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| In eigener Sache: Mitgliederversammlung der Jugend für das Leben
Augsburg (ALfA) Die Jugendorganisation der ALfA, die Jugend für das Leben (JfdL) trifft sich an diesem Wochenende, beginnend mit dem heutigen Nikolaustag, zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung in Augsburg. Manche sind schon die ganze Woche über da, weil sie den JfdL-Stand auf dem ZimZum-Festival betreuten. Wie gut, dass bald Weihnachten ist. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Mitgliederversammlung der Jugend für das Leben | § 218 StGB: Menschenwürde und Lebensschutz sind unverhandelbar | INSA-Umfrage: Nur Wähler der Grünen und der Linken mehrheitlich für Änderung des § 218 StGB | § 218 StGB: Bischöfe lehnen Neuregelung ab | ZdK-Präsidentin Stetter-Karp: „Leben ist Leben – von Anfang an“ | Keine Sternstunde – Die Debatte im Bundestag | Termine |
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§ 218 StGB: Menschenwürde und Lebensschutz sind unverhandelbar
Augsburg (ALfA) Zu den Äußerungen des CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der in Bezug auf die Abtreibungsfrage einen „gesellschaftlichen Wandel“ wahrnimmt und sich am Wochenende offen für eine Debatte zum Abtreibungsparagrafen gezeigt hatte, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:
„Bei allem Verständnis für den Wunsch des CDU-Kanzlerkandidaten, sich nicht auf eine spalterische Diskussion zum § 218 einlassen zu wollen: Dafür ist es zu spät. Dieses Fass haben die 236 Abgeordneten – darunter der Bundeskanzler – aufgemacht, als sie einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung unterzeichnet haben. Jetzt gilt es, Farbe zu bekennen, und zwar völlig unzweideutig. Wenn Friedrich Merz meint, er könne mit einer so klaren Positionierung Wählerstimmen verlieren, dann sollte er die eindeutigen Umfrageergebnisse der Forschungsgruppe Wahlen aus dem letzten Jahr zur Kenntnis nehmen: Fast 60 Prozent der Befragten möchten den § 218, so wie er jetzt ist, entweder nicht ändern (54 Prozent) oder gar verschärfen (3 Prozent). Der Kompromiss, nachdem eine Abtreibung rechtswidrig, aber unter Umständen straffrei ist, hat eine breite Mehrheit in der Bevölkerung. Zweidrittel der CDU-Wähler stimmen dem zu, und eine Mehrheit der SPD bzw. FDP-Wähler. Nicht mal innerhalb der Wählerschaft der Ampel findet sich eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218. Ein vermeintlicher ,gesellschaftlicher Wandel‘ sieht anders aus.
Dass eine Online-Umfrage mit geschickter bis manipulativer Fragestellung, beauftragt von einer Ministerin, die Abtreibungen zu einem Grundrecht erklären möchte, zu einem anderen Ergebnis kommt, sollte Merz nicht beeindrucken. Beeindrucken sollte ihn vielmehr die glasklare Haltung der CDU-Mitglieder, an der im vergangenen Jahr fast 66.000 Menschen teilnahmen. Einer überwältigenden Mehrheit von ihnen (93,5 Prozent) liegt der Schutz des menschlichen Lebens am Herzen. Er gehört zum Kern der Partei. Das ist gut so: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dafür steht das „C“ im Namen der CDU. Davon sind fast 81 Prozent der Mitglieder überzeugt.
Zudem gilt: Kein wie auch immer gearteter ,gesellschaftlicher Wandel‘ rechtfertigt einen Rückschritt im Bezug auf die Menschenrechte. Sie müssen immer und überall für alle gelten – unabhängig von Alter und Aufenthaltsort.
Friedrich Merz täte gut daran, nicht auf die lautstark und aggressiv vorgetragenen Forderungen einer mächtigen, gut vernetzten Lobby zu hören, die unwissenschaftlich argumentiert und die Existenz des vorgeburtlichen Menschen totschweigt, und sich stattdessen auf die Seite derjenigen stellen, denen eine solche Lobby fehlt: die ungeborenen Kinder. Als Christdemokrat ist das jetzt seine wichtigste Aufgabe. |
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INSA-Umfrage: Nur Wähler der Grünen und der Linken mehrheitlich für Änderung des § 218 StGB Erfurt (ALfA) Nur 44 Prozent der Deutschen wollen, dass Abtreibungen in Deutschland erleichtert werden. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinstitut INSA im Nachgang zu seiner Sonntagsfrage vom 2. Dezember erhoben hat. Wie die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Online-Portal schreibt, sprachen sich in der Umfrage 36 Prozent der Befragten für den Erhalt und neun Prozent für eine Verschärfung der geltenden gesetzlichen Regelung (§§ 218ff StGB) aus.
Bundestagsabgeordnete, die einen Gesetzesentwurf zur rechtlichen Neuregelung vorgeburtlicher Kindstötungen in den Bundestag eingebracht haben (Bundestagsdrucksache 20/13775), berufen sich auf eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen (BMFSFJ) in Auftrag gegebenen Befragung, derzufolge angeblich 80 Prozent der Deutschen im März/April dagegen gewesen seien, dass die Rechtsordnung Schwangerschaftsabbrüche weiterhin für „rechtswidrig“ erachte. Bei dem Unionswählern hätten 77,5 Prozent, bei den AfD-Wählern 67,4 Prozent diese Auffassung vertreten.
Die aktuelle INSA-Umfrage liefert ein gänzlich anderes Bild. Demnach sprachen sich bei den Wählern der Grünen 64 Prozent für eine Erleichterung aus, bei denen der Linken waren es 62 Prozent und bei den BSW-Wählern 50 Prozent. Bei allen Parteien lag die Zustimmung darunter. Am geringsten ist die Zustimmung für eine Erleichterung von Abtreibungen bei den AfD-Wählern (38 Prozent), gefolgt von den Unionswählern (40 Prozent). Und selbst unter den SPD-Wählern sprachen sich lediglich 45 Prozent für eine Erleichterung aus, bei der FDP waren es 47 Prozent.
Im vergangenen Jahr führte die „Forschungsgruppe Wahlen“ im Auftrag des ZDF-Magazins „Frontal“ eine Umfrage zur Akzeptanz des § 218 StGB durch. Danach befürworteten 54 Prozent der Befragten den Erhalt der jetzigen Regelung. Damals wünschte nur eine Minderheit (36 Prozent) eine Änderung. |
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§ 218 StGB: Bischöfe lehnen Neuregelung ab Berlin/Freiburg (ALfA) Freiburgs Erzbischof Stephan Burger hat sich gegen eine Änderung des 218 StGB noch vor den Neuwahlen im Februar gewandt. „Wer hier Änderungen will, muss darüber vorher eine breite gesellschaftliche Debatte führen. Das ist bislang nicht geschehen“, sagte Burger der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Deshalb lehne ich es entschieden ab, jetzt kurz vor den nächsten Bundestagswahlen zu versuchen, Änderungen im Eiltempo durchzusetzen“, so Burger weiter. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen berührten Grundfragen menschlichen Lebens, die nicht einfach im Vorübergehen erledigt werden könnten. „Auch wenn die katholische Kirche sich für einen noch weiter reichenden Lebensschutz einsetzt, bildet die geltende Gesetzeslage bislang einen für die Gesellschaft tragfähigen Kompromiss zum Schutz der Schwangeren und des vorgeburtlichen Lebens.“ Deshalb spreche er sich gegen eine Änderung aus.
Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, meldete sich zu Wort. Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs sei „ein komplexes Thema“. Dass der erst nach dem Bruch der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und der Antrag mit der Überschrift ‚Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern‘ „nun zwischen Vertrauensfrage und Neuwahlen im Deutschen Bundestag behandelt und zum Gegenstand des Wahlkampfs gemacht werden sollen, sei dem Thema nicht angemessen“, erklärte Bätzing.
Ungewollt schwangere Frauen befänden sich in „einer sehr schwierigen Situation“. „Ihre Grundrechte sind angemessen zu wahren und sie verdienen die explizite Unterstützung von Staat und Gesellschaft durch Rat, Tat und Hilfe. Druck von außen, wirtschaftlicher Zwang oder soziale Not dürfen in einer Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft nicht den Ausschlag geben. Das ungeborene Kind, das eine schwangere Frau in sich trägt, ist von diesem Konflikt existenziell betroffen. Staat und Gesellschaft müssen daher ihrer Schutzpflicht nachkommen, auf deren Wahrnehmung das Kind lebensentscheidend angewiesen ist“, so der DBK-Vorsitzende weiter.
„Der vorgelegte Gesetzentwurf betont zu Recht die grundrechtliche Stellung der Frau. Zu der grundrechtlichen Position des ungeborenen Lebens verhält er sich hingegen nicht ausdrücklich.“ Stattdessen führe er an, „dass es einer Neubewertung der verfassungsrechtlichen Situation bedürfe. Dabei verweist er auf bestimmte Stimmen im verfassungsrechtlichen Schrifttum und auf den Kommissionsbericht, die das vollwertige Lebensrecht des ungeborenen Kindes von Anfang an und als Träger der Menschenwürde infrage stellen.“ Den Verfassern sei „vorzuhalten, hier ihre eigene Position nicht klar zu benennen. Wird der Entwurf verabschiedet, besteht die erhebliche Gefahr, dass ein abgestuftes Lebensschutzkonzept in die Gesetzgebung Eingang findet, das auch Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche hat. Dies wäre ein hoch problematischer verfassungsrechtlicher und ethischer Paradigmenwechsel.“
Im Ergebnis nehme der Entwurf „den Schutz des ungeborenen Lebens“ gegenüber der geltenden Regelung „deutlich zurück“. Bätzing: „Neben der Verortung außerhalb des Strafrechts darf nach dem Entwurf die Beratung, an der zu Recht festgehalten wird, nicht mehr daran orientiert sein, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Das aber war ein wesentlicher Baustein des geltenden Rechts zur Umsetzung der staatlichen Schutzpflicht, ohne dabei – so sagt es heute schon das Gesetz – belehrend oder bevormundend zu sein. Hält sich die Schwangere nach dem Entwurf nicht an die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und verstößt beispielsweise gegen die Beratungspflicht, bleibt sie auch dann straffrei. Verstoßen Ärzte gegen ihre verfahrensrechtlichen Verpflichtungen, ist dies nur noch eine Ordnungswidrigkeit.“
Dass die Paragrafen 218 ff. des Strafgesetzbuchs Frauen kriminalisierten und stigmatisierten, sei „ein Narrativ, das die geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch verzerrend abbildet“. Bereits die geltende Regelung setze „auf die Letztentscheidung der Frau und basiert auf dem Prinzip ‚Hilfe statt Strafe‘. Sie beinhaltet keine Kriminalisierung des individuellen, beratenen Schwangerschaftsabbruchs. Die Verortung im Strafrecht dient vielmehr dazu, das Bewusstsein vom verfassungsrechtlichen Rang des Rechtsguts des ungeborenen Lebens wachzuhalten.“ Die geltende Regelung sei auch „mit den völkerrechtlichen Anforderungen zum Schutz von Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau vereinbar.“ In Deutschland gäbe es laut Statistik prozentual weniger Abtreibungen als in anderen europäischen Ländern. Das deute darauf hin, dass „dem geltenden legislativen Schutzkonzept durchaus eine Wirkung zum Schutz des ungeborenen Lebens zukommt“. |
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ZdK-Präsidentin Stetter-Karp: „Leben ist Leben – von Anfang an“ Berlin (ALfA) Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) warnt vor einer „Änderung der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs“ Das erklärte gestern morgen ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp im Vorfeld der am späten Nachmittag stattgefundenen Ersten Lesung eines „Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775).
„Ein abgestufter Lebensschutz“, wie ihn der Gesetzesentwurf vorsehe, sei „aus katholischer Sicht nicht zu akzeptieren. Leben ist Leben – von Anfang an“, so Stetter Karp. „Wenn ein Abbruch bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein soll“, werde „die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen aufgegeben“.
Die bestehende Regelung mit § 218 StGB stelle „ein bewährtes Schutzkonzept dar“. „Das dagegen vorgebrachte Argument, diese Regelung diskriminiere Frauen, weil sie die Konfliktlage strafrechtlich behandele“, unterschlage, „dass Frauen weder bestraft noch allein gelassen werden“. „Der Beratungsschein, der dort ausgestellt wird, macht einen Abbruch straffrei möglich. Zugleich macht Paragraf 218 deutlich: Es geht hier auch um das Lebensrecht des werdenden Kindes“, so Stetter-Karp weiter.
Erleichtert zeigt sich die ZdK-Präsidentin darüber, dass „die Beratung im Schwangerschaftskonflikt auch in einer möglichen gesetzlichen Neuregelung erhalten bleiben soll. Das nimmt die Frau in der besonderen Lage ernst, und zwar auch im frühen Stadium der Schwangerschaft. Eine gesetzlich verankerte Beratung ist die Voraussetzung dafür, dass alle Möglichkeiten, die es in der Konfliktlage akut gibt, tatsächlich zur Sprache kommen.“ Untersuchungen zeigten, „dass Frauen und auch deren Partnern teils nicht bewusst ist, auf welche Hilfen sie in einer solchen Situation zählen können.“
Eine „deutliche Abschwächung des staatlichen Schutzes für das ungeborene Kind“ dürfe keinesfalls Ergebnis einer Neuregelung sein. „Der Bundestag und alle Parteien müssen die Tragweite einer gesetzlichen Neujustierung im Blick behalten. Wir müssen genügend Zeit haben, um insbesondere die verfassungsrechtlichen Auswirkungen einer solchen Gesetzesänderung angemessen diskutieren zu können.“
Die ZdK-Präsidentin kritisierte zudem das Verfahren: „Im Galopp will eine interfraktionelle Gruppe offenbar ein neues Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags durchbringen. Das halte ich für fatal. Die Debatte um den Paragrafen 218 muss gesellschaftlich breit geführt werden. Es geht um eine existenzielle Frage und die damit verbundenen ethischen Dilemmata.“ Das erfordere eine „breite gesellschaftliche und politische Debatte“, so Stetter Karp. |
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Keine Sternstunde – Die Debatte im Bundestag Berlin (ALfA) Der Deutsche Bundestag hat gestern am späten Nachmittag den von inzwischen 328 Abgeordneten gezeichneten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) in Erster Lesung beraten. In der emotionalen und teils hoch aggressiv geführten, fast 90 Minuten dauernden Debatte, ergriffen insgesamt 19 Rednerinnen und Redner das Wort. Abgeordnete, die aufgrund der zeitlich begrenzten Aussprache, kein Rederecht bekamen, machten von dem Recht Gebrauch, nichtgehaltene Reden und persönliche Erklärungen zu Protokoll zu geben.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge, Mitinitiatorin des interfraktionellen Gruppenentwurfs, der vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche „rechtmäßig“ stellen, die dreitägige „Bedenkzeit“ zwischen Beratung und Eingriff streichen und die Kosten der vorgeburtlichen Kindstötungen den gesetzlichen Krankenkassen aufbürden will, erhielt als Erste das Wort. „Heute ist ein guter Tag für Frauen. Heute ist ein guter Tag für Ärztinnen und Ärzte. Heute ist ein guter Tag für die Frauen und Männer, die seit Jahrzehnten darum kämpfen, dass wir genau diese Debatte endlich im Plenum des Deutschen Bundestages führen“, so Wegge.
Nötig sei diese, „weil das Strafrecht nicht nur zur Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen“ führe, sondern „auch dramatische Auswirkungen auf die Versorgungslage von Frauen in diesem Land“ habe. Die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten „Elsa-Studie“ zeigten, „dass 4,5 Millionen Menschen in Deutschland außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch leben, in 85 von 400 Landkreisen werden nicht die erforderlichen Kriterien erfüllt.“ Welche das seien und wer diese festlegt, verriet sie nicht. Auch habe sich „die Zahl der Ärztinnen, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“, „in den letzten 20 Jahren halbiert“. Die „überwiegende Mehrheit der befragten Ärztinnen“ gebe an, „aufgrund der Regelung im Strafgesetzbuch keine Schwangerschaftsabbrüche zu erlernen und/oder durchzuführen. Und deshalb muss sich das Strafgesetzbuch ändern, wenn wir die Versorgungslage von Frauen sicherstellen wollen.“ |
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Der von „328 frei gewählten Abgeordneten dieses Hauses, fast einer Mehrheit“ vorgelegte Entwurf, sei „kein ,Ich-wünsch-mir-was‘-Gesetzentwurf“, sondern ein „ausgewogener, moderater und alle Rechte berücksichtigende Entwurf, der unter uns Abgeordneten mehrheitsfähig sein sollte.“ Und Weiter: „Machen wir die Entscheidung über die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu einer Sternstunde des Parlaments. Zu einem Moment, in dem wir tatsächlich eine wichtige Verbesserung für Schwangere und Ärztinnen herbeiführen, mutig und in dem Wissen, dass wir von der Mehrheit der Gesellschaft getragen werden.“
„Ich versuche es jetzt noch mal sachlich. In dem Ton, der dem Thema angemessen ist. Denn es geht um Leben und Tod des Ungeborenen. Davon habe ich bei Ihnen, liebe Kollegin, nichts gehört“, begann die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker ihre Replik. „Rot-rot-grün legt uns hier noch einen Gesetzentwurf zur weitgehenden Streichung des Paragrafen 218 vor, für den es in der Ampel keine Mehrheit gab, also ein bisschen Resteverwertung auf den letzten Metern dieser Wahlperiode. Im Schnelldurchgang und ohne die gesellschaftliche Debatte, aber dafür mit falschen Narrativen, die wir auch jetzt gerade wieder gehört haben.“
Trotz rund 100.000 Abtreibungen, die jedes Jahr nach der Beratungslösung durchgeführt würden, gäbe es „keine Verfahren gegen Frauen oder Ärzte“. „Diese Fakten verschleiern Sie. Selbst im Kommissionsbericht kam das nicht vor, was aus meiner Sicht ein schlagendes Licht auf die Wissenschaftlichkeit der Kommission wirft.“ Und weiter: Den Abbruch im ersten Drittel der Schwangerschaft „rechtmäßig“ zu stellen, „wäre ein Paradigmenwechsel“. Einer, der gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „unvereinbar mit der Menschenwürde und Lebensrecht des Kindes“ sei. „Das Ungeborene entwickelt sich von der Zeugung an als Mensch und nicht zum Menschen.“ Hinzu komme: „Die Beendigung menschlichen Lebens“ könne „im Rechtsstaat nur gerechtfertigt“ werden, „wenn es eine nachgewiesene Rechtfertigungssituation, Notwehr oder Notstand, gibt.“ Regelmäßig gegeben sei dies „bei einer Gesundheitsgefahr und nach einer Vergewaltigung, aber gerade nicht bei der Beratungslösung“, erklärte Winkelmeier-Becker, die auch Vorsitzende des Rechtsauschusses des Bundestags ist.
Wie belanglos und nichtig in Wahrheit das Lebensrecht des Kindes für die Initiatoren und Unterstützer des Gesetzesentwurf ist, machte mehrere Rednerinnen im weiteren Verlauf der Debatte geradezu unmissverständlich deutlich. So erklärte beispielsweise die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws: Der Paragraf 218 sei „zutiefst patriarchal“ und symbolisiere, „dass eine Frau nicht das Recht hat, selbst über ihre Schwangerschaft und somit ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen“. Schauws behauptete gar, „die Deutsche, nein, die Katholische Bischofskonferenz“ habe auf ihre Frage, „warum der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch stehen“ müsse, geantwortet, „damit eine Frau sich schuldig fühlt“. „Schuldgefühle von Frauen, damit muss“, so Schauws, „endgültig Schluss sein.“ An die Abgeordneten appellierte sie: „Ich lade Sie alle ein, schreiben Sie mit uns Geschichte. Stimmen sie dem Gesetzentwurf zu.“ |
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Obwohl die AfD-Abgeordnete Beatrice von Storch aus dem letzten Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zitierte, demzufolge eine vorgeburtliche Kindstötung „für die gesamte Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein muss“, konstruierten zahlreiche Abgeordnete eine ihre eigenen, selbstherrlichen Maßstäbe offenlegende „Parallelwelt“. So behaupteten etwa die Linken-Politikerin Heidi Reichinnek und die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther etwa trotzig: „Schwangerschaftsabbrüche sind kein Verbrechen.“ Die frauenpolitische Sprecherin der SPD, Leni Breymaier, forderte gar: „Schaffen wir ein zivilisiertes Recht auf Abbruch.“
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Union, Nina Warken, warf den Initiatoren vor, der von ihnen vorgelegten Gesetzesentwurf mache „den ungeborenen Menschen völlig unsichtbar. Er zählt de facto nicht.“ Die Legalisierungsbefürworter behaupteten, die Situation habe sich verändert. „Aber was hat sich denn wirklich verändert? Ist das ungeborene Leben jetzt weniger wert als im Jahr 1995? Geändert hat sich, dass Sie jetzt eine Politik betreiben wollen, die nur die Interessen der Frauen in den Mittelpunkt stellt und die des Kindes als zweitrangig einstuft.“ Mit dem Gesetzentwurf werde der „Schwangerschaftsabbruch zu einer Heilbehandlung wie jede andere, zu etwas Normalem, zu etwas Alltäglichem. Aber das ist er eben nicht. Mit dem Schwangerschaftsabbruch wird Leben beendet.“ In Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz heiße es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ „Und es ist Aufgabe und Pflicht des Staates, diese Rechte zu schützen“, so die CDU-Politikerin. |
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Termine
06. bis 08.12.2024 | Mitgliederversammlung JfdL
Ort: Augsburg Veranstalter: Jugend für das Leben
| 03. bis 06.01.2025 | Stand der Jugend für das Leben beim ZimZum Festival
Ort: Messe Augsburg Info: [email protected] | 11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025
Ort: Messe Stuttgart Info: [email protected]
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