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Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. informiert stets aktuell über die Bedrohungen, denen die Menschenwürde in Deutschland und andernorts ausgesetzt ist. Unsere Mitglieder bekommen viermal jährlich kostenlos das Lebensforum, die einzige deutschsprachige Fachzeitschrift zu Lebensrechtsfragen. Lebensrecht braucht aktive Menschen, die ihre Stimme erheben für die, die keine Stimme haben.Werde Mitglied – und damit eine dieser Stimmen, die für die Schwächsten in unserer Gesellschaft sprechen! Mehr Informationen unter: www.alfa-ev.de/machen-sie-mit
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| | In eigener Sache: Mitglied werden
| Weltfrauentag I: Menschenrechte beginnen vor der Geburt | Weltfrauentag II: Abtreibung senkt Müttersterblichkeit nicht nachhaltig |
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Bundesamt für Statistik: 101.000 Abtreibungen in 2019 |
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24-Jährige verklagt britische Regierung wegen Abtreibung |
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Ethikräte fordern Regulierung von Keimbahneingriffen |
| Weltfrauentag I: Menschenrechte beginnen vor der Geburt
Augsburg (ALfA). Der Weltfrauentag (8. März) ist für Viele ein willkommener Anlass, auf Benachteiligungen hinzuweisen, mit denen Frauen heute immer noch zu kämpfen haben. Frauenrechte werden jedoch auch dann mit Füßen getreten, wenn einer Frau das Recht, Mutter sein zu wollen, abgesprochen wird. Darauf hat heute die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in einer von der ALfA verbreiteten Pressemitteilung hingewiesen. „Wir erleben zahlreiche Anrufe von Frauen, die ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen durch eine Abtreibung beenden müssen: Entweder, weil der Partner Druck aufbaut und kein Kind will, oder weil die sexuelle Beziehung unbedingt vor der Familie verheimlicht werden muss. Von einer selbstbestimmten Entscheidung kann hier keine Rede sein“, so Kaminski. Eine Frau, die ungewollt schwanger ist, habe Angst. In dieser Situation seien Entscheidungen selten selbstbestimmt und frei, sondern würden vielmehr von eben diesen Ängsten diktiert und erzwungen. Von der Wahrnehmung eines „Rechts auf Selbstbestimmung“ seien daher viele Frauen, die abtreiben, weit entfernt. Ein gesellschaftliches Klima, das Abtreibungen zusehends normalisiere und zum Goldstandard der Problemlösung für ungewollt Schwangere erhebe, verschärfe die Not dieser Frauen. Hinzu komme, dass pränatale Diagnosemethoden in vielen Ländern dafür genutzt würden, Mädchen systematisch auszusortieren. Seit Einführung dieser Selektionsmöglichkeit in den siebziger Jahren seien so rund 23 Millionen Mädchen abgetrieben worden, wie eine Studie der Universität Singapur belege. Diese Abtreibungen führten nicht nur dazu, dass die betroffenen Gesellschaften in eine deutliche Geschlechter-Schieflage gerieten. Sie führten auch dazu, dass Frauen, die der Selektion entkommen sind, in dem Bewusstsein lebten, dass die Tötung weiblicher Kinder gesellschaftlich anerkannt sei. Sie fühlten sich oft als Menschen zweiter Klasse, was ihnen spätestens dann bewusstwerde, wenn sie selbst mit einem Mädchen schwanger geworden seien und von ihnen erwartet werde, dass sie ihre ungeborene Tochter abtreiben. Forderungen nach einem Menschenrecht auf Abtreibung gingen daher in die völlig falsche Richtung. Gerade in der Schwangerschaft sollte Frauen jede erdenkliche Unterstützung zukommen. Kaminski: „Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt ist häufig verzweifelt allein mit ihrer Not. Sie ernst zu nehmen bedeutet, ihr auch eine ernsthafte Option für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen – und dazu gehört finanzielle und personelle Unterstützung, die nicht mit dem Ausstellen des Beratungsscheins enden darf. Hier besteht ein großer Handlungsbedarf des Staates, der diese Unterstützung bisher gerne anderen, oft ehrenamtlich tätigen Organisationen überlässt.“ |
| 7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)
| 20. – 21.3.2020 | Gott mehr gehorchen als den MenschenThementag des DCTB (Deutscher Christlicher Techniker-Bund), Bad Mergentheim
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| 20.3.2020 | 19.30 Uhr: Schwangerschaftsabbruch – Tötungsdelikt oder medizinische Dienstleistung Referent: Thomas Börner, Facharzt für Gynäkologie |
27.– 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)
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| 24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer) Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder)Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: [email protected]
| 8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)
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Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen: 24.– 28.3.2020, didacta (Stuttgart) – Verschoben - Alternativtermin in Prüfung
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| Weltfrauentag II: Abtreibung senkt Müttersterblichkeit nicht nachhaltig
Berlin (ALfA). Die Müttersterblichkeit, die Todesfälle im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt umfasst, kann durch flächendeckende medizinische Versorgung nachhaltig gesenkt werden. Manche Organisationen, darunter die International Planned Parenthood Federation (IPPF) mit ihrer deutschen Gründungsorganisation Pro Familia sowie andere an Abtreibung verdienende Organisationen wie Marie Stopes International, verlangen jedoch vorrangig eine flächendeckende Versorgung mit Abtreibungseinrichtungen. Die Zahlen von angeblich bei illegalen Abtreibungen in Ländern mit Abtreibungsverbot sterbenden Frauen werden hierbei geschätzt beziehungsweise hochgerechnet (13 Prozent der Müttersterblichkeit). Wie die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, heute in Berlin erklärte, gingen solche Forderungen „am Bedarf der Frauen vorbei“. In vielen, sogenannten Entwicklungsländern seien Vergewaltigungen ein Grund für Abtreibungen. „Das Angebot einer Abtreibung löst jedoch das Problem der Vergewaltigung nicht. Bekämpft werden muss die frauenverachtende Haltung, aus der solche Taten entstehen. Frauen müssen gestärkt werden, mit Bildung und gesellschaftlichem Respekt, auch vor ihrer unbezahlbaren Lebensleistung als Mütter. Mutterschaft generell als minderwertig und Diskriminierung zu verwerfen, wie es manche ideologischen Konzepte tun, fördert die tatsächliche Diskriminierung von Frauen“, so Linder. Ein weiterer Grund sei, dass Frauen bei der Kinderzahl der Familie nicht mitentscheiden dürfen. Auch hier sei Abtreibung keine Lösung, außer man wolle, „dass diese Frauen oft abtreiben. Eine frauenfreundliche Lösung kann auch hier nur heißen: Bildung, Stärkung, Selbständigkeit, Respekt. “Ein dritter, in vielen Ländern (z.B. China, Süd-Korea, Indien, Albanien, Georgien, Aserbeidschan) wesentlicher Grund für Abtreibungen sei „die schlichte Tatsache, dass Mädchen unerwünscht sind. Hier nichts zu unternehmen und Frauen und Mädchen diesem Schicksal zu überlassen, nur um die angebliche ,Errungenschaft‘ Abtreibung nicht zu gefährden“, sei „zutiefst frauenfeindlich“. Linder: „Man kann Frauen instrumentalisieren, ihre Rechte negieren, ihre Bedürfnisse ignorieren, für Abtreibung auf der Straße tanzen und viel Geld damit verdienen. Oder man kann Frauen in ihrer Persönlichkeit und Menschenwürde achten, respektieren und fördern. Dann muss man echte Lösungen finden, ideologiefrei, human und unter Berücksichtigung dessen, was Menschen wirklich brauchen und was sie weiterbringt. Abtreibung ist als Mittel zur Bekämpfung der Müttersterblichkeit ungeeignet und bringt die Menschheit keinen Schritt weiter.“
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| Bundesamt für Statistik: 101.000 Abtreibungen in 2019
Wiesbaden (ALfA). Im vergangenen Jahr wurden dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden rund 101.000 Abtreibungen gemeldet. Das teilte die Behörde am Dienstag dieser Woche (3.3.) in einer Pressemitteilung mit. Danach blieb die Anzahl der in Deutschland vorgenommen vorgeburtlichen Kindstötungen gegenüber dem Vorjahr (– 0,1 Prozent) nahezu unverändert. Wie das Amt weiter mitteilte wurden 96 Prozent der gemeldeten Abtreibungen nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. In vier Prozent wurden medizinische Gründe sowie Sexualdelikte als Grund für die Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung angegeben. Die Mehrzahl der Abtreibungen (56 Prozent) wurden mittels der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 26 Prozent kam das Präparat Mifegyne zum Einsatz. Die Vornahme der vorgeburtlichen Kindstötungen erfolgte überwiegend ambulant – rund 79 Prozent in gynäkologischen Praxen und 18 Prozent – ebenfalls ambulant – in Krankenhäusern.
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| 24-Jährige verklagt britische Regierung wegen Abtreibung
Coventry (ALfA). Weil sie sich von der aktuellen Gesetzeslage zur Abtreibung bei Behinderungen diskriminiert fühlt, hat eine 24-Jährige Britin Klage gegen die britische Regierung eingereicht. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“ unter Berufung auf eine Mitteilung der Kampagne „Don‘t screen us out“ (dt.: Sortiert uns nicht aus) mit. In England, Wales und Schottland gelten vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 24. Woche als legal. Hat das ungeborene Kind jedoch eine „schwere Behinderung“ ist eine Abtreibung auch bis zur Geburt legal. Als „schwere Behinderung“ gilt in Großbritannien auch das Downsyndrom. Dagegen will Heidi Crowter, die selbst vom Downsyndrom betroffen ist, nun vorgehen.
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| Ethikräte fordern Regulierung von Keimbahneingriffen
Berlin (ALfA). Die Ethikräte Deutschlands, Frankreichs und Großbritannien haben Regierungen und Interessenvertreter in der ganzen Welt dazu aufgerufen, ethische Überlegungen in den Mittelpunkt der Debatten über Eingriffe in die menschliche Keimbahn zu stellen. In einem am Dienstag in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichten Brief rufen die Vorsitzenden der drei Räte die Regierungen und Interessenvertreter dazu auf, „erbliche Veränderungen des menschlichen Genoms“ der „Kontrolle der zuständigen öffentlichen Behörden“ zu unterstellen und „ihren Missbrauch mit angemessenen Sanktionen“ zu belegen. „Klinische Versuche zum Einsatz von Keimbahneingriffen“ sollten nicht durchgeführt werden, „bevor nicht eine breite gesellschaftliche Debatte über die Vertretbarkeit der betreffenden Interventionen stattgefunden hat“. Ferner sollten solange „keine weiteren klinischen Versuche zum Einsatz von Keimbahneingriffen durchgeführt werden“, bis „die Forschung die beträchtlichen Unsicherheiten zu den Risiken klinischer Anwendungen nicht auf ein akzeptables Niveau reduziert hat“. Bevor klinische Studien zu oder Anwendungen von Keimbahneingriffen zugelassen werden, müssten „die Risiken nachteiliger Auswirkungen für Einzelpersonen, Gruppen und die Gesellschaft als Ganzes angemessen bewertet worden“ und „Maßnahmen zur Überwachung und Überprüfung dieser Risiken vorhanden sein“. In Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind Manipulationen der menschlichen Keimbahn gesetzlich verboten. In vielen anderen Ländern der Welt sind Eingriffe in die menschliche Keimbahn nicht verboten. In wieder anderen gibt es überhaupt keine diesbezüglichen Regelungen.
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