
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CDL: Einstellung zur Menschenwürde und zum Lebensschutz bringt SPD-Kandidatin zu Fall Nordwalde (ALfA) Zur Aussetzung der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht im Bundestag nahm die Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) Susanne Wenzel vergangenen Freitagnachmittag wie folgt Stellung:
„Heute haben wir einen Meilenstein für den Erhalt der unteilbaren Würde menschlichen Lebens erlebt. Dass die Mehrheit der Unions-Bundestagsabgeordneten gegen die Personalie Brosius-Gersdorf wegen ihrer Einstellung zum Lebensrecht ungeborener Kinder stimmen wollte, haben die Sondersitzungen vor der heutigen Bundestagssitzung gezeigt. Die Führungsspitze der CDU hatte im Vorfeld nicht damit gerechnet, dass für die eigene Basis in der Zustimmung ihrer Partei zu dieser Richterin, die für ein Paradigmenwechsel im Lebensrecht ungeborener Kinder steht, eine rote Linie überschritten wäre. Das ,Ja‘ von Friedrich Merz im deutschen Bundestag zu dieser Kandidatin hat auch bei vielen Unionsabgeordneten einen Schockmoment ausgelöst und sie damit wachgerüttelt. Der Proteststurm hat danach noch einmal an Fahrt aufgenommen. Nachdem anfangs nur die Lebensrechtsgruppen und die Unionsbasis auf die Barrikaden gegangen waren, stimmten nun auch die katholische Kirche und weitere Gruppen verstärkt mit ein.
An dieser Stelle bedankt sich die CDL bei ihren Mitstreitern und Mitgliedern für ihren Einsatz, insbesondere aber bei den mutigen Unionsabgeordneten, die von Anfang an für das Lebensrecht und die Würde gegen den Druck und die Vorgaben der Führungsspitze eingetreten sind. Kernthemen der Union lassen sich nicht einfach abräumen, erst recht nicht, wenn man aus Machterhaltungswünschen vor dem Koalitionspartner ständig nachgibt.
Das ausgerechnet das Thema ,Lebensschutz‘ diese rote Linie aufzeigte, lässt uns hoffen. Lebensrecht ist in der CDU kein Randthema sondern Fundament. Die CDU, die in den ersten Wochen ihrer Regierungszeit ihre Anhänger und Wähler mit gebrochenen Wahlversprechen schon zutiefst enttäuscht hatte, hätte mit dem klaren Bekenntnis zum Lebensrecht als Grund für die Verneinung der Kandidatur Brosius-Gersdorfs viel Vertrauen wieder zurückgewinnen können. Der Bundesvorsitzende der CDU und seine Führungsspitze müssen aus diesem Debakel lernen, dass die eigene Basis nicht mehr gewillt ist, alles hinzunehmen, und dass das ,C‘ im Namen der Partei, gerade in Form des „Lebensschutzes“ von den Wählern und erst recht von der Parteibasis als unumstößlicher Markenkern und als Existenzfrage angesehen wird.
Die Aussagen des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, im Parlament sind ungeheuerlich und entbehren jeglicher Grundlage. Die SPD hat mir ihren kontroversen Kandidatinnen die Schädigung des Ansehens des Bundesverfassungsgerichtes in Kauf genommen. Hier nun die breiten Proteste in halbe ,Umsturzversuchs-Szenarien‘ umzudeuten, ist geradezu lächerlich. Die SPD sollte vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass für die Bundesbürger der Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht nur schwarze Tinte auf weißem Papier ist. Die Würde des Menschen ist in der Tat unantastbar. Und zwar jedes Menschen, auch und vor allem des ungeborenen Kindes im Mutterleib. Dies wurde durch die Debatten der vergangenen Tage mehr als deutlich.
Der CDU/CSU ist dringend zu empfehlen, künftig auch auf weitere indirekte Versuche, der SPD, das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib zu unterminieren und die Abtreibung zu legalisieren, zu achten. Dazu gehört auch, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Förderung von Abtreibungen nicht auf die Tagesordnung kommen werden.
Vom heutigen Tage aber bleibt zunächst das positive Ergebnis, dass das Lebensrecht ungeborener Kinder aus der Mitte der Gesellschaft eingefordert und dem sogenannten ,Recht auf Abtreibung‘ eine Absage erteilt wurde.“
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Neuer Schockmoment: Merz schließt Änderungen beim § 218 StGB nicht aus. Berlin (ALfA) Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bei der Sommerpressekonferenz vor der versammelten Hauptstadt-Presse in Berlin den Umgang mit der Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die die SPD zur Richterin am Bundesverfassungsgericht küren will, in Sozialen Netzwerken kritisiert und dabei auch eine Änderung des § 218 StGB nicht ausgeschlossen.
Zum Abschluss des Themenkomplexes, der die Journalisten mehr als 20 Minuten lang beschäftigte, sagte Merz vor der Bundespressekonferenz: „Was Frau Brosius-Gersdorf in den letzten Wochen erlebt hat, ist völlig inakzeptabel. Die Kritik, die da teilweise geäußert worden ist, ist unsachlich gewesen, polemisch gewesen, zum Teil persönlich, beleidigend und herabsetzend. Das ist aber eine Atmosphäre, die sich nicht nur in diesem Sachverhalt findet. Das ist eine allgemeine Atmosphäre, ich bedauere das sehr.“
Zuvor hatten die Journalisten Merz zu zahlreichen Aspekten der Causa befragt. Auch der § 218 StGB selbst wurde dabei angesprochen. Ein Journalist leitete seine Frage dazu mit der Bemerkung ein: „Frau Brosius-Gersdorf hat ja darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass die Krankenkassen künftig auch bei Schwangerschaftsabbrüchen diese Kosten mittragen sollen. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass sie dafür legal sein müssen. (…) Stehen Sie auch dahinter, dass diese Änderung, so wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass sie auch kommen soll.“
Am Dienstag hatte die 54-Jährige in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ behauptet, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausweitung der Finanzierung von Abtreibungen deren Legalisierung voraussetze. Dort heiße es nämlich, „dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. (…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“, so Brosius-Gersdorf bei Lanz.
Bundeskanzler Merz erklärte dazu: „Was im Koalitionsvertrag verabredet worden ist, soll kommen. Da macht niemand Abstriche. Und welche Rechtsfolgen das hat, und möglicherweise auch auf den § 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen. Ich will nur darauf hinweisen, dass das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in Deutschland davon ausgeht, dass es rechtswidrig ist, aber unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Ob diese Konstruktion geändert werden muss, wenn wir im Sozialrecht und im Krankenkassenrecht etwas ändern, vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Meine Vermutung ist, wir werden daran, deswegen jedenfalls, nichts ändern müssen.“
Merz erklärte, er gehe davon aus, dass die Richterwahl erst nach Ende der Sommerpause im September wiederholt werde. Fragen wie die, ob er in der Fraktion für Frau Brosius-Gersdorf werden würde oder sie selbst wählen würde, wich Merz aus. Er werde sich damit beschäftigen, wenn er wisse, wer Herbst zur Wahl stünde, erklärte der Kanzler.
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Bildquelle: Adobe Stock/Monster Ztudio |
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Chefarzt wehrt sich gegen Abtreibungsverbot von Klinik – Jetzt auch mit Petition Lippstadt/Würzburg (ALfA) „Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!“ – Das fordert, wie die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in dieser Woche auf ihrem Internetportal berichtete, der Chefarzt des Zentrums für Frauenheilkunde am Christlichen Klinikum Lippstadt, Joachim Volz, „in einer aufsehenerregenden Petition“, die auf der Plattform „innn.it“ veröffentlicht wurde. Die Petition sei bereits von mehr als 110.000 Unterstützern gezeichnet worden.
Hintergrund ist Fusion des Evangelischen Krankenhauses Lippstadt und des katholischen Dreifaltigkeits-Hospitals im Dezember 2024. Mit der Fusion war Volz angewiesen worden, außer bei drohender Lebensgefahr für die Schwangeren, keine Abtreibungen mehr durchzuführen. Vor der Fusion waren im Zentrum als Teils des evangelischen Krankenhauses auch andere „medizinisch indizierte“ Abtreibungen möglich gewesen – darunter fallen in Deutschland auch Abtreibungen bei Behinderungen des Kindes, wenn diese, wie es im § 218 heißt, „nach ärztlicher Erkenntnis“ zur Abwendung der Gefahr einer „schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“ angezeigt seien Der Träger wies Volz zudem an auch in seiner Privatpraxis keine Abtreibungen mehr anzubieten. Volz hat dagegen geklagt.
Wie „Die Tagespost“ schreibt, lese sich die Petition, die Volz seiner laufenden Klage vor dem Arbeitsgericht hinzugefügt habe – „sehr politisch“. Das Verbot ignoriere „das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz“, denn nach § 218 StGB seien Eingriffe nach medizinischer Indikation ausdrücklich erlaubt. Er könne das Verbot nicht akzeptieren und wolle die Petition „als Weckruf an die Politik und die Gesellschaft“ richten. In der Petition fordert Volz das Ende der „Kriminalisierung von jeglicher Form des Schwangerschaftsabbruchs“. Es könne „kein allgemeiner Straftatbestand gerechtfertigt werden“, „wo persönliche Zumutbarkeit und individuelle Entscheidung ausschlaggebend sind“. „Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist somit nicht möglich.“
Zur Begründung führt die Petition an, das Gesetz unterscheide zwar zwischen rechtmäßiger Abtreibung bei medizinischer Indikation und „angeblich“ rechtswidriger nach Beratung in den ersten zwölf Wochen, „in Wahrheit liegt beiden Fällen das legitime Recht einer jeden Frau zugrunde, nach ärztlicher Beratung zu entscheiden, ob sie sich eine Fortführung ihrer Schwangerschaft in ihrem höchstpersönlichen Kontext zumuten kann.“
Wie „Die Tagespost“ weiter berichtet, wende sich Volz nicht nur gegen die geltende Rechtslage, sondern auch gegen die Kirche. Es müsse Schluss sein „mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern. Kirchliche Dogmen hätten dort nichts zu suchen“. In der Medizin solle nicht „ein katholischer Moralapparat, nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt“, das letzte Wort haben, sondern „die Patientin – im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt“. Überhaupt sei es „schlicht unterlassene Hilfeleistung“, wenn er seine Patientinnen „selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus, bei Schwangerschaften nach Vergewaltigungen oder mit immensen gesundheitlichen Risiken“, weiterschicken solle, obwohl er „helfen“ könne. Noch deutlicher als im Petitionstext sei Volz im April gegenüber dem Sender „Hellweg Radio“ geworden. Dort habe er geäußert, die ihm gemachten Vorgaben seien „frauenverachtende, menschenverachtende und verknöcherte Ideologie“.
Wie die Zeitung weiter ausführt, habe Volz eigentlich dem aktuellen Bundestag angehören wollen – als Kandidat der CDU. Im September 2024 sei er als parteiinterner Bewerber für die Direktkandidatur der CDU im Wahlkreis Bielefeld-Gütersloh II angetreten, konnte sich allerdings nicht gegen Katharina Kotulla durchsetzen, die schließlich knapp gegen die SPD-Konkurrentin Wiebke Esdar verloren habe.
In seinem online noch abrufbaren Motivationsschreiben habe Volz damals erklärt, sein „Bewusstsein für essenzielle Fragestellungen in der Gesundheits- und Gesellschaftspolitik“ sei „geschärft, und ich sehe großen Handlungsbedarf in diesen Bereichen.“ Im Übrigen sei es bei der Politik, für die er stehe, wichtig, „einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, der nicht auf überfordernder theoretischer Moral, sondern auf pragmatischen und realitätsnahen Ansätzen basiert.“
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.
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Termine
30.07. – 03.08.2025 | Allianzkonferenz „Focus Jesus“
Ort: Evangelisches Allianzhaus Bad Blankenburg
Info: [email protected]
| 19.08.2025 | ALfA aktiv bei Radio Horeb Beginn: 15.00 Uhr
| 23.08.2025 | Infostand der ALfA in Leipzig
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Leipzig Innenstadt
Info: [email protected]
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