Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Neue Ausgabe von „LebensForum“ in Druck


Augsburg (ALfA)
Eine neue Ausgabe der von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. herausgegebene Quartalszeitschrift „LebensForum“ befindet sich im Druck. Der 36-Seiter bringt ans Licht und ins Gespräch, was in herkömmlichen Medien oft zu kurz kommt, verzerrt dargestellt oder einfach unterschlagen wird. Das Titelthema der aktuellen Ausgaben befasst sich in mehreren Beiträgen mit den so genannten „Do-it-yourself“-Abtreibungen, die in der Pandemie von interessierter Seite massiv beworben wurden. Weitere Themen sind unter anderem die von der Ampelkoalition betriebene Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch und die Xenotransplantation. Last but not least: Ein Bericht über die steigende Überlebensrate extrem frühgeborener Kinder.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Neue Ausgabe von „LebensForum“ in Druck
§ 219a StGB: ALfA kritisiert Beschluss der Bundesfrauenkonferenz des BDKJ
BDKJ begrüßt geplante Streichung von § 219a StGB
Statistisches Bundesamt meldet signifikanten Rückgang bei Abtreibungen
USA: Oklahoma will Abtreibungen nur noch in „medizinischen Notfällen“ erlauben
Spaniens Oberster Gerichtshof übt massive Kritik an der Praxis der Leihmutterschaft
Termine

 

§ 219a StGB: ALfA kritisiert Beschluss der Bundesfrauenkonferenz des BDKJ


Augsburg (ALfA) Zu dem Beschluss der „Bundesfrauenkonferenz“ des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am Donnerstag in Augsburg: „Wenn ,Fremdscham‘ eine sinnvolle Kategorie ist, dann ist sie hier wohl am Platz. Jedenfalls schäme ich mich als Frau, Katholikin und Lebensrechtlerin für den von der ,Bundesfrauenkonferenz‘ des BDKJ gefassten Beschluss zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) sprichwörtlich in Grund und Boden,“ so Kaminski.

„Der Beschluss ist eines katholischen Jugendverbandes unwürdig und offenbart massive Wissenslücken. Weder ist der § 219a StGB unter nationalsozialistischem Terror entstanden, sondern stammt aus der Weimarer Republik (§ 255: Ankündigung von Abtreibungsmitteln), noch stellt die Offerte vorgeburtlicher Kindstötungen eine bloße ,Information‘ dar. Vielmehr lässt die Bewerbung einer nach geltendem Recht rechtswidrigen und prinzipiell strafbaren Handlung auf den Internetseiten von Arztpraxen, Kliniken und Einrichtungen vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität. Dies zu verhindern, ist Sinn und Zweck des § 219a StGB.“

„Ungewollte Schwangerschaften stellen für Frauen zweifellos ein sehr ernstes Problem da. Insbesondere dann, wenn sie sich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden und nicht sicher sein können, ob der Partner zu ihnen und ihrem gemeinsamen Kind steht. Was sie dann jedoch am wenigsten brauchen, ist jemand, der ihnen sagt, wie er oder sie das Kind ,wegmacht‘ und was das kostet. Was sie brauchen, sind vielmehr Personen, die ihnen stattdessen gangbare Wege aufzeigen, wie ein Leben mit einem unerwarteten Kind gelingen kann, welche Unterstützung sie von der Solidargemeinschaft erwarten dürfen und wer darüber hinaus welche Hilfestellungen anbietet.“

„Mütter – oder wie es im ,Sprech‘ der ,Bundesfrauen‘ des BDKJ heißt, ,schwangere Menschen‘ – entscheiden sich tatsächlich nicht leichtfertig für die vorgeburtliche Tötung ihres Kindes. Wenn doch, dann weil sie keinen anderen Ausweg sehen. Aufgabe von Ärzten, die im Übrigen in solchen Fällen zwei und nicht nur einen Patienten haben, wäre es, sie zu ermutigen, ein Leben mit dem Kind zu wagen – oder dort, wo dies aussichtslos erscheint, das Kind zur Adoption freizugeben. Frauen zu einer Abtreibung zur ermutigen, ist zunächst ein – zweifellos gut bezahltes – Verbrechen an dem wehrlosen und unschuldigen Kind, aber sodann auch an der Mutter, die mit einer solchen Entscheidung bis zum Ende ihrer Tage leben muss“, so Kaminski weiter.

„Es ist überaus bedauerlich, dass die ,Bundesfrauenkonferenz‘ des BDKJ einen Beschluss fasst, der bis in das ,wording‘ hinein, der Diktion und dem Narrativ der Abtreibungslobby folgt. Von einem katholischen Jugendverband darf und muss hier mehr kritische Distanz erwartet werden. Zu einer entsprechenden Reaktion hätte jetzt die ‚Bundesmännerkonferenz‘ oder die ‚Bundesmenschenkonferenz‘ des BDKJ, die es in geschlechtergerechten Zeiten ja sicher auch gibt, Gelegenheit. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. erwartet daher, dass der BDKJ diesen Beschluss überdenkt und zeitnah korrigiert.“

BDKJ begrüßt geplante Streichung von § 219a StGB


Düsseldorf (ALfA) Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat sich Seite an Seite mit der Ampelregierung beim § 219a Strafgesetzbuch positioniert. Via Twitter begrüßte der BDKJ am 5. April die von der Bundesregierung geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Auf dem Kurznachrichtendienst postete der katholische Jugendverband einen Beschluss der „BDKJ-Bundesfrauenkonferenz“. Darin heißt es unter anderem, es sei „nicht hinnehmbar, dass die bloße Information wo und wie Abtreibungen durchgeführt werden, strafbar sein soll“. Zur Begründung führen die „Bundesfrauen“ aus: Die Gleichsetzung von „Information“ mit „Werbung“ sei „frauenfeindlich und feindlich gegenüber schwangeren Menschen“. Sie unterstelle, „dass Frauen und schwangere Menschen die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und zu einer informierten Entscheidung kommen können, sondern sich durch eine Information, wie durch Produktwerbung, manipulieren lassen würden“.

„Manipulation und Unfreiheit“ gediehen jedoch „gerade dort, wo verlässliche Informationen fehlen“. Auch befördere die „Kriminalisierung von Informationen über den Schwangerschaftsabbruch“ „frauenfeindliche und aggressive Einschüchterungskampagnen radikaler Abtreibungsgegner*innen“.

Zudem verschleiere „das Informationsverbot“ „ein Bewusstsein dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche in einigen Gegenden Deutschlands nicht mehr zugänglich sind“. „Schwangere Menschen“ gerieten damit „im Konflikt unter einen zusätzlichen Zeitdruck, der eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch“ erschwere.

Gefördert wird der BDKJ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dessen Hausherrin, Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen), hatte die geplante Abschaffung des § 219a StGB im Januar in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ als „Meilenstein“ und „großartigen Schritt nach vorne“ bezeichnet.

Statistisches Bundesamt meldet signifikanten Rückgang bei Abtreibungen


Wiesbaden (ALfA) Die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen in Deutschland ist im Jahr 2021 mit rund 94.600 gemeldeten Fällen gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent gesunken. Das gab gestern das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden bekannt. Im Jahr 2020 war die Zahl der Abtreibungen bereits leicht um 0,9 Prozent zurückgegangen. Wie die Behörde in seiner Pressemitteilung schreibt, sei anhand der vorliegenden Daten „keine eindeutige Ursache für den stärkeren Rückgang im Jahr 2021 zu erkennen“.

Demnach waren 70 Prozent der Frauen, die 2021 eine Abtreibung in Auftrag gaben, zwischen 18 und 34 Jahre alt. 19 Prozent waren zwischen 35 und 39 Jahre alt. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 Prozent der Frauen hatten vor dem Eingriff noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 Prozent der dem Wiesbadener Amt gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen seien nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen worden. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten seien in vier Prozent der Fälle Begründung für die Abtreibung gewesen. Die Mehrzahl der Abtreibungen (52 Prozent) seien mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt worden, bei 32 Prozent sei das Präparat Mifegyne zum Einsatz gekommen. Die Eingriffe seien überwiegend ambulant erfolgt, rund 81 Prozent davon in gynäkologischen Praxen und 16 Prozent in Krankenhäusern.

Im Vergleich zum Jahr 2011 (108.900 Abtreibungen) sank die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen im Jahr 2021 um 14.300 Fälle beziehungsweise 13,1 Prozent. Dabei sei laut der Behörde die Zahl der Abtreibungen in der Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen um 40,2 Prozent beziehungsweise 1.500 Fälle zurückgegangen. Bei den 18- bis 19-Jährigen habe der Rückgang gar 41,3 Prozent bzw. 2.800 Fälle betragen. Und auch bei den 20- bis 24-Jährigen sei die Zahl der vorgeburtliche Kindstötungen um 33,8 Prozent beziehungsweise 9.200 Fällen stark rückläufig gewesen.

Wie das Statistische Bundesamt weiter schreibt, sei diese Entwicklung teilweise darauf zurückzuführen, dass im selben Zeitraum die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 6,7 Prozent, die der 18- bis 19-jährigen Frauen um 11,1 Prozent und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 10,1 Prozent gesunken sei.

Gleichwohl sei im Zehnjahresvergleich die Zahl der Abtreibungen auch im Verhältnis zur Größe der jeweiligen Altersgruppen gesunken. So sei die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen je 10.000 Frauen von 2011 bis zum Jahr 2021 bei den 15- bis 17-Jährigen von 32 auf 20, bei den 18- bis 19-Jährigen von 83 auf 52 und bei den 20- bis 24-Jährigen von 113 auf 82 gesunken.

USA: Oklahoma will Abtreibungen nur noch in „medizinischen Notfällen“ erlauben


Oklahoma City (ALfA) Das Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Oklahoma hat am Dienstag mit 70 gegen 14 Stimmen einen Gesetzentwurf verabschiedet, der medizinischem Personal die Durchführungen von Abtreibungen nur noch in „medizinischen Notfällen“ zur Rettung des Lebens der Schwangeren erlaubt. Verstöße gegen das Gesetz können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 US-Dollar sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden. Schwangere, die eine Abtreibung in Auftrag geben, stellt der Gesetzesentwurf hingegen straffrei. Der Senat hatte der Gesetzesvorlage, die den Titel „Senate Bill 612“ trägt, bereits im März 2021 zugestimmt.

Um in Kraft treten zu können, benötigt das Gesetz nun nur noch die Unterschrift des republikanischen Gouverneurs von Oklahoma, Kevin Stitt. Die gilt jedoch als sicher. Bereits im September hatte Stitt angekündigt, jedes Gesetz unterzeichnen zu wollen, das dem Schutz des Lebens diene.

Lebensrechtler begrüßten das Gesetz: Eine Sprecherin der Anti-Abtreibungsorganisation „Susan B. Anthony List“ erklärte, Oklahoma sei nun „einer der lebensfreundlichsten Staaten“ der USA. Die Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“ sprach dagegen von einem „verheerenden“ Schritt.

Spaniens Oberster Gerichtshof übt massive Kritik an der Praxis der Leihmutterschaft


Madrid (ALfA) Spaniens Oberster Gerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Madrid kassiert, das eine Frau zur Mutter eines Kindes erklärt hatte, die nicht dessen biologische Mutter ist. Das Kind wurde in Mexiko aufgrund eines durch eine Vermittlungsagentur zustande gekommenen Vertrags von einer Leihmutter ausgetragen. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internetportal.

Demnach begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung unter anderem damit, dass solche Verträge „gemäß Artikel 10 des Gesetzes über assistierte Reproduktionstechniken null und nichtig“ seien. Sie verletzten „die in unserer Verfassung und im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes anerkannten Grundrechte schwer“.

In dem Urteil heiße es, „der Leihmutterschaftsvertrag“ sei „eine Beeinträchtigung des Wohls des Kindes“ und habe „eine Ausbeutung der Frau zur Folge“, „die nicht hinnehmbar sind. Beide werden als bloße Objekte behandelt und nicht als Personen, die mit der ihrem Menschsein innewohnenden Würde und den mit dieser Würde verbundenen Grundrechten ausgestattet sind.“ Die persönliche Selbstbestimmung der Leihmutter sowie ihre körperliche und moralische Unversehrtheit „werden in einer Weise eingeschränkt, die mit der Menschenwürde unvereinbar“ sei. Darüber hinaus werde „das Kind, dem das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft vorenthalten wird, als Tauschobjekt behandelt“, zitiert die Zeitung das Urteil. Darin zitierten die Richter auch eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2015, in der ausdrücklich festgehalten wurde, dass das Europäische Parlament „die Praxis des Menschenhandels zum Zwecke der erzwungenen Leihmutterschaft“ verurteilt.

Trotz internationaler Übereinkünfte und gesetzlicher Bestimmungen, die diese Praxis für ungültig erklären, und eine die Würde der Person verletzende Werbung verbieten, sei es „in der Realität so, dass Leihmutterschaftsagenturen in Spanien ungehindert arbeiten und werben, und dass das im Ausland durch kommerzielle Leihmutterschaft geborene Kind nach Spanien kommt, und dort in eine Familie integriert wird“, so das Gericht weiter.

Deshalb spreche sich Oberste Gerichtshof für eine Lösung aus, die „dem Kindeswohl gerecht“ werde, das „nach den Vorgaben des Straßburger Gerichtshofs Vorrang haben“ müsse. Statt das Kind „auf dem Weg der Abstammung in das Personenstandsregister“ einzutragen, solle „die Anerkennung des Verwandtschaftsverhältnisses zur auftraggebenden Mutter [die also das Kind nicht ausgetragen hat] durch Adoption erfolgen“. Mit dieser Lösung werde versucht, die auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angemahnten Grundrechte und gleichzeitig die Rechte von werdenden Müttern und Kindern im Allgemeinen zu schützen.

Solche Rechte würden „ernsthaft beeinträchtigt“, wenn die Tätigkeit von Leihmutterschaftsagenturen dadurch erleichtert würde, dass sie ihren „potenziellen Kunden“ die „fast automatische Anerkennung der sich aus dem Leihmutterschaftsvertrag ergebenden Abstammung in Spanien zusichern könnten“, obwohl dies „die Rechte der Leihmütter und der Kinder selbst, die als bloße Ware behandelt werden“ verletze, und „die Eignung der Auftraggeber als Inhaber der elterlichen Sorge über das Kind“ gar nicht überprüft werde.
Megafon

Termine

30.04.2022 | Eröffnung der Woche für das Leben in Leipzig

BVL-Fachtagung „Wohin führt die Optimierung des Menschen?“

Beginn: Ab 13 Uhr

Mehr Infos unter www.bundesverband-lebensrecht.de
20. bis 22.05.2022 | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Katholikentag in Stuttgart
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Christival in Erfurt
29.05.2022 |  „Marsch fürs Leaba“ in Bregenz

Beginn: Ab 14:00 Uhr

Mehr Infos unter www.plattform-leben-vorarlberg.at
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
[email protected]
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
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Telefon: 0821-512031 
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