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| In eigener Sache: Newsletter-Redaktion nimmt Urlaub und wünscht Frohe Ostern
Augsburg (ALfA) Die Redaktion des ALfA-Newsletters nimmt Urlaub und wünscht allen Bezieherinnen und Beziehern ein frohes und gesegnetes Osterfest. Der nächste ALfA-Newsletter erscheint am 2. Mai. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Newsletter-Redaktion nimmt Urlaub und wünscht Frohe Ostern | ALfA kommentiert Koalitionsvertrag – SPD-Forderungen wurde viel Raum gegeben | CDL blickt mit gemischten Gefühlen auf Koalitionsvertrag | Klöckner wünscht sich „standhafte“ Kirche in bioethischen Fragen | USA: Planned Parenthood wehrt sich gegen Streichung öffentlicher Mittel | Termine |
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Bildquelle: Adobe Stock/David |
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ALfA kommentiert Koalitionsvertrag – SPD-Forderungen wurde viel Raum gegeben
Augsburg (ALfA) Zu dem am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am Donnerstag in Augsburg:
„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“ – dieser Satz hat es in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD geschafft. Der Forderung der SPD, eine Reform des § 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, haben CDU und CSU damit nicht nachgegeben. Das ist die gute Nachricht. Einfach ist es angesichts des enormen Drucks, der nicht zuletzt von den SPD Frauen ausgeübt wurde, die dies zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag gemacht hatten, sicher nicht gewesen. Ganz offensichtlich wurde dafür jedoch ein hoher Preis gezahlt. Unter der Überschrift „Zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen“ heißt es auf Seite 102: „Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Zur Geburtshilfe heißt es jedoch auf S. 111: „Zugang zur Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung sichern wir flächendeckend.“ Es gibt noch ca. 600 Kreissäle in Deutschland, aber fast doppelt so viele Einrichtungen, in denen abgetrieben werden kann. Eine Frau, die innerhalb der ersten zwölf Wochen ihrer Schwangerschaft die Tötung ihres ungeborenen Kindes vornehmen lassen möchte, soll dies also bequem in Wohnortnähe tun können, einer Hochschwangeren mit Geburtswehen wird jedoch lediglich zugesichert, es werde „flächendeckend“ Kreissäle geben. Das verstehe wer will.
Weiter heißt es: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Die derzeit geltende Regelung sieht vor, dass Frauen mit geringem Einkommen oder wenn sie Sozialleistungen beziehen, die Kosten für Abtreibungen nach der Beratungsregelung aus dem Sozialhaushalt der Länder erstattet bekommen. Organisiert wird dies über die Krankenkassen, die im Auftrag des Staates zahlt, und zwar nicht aus der Krankenversicherung, sondern aus staatlich finanzierten Mitteln (Sozialbudget). Die Bedürftigkeit muss nicht nachgewiesen werden, so dass ein Großteil der Abtreibungen bereits heute auf diese Weise finanziert werden. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei Abtreibungen ein Mensch getötet wird, und Straftaten prinzipiell nicht von der Gemeinschaft der Versicherten bezahlt werden müssen. Sollte also nun die Koalition anstreben, Abreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge, dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsdienstleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampelkoalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.
Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Versprechen, die medizinische Weiterbildung im Bezug auf Abtreibungen zu verbessern, auch die psychischen Folgen sowie die Risiken bei chemischer Abtreibung in den Blick genommen werden. Zu befürchten ist jedoch vielmehr, dass auch mit dieser Formulierung ein Schritt in eine Richtung unternommen werden soll, die danach strebt, eine vorgeburtliche Kindstötung als normale medizinische Leistung erscheinen zu lassen. Wer „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“ will, muss in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass genau das nicht passiert. |
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CDL blickt mit gemischten Gefühlen auf Koalitionsvertrag Nordwalde (ALfA) Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, nahm zu dem am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wie folgt Stellung: Die CDL sieht die Ergebnisse des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und der SPD in puncto Lebensrecht mit gemischten Gefühlen. Die angekündigte Umsetzung des längst überfälligen Suizidpräventionsgesetzes begrüßt die CDL ausdrücklich. Auch Maßnahmen zur Stärkung von Familien, wie die Verbesserung des Elterngeldes oder die geplante Aufstockung der Frühen Hilfen ab Schwangerschaft, sind zu befürworten.
Ein erklärtes Ziel der neuen Koalition ist es, die ungewollt schwangere Frau in ihrer Lage umfassend zu unterstützen, „um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Das hört sich zunächst positiv an, doch die sich anschließenden Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Abtreibungsmöglichkeit abzielen, konterkarieren dieses Ziel. Hinter der Absichtserklärung “Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen“, steht die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, es gebe eine Unterversorgung mit Abtreibungseinrichtungen.
Erst in der Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag am 10. Februar 2024, in der es u. a. um einen Gruppeantrag von SPD und Grünen zur Versorgungslage mit Abtreibungseinrichtungen ging, hatte der von der CDU/CSU-Fraktion geladene Sachverständige die Behauptung der Unterversorgung widerlegt. Das Koalitionsvorhaben steht dem diametral gegenüber.
Für die über 106.218 Abtreibungen, die im Jahr 2023 in Deutschland durchgeführt wurden, gab es 1104 Abtreibungseinrichtungen, während für die 692.989 Geburten im selben Jahr lediglich 606 Einrichtungen zur Geburtshilfe zur Verfügung standen. Diese Gegenüberstellung zeigt, dass die Prioritäten hier offenbar bislang bedrohlich verschoben sind. Die CDL hat dieses Missverhältnis in der Vergangenheit immer wieder beklagt. Erfreulich ist es deshalb, dass die Koalition nun den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung flächendeckend sichern will.
Unverständlich ist aber die Absicht der Koalition, die Kostenübernahme von Abtreibungen durch die gesetzliche Krankenversicherung „über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitern und auch die medizinische Weiterbildung auf diesem Gebiet „stärken“ zu wollen. Dies kommt eher einer Förderung von Abtreibungen gleich. Mit einem „bestmöglichen“ Schutz von Kindern im Mutterleib hat dies nichts zu tun.
Aus Sicht der CDL sind die geplanten Maßnahmen geprägt von der Abtreibungsideologie der SPD, die ganz sicher nicht den bestmöglichen Schutz von Kindern vor der Geburt zum Ziel haben. Aber auch mit einer ernsthaften und wirksamen Hilfe für Frauen, die durch die ungeplante Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, haben diese Ideen wenig zu tun.
Ziel einer Koalition, die den „bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens“ verwirklichen will, muss die Prävention von Abtreibungen und die Unterstützung von schwangeren Frauen in Konfliktlagen sein. Hierzu gehört aus Sicht der CDL eine Verbesserung der Beratung- und Hilfsangebote, wie es die CDU/CSU auch im Wahlprogramm angekündigt hatte. Aus Sicht der CDL bedarf es hierzu der Untersuchung der Ursachen von Schwangerschaftskonflikten in einer breit angelegten Studie, die auch die staatlich anerkannten Beratungseinrichtungen einbezieht. Nur auf der Grundlage einer möglichst breiten Datenlage können Erkenntnisse über die tatsächlichen Ursachen von Konfliktsituationen gewonnen werden. Bisher gibt es nur eine objektive wissenschaftliche Studie in Deutschland zur Motivforschung, die sehr viele wichtige Ergebnisse zur notwendigen Verbesserung der Lage von Frauen im Schwangerschaftskonflikt liefert. (Dienerowitz, Florian Michael, Die Gründe für den Schwangerschaftskonflikt im Kontext des Diskurses um den Schwangerschaftsabbruch – Eine medizinethische und medizinrechtliche Zwischenbilanz nach über 25 Jahren der Anwendung des 1995 reformierten § 218 StGB, Mannheim 2021)
Eine gute Beratung und adäquate Hilfen sind für eine gelingende Prävention von Abtreibungen essenziell. Doch genügen die Beratungsangebote den gesetzlichen Anforderungen? Sind sie nur ergebnisoffen oder sind sie auch lebensbejahend, wie es § 219 StGB verlangt? Die nach wie vor zu hohe Zahl an Abtreibungen lässt daran zweifeln. Die CDL hält deshalb eine Evaluation der Beratungseinrichtungen und der dort durchgeführten Beratung für dringend erforderlich.
Finanzielle Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen und Familien, wie sie etwa durch die Bundesstiftungen „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und „Frühe Hilfen“ geleistet werden, sind wirksam zu verbessern. Keine Frau darf sich gezwungen sehen, aufgrund von finanziellen, sozialen oder ähnlichen Gründen über eine Abtreibung nachzudenken.
Besonderes Augenmerk sollte auf erzwungene Abtreibungen durch Nötigung, vor allem seitens der Kindsväter und weiterer Angehöriger, gelegt werden. Frauen brauchen hier mehr Aufklärung über ihre auch rechtlichen Möglichkeiten, um wirklich selbstbestimmt entscheiden zu können.
Bei diesem sensiblen Thema darf man nicht aus dem Blick verlieren, dass es hier nicht allein um die schwangere Frau sondern dass es genauso um das Leben eines anderen Menschen, nämlich um das Leben eines ungeborenen Kindes, geht. Jede einzelne Abtreibung ist eine zu viel, denn jedes Leben ist gleich wertvoll.
Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Ankündigungen in die Realität umgesetzt werden. Die gegensätzlichen Vorstellungen der Koalitionäre, gerade zum § 218 StGB, kann man in diesem Koalitionsvertrag erkennen. Die für die Vorhaben benötigten Mehrheiten im Deutschen Bundestag werden letztlich den endgültigen Kurs bestimmen.
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Klöckner wünscht sich „standhafte“ Kirche in bioethischen Fragen Berlin (ALfA) Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) wünscht sich von der katholischen Kirche mehr Präsenz in der Seelsorge und klare Worte in bioethischen Fragen. Das erklärte die Katholikin im Interview mit dem „domradio“. Danach gefragt, welche Bedeutung die kirchliche Stimme im Deutschen Bundestag noch habe, sagte Klöckner: „In der Corona-Zeit, wo viele Menschen nicht nur auf der Sinnsuche, sondern allein und verzweifelt waren“, hätte die „Seelsorge stärker präsent sein können“.
Zudem gäbe es „Fragen, die bioethischer Natur sind, die Anfang und Ende des Lebens“ beträfen. „Da wünsche ich mir von meiner Kirche, dass sie standhaft ist und nicht automatisch schaut, ob es Applaus gibt oder nicht“, erklärte Klöckner. Es sei „nicht immer sinnvoll, wenn Kirchen glauben, eine weitere NGO zu sein“ und sich zur „Tagespolitik“ äußerten. Klöckner: „Man kann für Tempo 130 sein, aber ich weiß nicht, ob die Kirchen dazu etwas schreiben müssen.“
Ihre Kritikpunkte an der Kirche seien „aus innerer Verbundenheit“ gewachsen, erklärte die CDU-Politikerin, die lange Zeit auch dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) angehörte. „Wenn es um das ungeborene Leben geht oder das Leben, das den letzten Atemzug macht, also um die Fragen, was der Mensch darf oder was er nicht darf, dann sind das Punkte, wo unsere Kirche auch mit Blick auf Bewahrung der Schöpfung durchaus die Stimme erheben kann und auch sollte. Solange man noch einen kritischen Punkt hat – wie umgekehrt die Kirche ja auch an der Politik – hat man auch Interesse aneinander.“
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USA: Planned Parenthood wehrt sich gegen Streichung öffentlicher Mittel Washington (ALfA) Mit Spannung fiebern US-amerikanische Lebensrechtler derzeit einem Urteil des US-Supreme Courts entgegen. Die für Ende Juni erwartete Entscheidung könne, so die Hoffnung vieler Lebensrechtler, US-amerikanischen Bundesstaaten eine Möglichkeit eröffnen, „Planned Parenthood“, einen der weltweit größten Anbieter von Abtreibungen, auch von der Inanspruchnahme öffentlicher Gelder für andere Dienstleistungen auszuschließen.
Das Bundesrecht verbietet bereits jetzt allen US-Bundesstaaten, Medicaid-Mittel zur Finanzierung vorgeburtlicher Kindstötungen zu verwenden. Doch vielen Lebensrechtlern in den USA reicht das nicht. Sie wollen den Abtreibungsriesen von sämtlichen öffentlichen Geldern abgeschnitten sehen. Diese Möglichkeit scheint nun erstmals in greifbare Nähe gerückt.
Und das kam so: 2018 hatte der Gouverneur von South Carolina, der Republikaner Henry McMaster, sämtliche Behörden des im Südosten der USA gelegenen Bundestaates angewiesen, keine öffentlichen Mittel mehr an Ärzte oder Praxen zu vergeben, die mit „Planned Parenthood“ in Verbindung stehen, und sie von der Liste der Anbieter von Gesundheitsdienstleistung im Rahmen des staatlichen „Medicaid“-Programms zu streichen. Anders formuliert: Wer mit vorgeburtlichen Kindstötungen Geld verdiene, habe sich als seriöser Anbieter von Gesundheitsdiensten disqualifiziert.
Dagegen hatte Plannend Parenthood geklagt. In South Carolina betreibt der Abtreibungsriese Kliniken in Charleston und Columbia. Neben Abtreibungen, die in South Carolina verboten sind, sobald der Herzschlag des Kindes nachgewiesen kann, bietet Planned Parenthood dort auch die Durchführung von Schwangerschaftstests, die Abgabe der „Pille danach“ sowie die Behandlung von Geschlechtskrankheiten und anderem mehr an. In dem Rechtsstreit berief sich Planned Parenthood auf ein Gesetz aus dem Jahr 1871, dass es Bürgern ermöglicht, die Handlungen von Staatsbeamten anzufechten. Ein Bundesrichter entschied zugunsten der Organisation. Die Begründung: Der Bundesstaat habe mit seiner Anordnung das Recht von Medicaid-Patienten auf freie Arztwahl verletzt.
Zum Hintergrund: Medicaid ist ein Gesundheitsfürsorgeprogramm für Menschen mit geringem Einkommen, das von den US-Bundesstaaten und der US-Regierung paritätisch finanziert wird. Dabei tragen die Bundesstaaten je nach Pro-Kopf-Einkommen ihrer Einwohner 50 bis 80 Prozent der Kosten. Der Aufnahme in das Programm geht eine Bedürftigkeitsprüfung voraus. 2022 waren 85 Millionen US-Bürger über das Programm kostenlos krankenversichert.
South Carolina legte gegen das Urteil Berufung ein und verlor auch diese. Im vergangenen Jahr entschied der US-Berufungsgerichtshof für den 4. Bezirk mit Sitz in Richmond, Virginia, South Carolina habe die Rechte von Medicaid-Patienten unzulässig beeinträchtigt, indem es Planned Parenthood als qualifizierten Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen ausschloss. In Ihrem Urteil hielten die Richter fest: „Wir weigern uns, den unbestreitbaren Wunsch des Kongresses, den weniger Glücklichen unter uns eine Auswahl an medizinischen Anbietern zu ermöglichen, für ungültig zu erklären. Es handelt sich dabei um Menschen, die mit denselben medizinischen Problemen konfrontiert sind wie die Glücklicheren in der Gesellschaft, die aber aus eigener Kraft nicht die gleiche Freiheit haben, ihren Gesundheitsdienstleister zu wählen.“ Mit dem Medicaid habe der Bundesgesetzgeber versucht, „dieses Ungleichgewicht auf bescheidene Weise zu korrigieren“.
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Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Obersten Gerichtshof der USA. Vergangene Woche ließen sich die Höchstrichter die Argumente der streitenden Parteien vortragen. Bei der Anhörung konzentrierten sich die Richter vor allem auf die Frage, ob die Formulierung des Medicaid-Gesetzes den Versicherten lediglich ein Privileg gewähre oder ob es sie darüber hinaus auch ermächtige, dieses einzuklagen. In den USA sind Klagen, die sich gegen die Regierung wenden, traditionell enge Grenzen gesetzt, nicht zuletzt, um Staatsbedienstete vor einer Haftung zu schützen.
Der Anwalt von South Carolina, John J. Bursch, Senior Counsel bei der Menschenrechtsorganisation „Alliance Defending Freedom“ (ADF), erklärte, genauso wie private Versicherer nicht jeden Arzt versicherten, entscheide auch der Staat, welche Anbieter er für qualifiziert erachte. Und zwischen diesen hätten die Patienten dann die Wahl. In diesem Fall habe South Carolina entschieden, dass Planned Parenthood „aus vielen Gründen nicht qualifiziert sei“, vor allem nicht, „weil sie der größte Abtreibungsanbieter der Nation“ sei, zitiert die „Washington Post“ Bursch.
Dagegen argumentierte Planned Parenthood-Anwältin Nicole A. Saharsky, der Gesetzgeber habe nicht gewollt, dass Staaten Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen aus Gründen, die nichts mit ihrer medizinischen Kompetenz zu tun hätten, die Finanzierung streichen könne. Zudem gebe es „nicht viele Dinge“, die „wichtiger“ seien, als die Möglichkeit, „seinen Arzt zu wählen“. Er sei schließlich, „die Person, die man aufsucht, wenn man am verletzlichsten ist“.
Während US-amerikanische Medienberichte die drei liberalen Höchstrichter eindeutig auf Seiten von Planned Parenthood wähnen, vermitteln sie hinsichtlich der Frage, wem die konservative Mehrheit der sechs übrigen Richter zuneige, kein einheitliches Bild. Das lässt sich ohnehin nur selten einmal aus den Fragen ableiteten, welche Richter, die ja gehalten sind, sämtliche Aspekte zu bedenken, bei solchen Gelegenheiten zu stellen pflegen. Bis zu der für Juni erwarteten Verkündung des Urteils dürfte es daher spannend bleiben. |
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Termine
15.04.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 15.04.2025 | PRO LIFE FORUM – „Der Preis eines „würdevollen“ Todes – Sollte assistierter Suizid kostenlos zugänglich sein?“
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Online per Zoom Info: [email protected]
| 02.05.2025 | PD Dr. Dr. Kai Witzel: Meine Autonomie und mein Sterben
Beginn: 19.30 Uhr – Ende: 22 Uhr CVJM, Landwehrstraße 13, München Nähere Informationen und Anmeldung: [email protected]
| 02. – 04.05.2025 | Pro Life-Wochenende der Jugend für das Leben in München
Nähere Informationen und Anmeldung: [email protected] | 03.05.2025 | 5. Münchner Marsch für das Leben
Beginn: 13.00 Uhr Ort: Königsplatz
| 06.05.2025 | Notfall frühere Geburt/ Frühgeburt
Referentin: Hebamme Antonia Funk Beginn: 19:30 Uhr Online per Zoom
Anmeldung: [email protected]
| 09. – 11.05.2025 | Kongress Leben. Würde
Ort: Schönblick, Willy-Schenk-Straße 9, 73527 Schwäbisch-Gmünd Anmeldung: [email protected]
| 16. – 18.05.2025 | ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenbergerstrasse 3, 36041 Fulda Anmeldung: [email protected]
| 20.05.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr | 24.05.2025 | Tag für das ungeborene Leben
Beginn: 15.00 Uhr Ende: 17.30 Uhr Ort: Gemeindesaal der katholischen Pfarrgemeinde Heilig Kreuz, Schubertplatz 10, 32756 Detmold
Anmeldung und Info: [email protected] | 02.06.2025 | Let’s talk about Sex… Sexualität und Abtreibung als Themen in der Jugendarbeit
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Referentin: Cornelia Kaminski Online per Zoom
Anmeldung: Kalender oder per Mail an [email protected]
| 10.06.2025 | Organspende: Was bringt eine Widerspruchslösung?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Online per Zoom
Anmeldung: Kalender oder per Mail an [email protected]
| 14.06.2025 | Patinnenschulung Bielefeld
Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort: Am Schlemmershof 11, 33818 Leopoldshöhe
Anmeldung: [email protected]
| 17.06.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 17.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Caféhaus Oranienburg, Breite Str. 10, 16515 Oranienburg
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