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| In eigener Sache: Mitarbeitertagung gestartet
Augsburg (ALfA) Derzeit tagen in Fulda die Mitarbeiterinnen der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. mit Mitgliedern des geschäftsführenden und erweiterten Bundesvorstandes. Bei der halbjährlich stattfindenden, am Donnerstag gestarteten und bis Samstag dauernden Tagung stehen erneut zahlreiche Themen auf dem Programm. Ganz oben diesmal: Die Optimierung von Prozessen. Weitere Themen sind Kommunikation sowie Strategieentwicklung und die Planung für das kommende Jahr. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Mitarbeitertagung gestartet | Wann bin ich Mensch? ALfA startet große Kampagne für das Leben | Berufsverband der Frauenärzte lehnt vorgeburtliche Kindstötungen bis Ende 22. SSW. entschieden ab | Junge Union Hessen für Beibehalt des § 218 StGB | Aktivisten laden zum Parlamentarischen Frühstück – Thema: Die Legalisierung von Abtreibungen | „Christdemokraten für das Leben“ bestätigen ihre Bundesvorsitzende Susanne Wenzel im Amt | Termine |
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Wann bin ich Mensch? ALfA startet große Kampagne für das Leben
Augsburg (ALfA) Angesichts der Versuche, das Recht auf Leben ungeborener Menschen noch weiter zu beschneiden, hat die ALfA eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung gestartet. Hierzu erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am Montag in Augsburg:
„Nachdem in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf von 26 Organisationen vorgelegt wurde, der Abtreibungen eines ungeborenen Kindes auch im zweiten Drittel der Schwangerschaft rechtmäßig und krankenkassenfinanziert machen möchte, ist es Zeit, daran zu erinnern, wer hier tatsächlich betroffen ist. Die Diskussion um Abtreibungen fokussiert sich nahezu ausschließlich auf die ungewollt Schwangere und ihre Rechte. Das Bewusstsein dafür, dass unsere Verfassung ausdrücklich auch die Rechte eines sehr jungen Menschen anerkennt, schwindet in dem Maße, wie Abtreibungen als Frauenrechte und Gesundheitsvorsorge dargestellt werden. Aber: Auch ein Mensch im frühesten Stadium seiner Existenz hat Würde und ein Recht darauf, geboren zu werden und zu leben. Jeder Versuch, Kriterien dafür festzulegen, bis wann er rechtmäßig getötet werden darf, ist ein Rückschritt im Bezug auf Menschenrechte und Menschenwürde, kein Fortschritt.
Darauf macht die Kampagne der ALfA aufmerksam. Ab sofort können Postkarten mit vier verschiedenen Motiven, die bereits als Großflächenplakate in mehreren deutschen Großstädten zu sehen sind, bestellt und an politische Entscheidungsträger versandt werden. Die Plakate zeigen Menschen unterschiedlichen Alters und fragen, mit wieviel Herzschlägen, Haaren, Zellen oder Zähnen ein Mensch als Mensch gilt. Die Kampagne wird begleitet von Beiträgen auf den social media Kanälen der ALfA, die interaktiv gestaltet sind: Dazu gehören neben der Aufforderung, Kommentare zu hinterlassen, auch Umfragen, deren Ergebnisse jeweils einen Tag später gepostet werden, sowie eine Mitmachaktion (#wannbinichmensch), die am 1. November startet und dazu auffordert, „Menschsein-Momente“ zu teilen. Den Schlusspunkt der Kampagne bildet die Verlosung von Preisen für die eingereichten Beiträge zur Mitmachaktion am 18. Dezember.
Nähere Informationen, so z.B. auch die Motive der Plakataktion, finden sich unter www.alfa-ev.de. Dort können auch die Postkarten direkt im Shop bestellt werden – oder bei der Bundesgeschäftsstelle telefonisch (0821 512031) bzw. per Email ([email protected]) geordert werden.
Kaminski: „Werden wir aktiv in unseren Gemeinden, bei unseren Volksvertretern, in Bildungseinrichtungen und im Freundeskreis. Die Kampagne der ALfA bietet hierzu eine großartige Möglichkeit: durch Bestellen und Versenden der Postkarten, durch Teilen der Posts auf Facebook und Instagram, durch Verbreiten der Informationen im Freundes- und Bekanntenkreis. Jetzt ist nicht der Zeitpunkt darauf zu vertrauen, dass hochrangige Funktionäre – egal ob aus der Wirtschaft, Gesellschaft, Politik oder Kirche – schon für die Menschenwürde einstehen und das Recht auf Leben verteidigen werden. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem es auf jeden einzelnen von uns ankommt.“ |
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Berufsverband der Frauenärzte lehnt vorgeburtliche Kindstötungen bis Ende 22 SSW. entschieden ab München (ALfA) Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) lehnt „die Öffnung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs bis zur unmittelbaren Grenze der Lebensfähigkeit“ (Anm.d.R.: abgeschlossene 22. Schwangerschaftswoche post conceptionem/24. Schwangerschaftswoche post menstruationem) „entschieden“ ab. Das teilte der Verband jetzt in München mit.
Zur Begründung heißt es: „Die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs jenseits der 13. + 6. Schwangerschaftswoche stellt für die durchführenden Ärztinnen und Ärzte zum einen medizinisch zunehmend eine anspruchsvollere, zum anderen eine psychisch stark belastende Situation dar“. Die 22. Schwangerschaftswoche p.c. bedeute, „dass die Schwangere im 6. Monat schwanger ist und fast alles am Foetus entwickelt ist. Es hat die Struktur eines Neugeborenen, es ist nur kleiner und fragiler und muss in diesem Stadium lediglich bis zur Geburt an Gewicht zulegen.“
Bereits zur Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche p.c. sei „die Lebensfähigkeit nicht mehr sicher auszuschließen“. „Unter diesen Umständen einen Abbruch durchzuführen, wird die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten deutlich einschränken. Die Versorgungssituation, die, durch die Verfasserinnen des Gesetzentwurfs, als nicht ausreichend dargelegt wird, wird sich damit keinesfalls verbessern lassen“, so der BVF.
Auch „die Streichung der Beratungspflicht und der Wartezeit“ sehe der BVF „kritisch“. „Dass die aktuelle Beratungspflicht eine Zugangshürde darstellt, ist für den BVF nicht ausreichend mit Daten belegt. Die bestehende Pflicht gewährleistet zudem, dass besonders vulnerable Gruppen Zugang zu notwendiger Unterstützung erhalten und das Recht diese Beratung auch in Drucksituationen tatsächlich in Anspruch zu nehmen.“
Frauenärzte und -ärztinnen hätten die „Expertise, Abbrüche medizinisch sicher durchzuführen und die Patientinnen dahingehend beratend zu unterstützen ihren individuellen Weg zu finden. Dafür ist aber sowohl ein gesetzlicher Rahmen als auch die gesellschaftliche Akzeptanz erforderlich, diesen vorurteilsfrei und rechtssicher durchführen zu können. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruches sind Ärztinnen und Ärzte ebenso aktiv beteiligt und damit der gleichen (Belastungs-)Situation ausgesetzt wie die Schwangere selbst. Dies gelte es für alle Beteiligten bestmöglich zu verhindern“, so der BVF.
Der BVF und seine 17 Landesverbände (NRW = Nordrhein und Westfalen-Lippe) verstehen sich als „Interessenvertretung, Sprachrohr und Plenum aller Gynäkologinnen und Gynäkologen in Kliniken und Praxen.“ Zu ihren „zentralen Aufgabenfeldern“ gehöre die „Wahrnehmung der Interessen der Frauenärztinnen und Frauenärzte in der Öffentlichkeit, die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen Fragen sowie das Bemühen um einen kollegialen Umgang der Mitglieder untereinander“. |
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Junge Union Hessen für Beibehalt des § 218 StGB Wiesbaden (ALfA) Im Streit um die von Abtreibungsaktivisten geforderte rechtliche Neuregelung vorgeburtlicher Kindstötungen hat sich die „Junge Union Hessen“ für den Beibehalt der geltenden Regelung ausgesprochen. Nach Ansicht des hessischen Landesverbands der Jugendorganisation von CDU/CSU stellt die „bisherige Regelung, die eine Abtreibung bis zur 12. Woche p.c. aus der Strafbarkeit nach § 218 StGB ausnimmt, wenn innerhalb dieser Frist eine Konfliktberatung bei einer ausgewiesenen Stelle durchgeführt wurde und bis zur Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen vergangen ist, einen angemessenen Ausgleich zwischen der Schutzpflichten für das ungeborene Leben und den Grundrechten der Schwangeren dar“. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in allen seinen Abtreibungsentscheidungen „dem Lebensrecht des Embryos/des Fötus einen besonders hohen Stellenwert beigemessen“ und „die Notwendigkeit der Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch festgesetzt“. Diese Rechtsprechungslinie sei bis heute geltendes Recht, das weiterhin zu respektieren sei, erklärte der Landesverband jetzt in einer Pressemitteilung. Letztlich stelle die derzeitige Regelung eine Übereinkunft unterschiedlicher politischer Akteure dar, die die entgegenstehenden Grundrechtspositionen berücksichtigt.
„Ungeachtet der inhaltlichen Bewertung des § 218 StGB stellt dieser einen gesellschaftlichen Kompromiss dar, der nicht aufgekündigt werden sollte“, erklärte der Landesvorsitzende der Jungen Union Hessen, Leopold Born. Der hessische JU-Landesverband warne daher vor einer Spaltung der Gesellschaft und werbe dafür, „die gesellschaftliche Befriedungswirkung von § 218 StGB weiterhin zu respektieren und zu wahren“. Weiter heißt es: Es gebe auch „keine Notwendigkeit für eine Fristverschiebung auf die 22. Woche“. „Die Bedenkzeit von 12 Wochen reicht aus, um eine solch wichtige Entscheidung zu treffen und die in § 218 StGB festgelegten Vorgaben zu erfüllen. Die derzeitige Ausnahmeregelung, dass eine Abtreibung auch nach der 12. Woche bei medizinischer Indikation straflos bleiben kann, erfasst in ausreichendem Maße die Fälle, in der eine längere Bedenkzeit nötig ist.“
Ferner werde „die Frist einer straflosen Abtreibung bis zur 22. Woche den Grundrechten des Embryos/des Fötus nicht gerecht. Der Embryo/Fötus könne bereits „in einem sehr frühen Stadium Veränderungen in seiner Umwelt spüren und auf Reize reagieren. Etwa ab der 20. Woche kann er hören. Damit ist der ungeborene Embryo/der ungeborene Fötus zu diesem Zeitpunkt schon ein Individuum, dessen Entwicklung durch äußere Einflüsse geprägt ist. Auch körperlich ist der Fötus in der 22. Woche so weit entwickelt, dass dessen Bewegungen gespürt werden können; die Organe sind zu dieser Zeit weitestgehend entwickelt. Frühchen gelten ab diesem Zeitpunkt mit medizinischer Hilfe als überlebensfähig.“ „Eine rechtmäßige Abtreibung zu diesem Zeitpunkt ist mit unserem Rechtsverständnis nicht zu vereinbaren“, stellt Anna Bunting, Mitglied des Landesvorstandes des Jungen Union Hessen, klar und ergänzt: „Auch das BVerfG hat in seiner Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch festgesetzt, dass die Schutzpflicht für das ungeborene Leben im Laufe seiner Entwicklung immer stärker zunimmt. Zu dem geforderten Zeitpunkt überlagert diese im Regelfall die Grundrechte der Schwangeren.“
Unterschiedliche Studien würden zudem die „Präventions- und Sozialarbeit als entscheidenden Faktor für die Reduktion von Schwangerschaftsabbrüchen“ ausweisen. Die Junge Union Hessen setze sich „daher vor allem für die stärkere Aufklärung und Präventionsarbeit ein. Wir prüfen eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkassen auch über die bisherigen Altersgrenzen hinaus. Zudem sollte das Thema Verhütung und sexuelle Verantwortung einen noch höheren Stellenwert im Sexualkundeunterricht in den Schulen einnehmen“, heißt es abschließend. |
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Aktivisten laden zum Parlamentarischen Frühstück – Thema: Die Legalisierung von Abtreibungen Berlin (ALfA) Der „Deutsche Frauenrat“ (DF) und der „Deutsche Juristinnenbund“ (djb) möchte mit den Mitgliedern des Bundestags „fraktionsübergreifend ins Gespräch kommen“. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer aktuellen Ausgabe. „Bei Kaffee, Fruchtsalat und Eierspeisen“ solle es am 8. November im Paul-Löbe-Haus in Berlin im Raum 4700 „in aller Frühe ans Eingemachte“ gehen, so die Zeitung weiter. Denn auf dem Programm des „Parlamentarischen Frühstücks“ stehe „ein echter Appetitanreger: Die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch und die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche.“
Angekündigt seien kurze Beiträge von Beate von Miquel, Ursula Matthiessen-Kreuder und Eske Wollrad sowie der Strafrechtlerin Liane Wörner. Wie die Zeitung schreibt, sei von Miquel im Hauptberuf Geschäftsführerin des interdisziplinären Marie Jahoda Center for International Gender Studies an der Ruhr Universität Bochum. Aus dem DF-Mitgliedsverband der „Evangelischen Frauen in Deutschland“ kommend sei sie, seit 2021 Vorsitzende des vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geförderten DFs. „Matthiesen-Kreuder ist seit 2023 Präsidentin des djb. Ihre Amtszeit endet 2025. Sie lebt und arbeitet in Bad Homburg. Seit 2016 führt sie eine eigene Kanzlei, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Im SPD-Ortsverein Bad Homburg bekleidet sie das Amt der Schatzmeisterin.“, so die Zeitung. Eske Wollrad sei evangelische Theologin. Die 62-Jährige arbeite als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und forsche zu „Rassismus, den Critical Whiteness Studies, Weißsein und Postkolonialismus“. Liane Wörner sei „Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz.“ In der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ habe sie die Arbeitsgruppe 1 geleitet. Wörner zähle auch zu den Autorinnen des „zivilgesellschaftlichen Gesetzesentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“, der in der vergangenen Woche von „Pro Familia“ und 25 weiteren Organisationen in Berlin vorgestellt worden war. |
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„Christdemokraten für das Leben“ bestätigen ihre Bundesvorsitzende Susanne Wenzel im Amt Köln/Nordwalde (ALfA) Am vergangenen Samstag (19. Oktober 2024) fand in Köln die Bundesmitgliederversammlung der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) mit Vorstandswahlen statt. Anschließend veröffentlichte die CDL die Nachfolgende Pressemitteilung: „In Ihrem Bericht setzte sich Bundesvorsitzende Susanne Wenzel noch einmal mit dem Vorschlag der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung auseinander sowie dem aktuellen von ProFamilia und anderen Verbänden initiierten Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 218 StGB. Wenzel kritisierte vor allem die Abstufung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes und mahnte einen besseren Ausbau von Hilfen für schwangere Frauen und Paare in Konfliktlagen an. „Seit 2022 stiegen die Abtreibungen kontinuierlich an, während die Geburtenraten sinken“, so die Situationsbeschreibung der Bundesvorsitzenden. Sie verwies auf den INSA-Familienmonitor 2024. Danach seien es gerade die 18 bis 29jährigen, die sich Kinder in der Familie aus Vater, Mutter, Kind wünschten, sich aber aus unterschiedlichen Beweggründen nicht in der Lage fühlten, eine Familie zu gründen. „Maßnahmen seitens der Politik folgen daraus nicht“, so Wenzel weiter. „Im Gegenteil, die zuständigen Minister fördern in dieser Situation lieber Abtreibungen und legalisieren gleichzeitig die Eizellspende und die Leihmutterschaft“. Sie forderte eine große Offensive für das Leben mit einer guten Familien- und Sozialpolitik, die Abtreibungen und ihre Auswirkungen verhindert.
Angesichts der weiteren bioethischen Themen auf der Agenda der Ampel-Regierung stellte Wenzel fest „Unsere Arbeit ist wichtiger denn je“. Das gelte auch für das Engagement in CDU und CSU, wie sowohl die Programme zur Bundestagswahl als auch zur Europawahl gezeigt hätten, die keinerlei Aussagen zum Lebensrecht enthielten. Es sei nicht nachvollziehbar, wie man zweimal denselben Fehler machen konnte, so Wenzel. Auch das im Mai beschlossene CDU-Grundsatzprogramm ist nach Ansicht der CDL nicht konkret genug. „Wichtige Antworten etwa zur Ablehnung der Leihmutterschaft oder zur Eizellspende fehlen“, so die Bundesvorsitzende. „Während andere Parteien wie SPD, Grüne und FDP deutlich ihre Standpunkte etwa zu Abtreibung und Leihmutterschaft formulieren, reagieren die Unionsparteien hier nur darauf in der parlamentarischen Auseinandersetzung. Stattdessen sollten sie ebenfalls aktiv und mit einem klaren Bekenntnis zum Lebensrecht auf ihre Wähler in diesen Fragen zugehen.“
Den aktuellen Vorschlag der FDP zur Einführung des Herz-Kreislauf-Stillstandes als zusätzlichem Todeskriterium bei der Organspende lehnte Wenzel ab. Es sei von der FDP „entweder unsensibel oder zynisch, diesen Vorschlag ausgerechnet am Welttag der Wiederbelebungsmaßnahmen, dem „World Restart a Heart Day“, zu machen“. Gekoppelt mit der vom Bundesrat geforderten Widerspruchslösung würde man quasi Organspender auf Abruf. Mit diesem Vorschlag würde der Lebensschutz weiter abgesenkt, denn Patienten würden letztlich damit von Reanimationsmaßnahmen ausgeschlossen. Derzeit wolle die FDP ihren Vorschlag auf Intensiv-Patienten mit infauster Prognose beschränken. „Doch was kommt, wenn das dann auch nicht ausreichen sollte?“. Entwicklungen wie in den USA, wo Transplantationsmediziner inzwischen teilweise offen von einem „gerechtfertigten Töten“ sprechen, müssen in Deutschland unbedingt verhindert werden.
Bei den anschließenden Wahlen zum Bundesvorstand wurde Susanne Wenzel von den anwesenden Mitgliedern einstimmig im Amt bestätigt. Für zwei weitere Jahre stehen ihr als Stellvertreter der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, die Landesvorsitzende NRW Odila Carbanje und Prof. Dr. Patrick Sensburg zur Seite. Im geschäftsführenden Vorstand sind außerdem Hildegard Bosch (Schriftführung), Dr. Friederike Hoffmann-Klein (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) sowie Gertrud Geißelbrecht (Schatzmeisterin) vertreten. Als Beisitzer wurden gewählt: Jürgen Boyxen, Josef Dichgans, Volker Höhler, Dr. Siegfried Hummel, Conrad von Jagwitz-Biegnitz, Oda von Jagwitz-Biegnitz, Birgit Kelle, Bertwin Kühlmann, Alexandra Linder, Petra Lorleberg, Erich Lux, Dr. Susanne Lux, Benedikt Oyen (Jugendbeauftragter), Christian Schneider, Karl-Heinz B. van Lier, Till Warning, Udo-Wolfgang Wenzel und Peter Winnemöller.“ |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
02.11.2024 | ALfA stellt sich vor Monika Friederich stellt der Gemeinde die ALfA vor
Beginn: 17.45 Uhr im Anschluss an die Vorabendmesse im Gemeindesaal Ende: 20.00 Uhr
Info unter: unter [email protected]
Gemeinde St. Sophien, Weidestr. 53, 22083 Hamburg
| 16.11.2024 | Marsch für das Leben Saarbrücken 2024
Beginn: 11 Uhr Ort: Saarbrücken, Am Staden (Ecke Heinestraße) Veranstalter: „Aktionskomitee Christen für das Leben“ & „Aktion Leben e.V.“
Info unter: [email protected]
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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