Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: „Lifetalks“ befasst sich mit der „Woche für das Leben“ |
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Augsburg (ALfA). Mit der morgen zu Ende gehenden „Woche für das Leben“ befasst sich die aktuelle Ausgabe von „Lifetalks“, dem Podcast der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V. und der „Jugend für das Leben“ (JfdL) e.V. Darin beleuchtet die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, auch den Ursprung des 1991 ins Leben gerufenen Formats, das angesichts der Neufassung der Abtreibungsgesetzgebung nach der Wiedervereinigung einmal im Jahr ein deutliches Zeichen für das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder im öffentlichen Raum setzen sollte. Ein ernüchternder Rückblick mit Stimmen von Alexandra Linder, der Vorsitzenden des Bundesverbands Lebensrecht, Johannes Hartl vom Gebetshaus Augsburg sowie zwei Bischöfen. Hier geht‘s zum Podcast: https://open.spotify.com/episode/7ridzFX7A7vBiPEkKAPYJ3
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| In eigener Sache: „Lifetalks“ befasst sich mit der „Woche für das Leben“ | „Woche für das Leben“: So verlief die Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht |
Suizidhilfe: Orientierungsdebatte im Bundestag |
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Chile: Abgeordnetenhaus votiert für Legalisierung der „Tötung auf Verlangen“ |
| „Woche für das Leben“: So verlief die Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht
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Augsburg (ALfA). Anlässlich der Woche für das Leben veranstaltete der Bundesverband Lebensrecht – erstmals in Form einer Online-Tagung – am 17.04.2021 in Augsburg eine Fachtagung zum assistierten Suizid. Wichtig sei, so Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, die Klärung grundsätzlicher Annahmen, auf deren Grundlage die vorliegenden Gesetzesentwürfe und das Urteil des BVerfG von Februar 2020 ausgearbeitet seien, und möglicher Auswirkungen: „Kann Mitleid darin bestehen, die Existenz desjenigen, mit dem man leiden möchte, zu beenden? Welche Folgen hat ein Gesetz, das assistierten Suizid erlaubt, für die Würde von Menschen, deren Lebenssituation ihnen selbst und/oder anderen als nicht lebenswert erscheint?“ In einem grundlegenden Referat, das unter anderem die Menschenbilder in der Vormoderne und der Moderne verglich, wies Prof. Dr. Berthold Wald auf die Tabuisierung des Todes einerseits und die Dignisierung des Todes andererseits hin und gab einen Überblick über historische Entwicklung und philosophische Ansätze in Bezug auf Leben, Tod und Selbstverständnis des Menschen. Sei in der Vormoderne der Tod als Übergang betrachtet worden und die Lebenserwartung von etwa 40 irdischen Jahren mit einer Hoffnung auf ewiges Leben nach dem Tod verknüpft gewesen, so sei die heutige Lebenserwartung von rein irdischen 90 Jahren mit dem Tod als endgültigem Ende im Verhältnis dazu deutlich verkürzt. Trotz aller Veränderungen gebe es aktuell immer noch gesellschaftlichen Konsens darüber, dass der Suizid keine normale Option sei. „Die Erlösung von Leid durch die Tötung des Leidenden ist niemals zulässig und ein Weg in die Barbarei“, stellte Professor Wald außerdem klar. Aus der Praxis im psychotherapeutischen Umgang mit Menschen am Ende ihres Lebens berichtete Prof. Dr. Reinhard Lindner per Zoom aus Kassel. Mit Zahlen, Fakten und anschließend sehr anschaulich anhand der Geschichte einer Patientin, die er betreut hatte, verdeutlichte er, wie intensiv, einfühlsam und langfristig die Kommunikation zwischen Patienten und den sie behandelnden Menschen sein müsse, um Vertrauen aufzubauen, um über suizidale Überlegungen und über Sterbewünsche zu sprechen oder Behandlungs- und Stärkungsmöglichkeiten auszuloten und anzubieten. Dies umso mehr, als Charaktere, Lebenserfahrungen und erlittene Verluste oder Ängste der Patienten sehr unterschiedlich und entsprechend individuell zu behandeln seien. Eine weniger intensive Betreuung werde der Situation von Menschen mit Sterbewunsch, unter denen etwa 40 bis 60 Prozent depressiv seien, nicht gerecht. Die Sicht des Palliativmediziners schilderte Dr. Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Eine in Gesetzesentwürfen vorgesehene Beratung zur Klärung des Sterbewunsches bezeichnete er als für Palliativpatienten unzumutbar. Desgleichen stellte er klar, dass bis auf wenige Einzelfälle allen Patienten durch palliative Behandlung Leid und Schmerz genommen werden könne und Berichte von regelmäßig qualvoll erstickenden Patienten nicht zuträfen. Bei Zulassung von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen würden wissenschaftliche Gremien wie zum Beispiel in den Niederlanden als „Goldstandard“ die Euthanasie oder bei assistiertem Suizid das Beisein eines Arztes empfehlen. Dieser könne bei fehlgeschlagenem Suizid durch Euthanasie nachhelfen. Diese logische gesetzliche Folge sei auch für Deutschland zu erwarten. Die über 100 Teilnehmer der Fachtagung sowie einige hundert sich zwischendurch zuschaltende Besucher beteiligten sich zahlreich an den Fragerunden und erlebten zum Abschluss der von Cornelia Kaminski, Mitglied im BVL-Bundesvorstand, moderierten Veranstaltung eine spannende Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Wald und Dr. Sitte.Einen Mitschnitt der Online-Fachtagung finden Sie unter www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung oder auf dem YouTube-Kanal „Bundesverband Lebensrecht e.V.“. Ab dem 23.04.2021 stehen die einzelnen Vorträge gesondert zur Verfügung.
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| Suizidhilfe: Orientierungsdebatte im Bundestag
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| Berlin (ALfA). Die Anzeichen dafür, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer gesetzlichen Neuregelung der Beihilfe zum Suizid kommen könnte, verdichten sich. Zu deren Beratung stehen dem Bundestag allerdings nur noch vier Sitzungswochen (zwei im Mai und zwei im Juni) zur Verfügung. Am Mittwoch (21.4.) befasste sich der Deutsche Bundestag erstmals im Rahmen einer sogenannten „Vereinbarten Debatte“ mit dem Thema Suizidhilfe. Die Debatte, die kurz vor 15 Uhr begann und mit großem Ernst geführt wurde, dauert mehr als zwei Stunden. In ihr ergriffen insgesamt 38 Redner das Wort. Die vereinbarte Redezeit betrug drei Minuten. In Vereinbarten Debatten, in denen der Fraktionszwang aufgehoben wird, werden keine Gesetzesentwürfe beraten. Sie dienen vielmehr der Orientierung. In ihnen sollen sich die Abgeordneten einen Überblick darüber verschaffen, wer, welche interfraktionellen Gesetzesentwürfe erarbeitet und wie weit diese gediehen sind. Nicht selten finden im Anschluss an solche, auch „Orientierungsdebatte“ genannten Vereinbarte Debatte Gruppen mit ähnlichen Regelungsansätzen zusammen, um einen gemeinsamen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. In der Debatte am Mittwoch sprachen sich rund doppelt so viele Abgeordnete für eine restriktive Regelung der Suizidhilfe im Strafgesetzbuch aus, wie für eine liberale Regelung. Zahlreiche Abgeordneten, vornehmlich aus der Unionsfraktion, artikulierten dabei auch deutliche Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Dieses verlange vom Gesetzgeber eine „Quadratur des Kreises“, kritisierte etwa der Fuldaer CDU-Abgeordnete Michael Brand. Mehrere Abgeordneten bemühten auch die Metapher der „Büchse der Pandora“, die das Bundesverfassungsgerichts mit seinem Urteil geöffnet habe. Hart ins Gericht mit den Karlsruher Richtern ging auch der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor. Der Spitzenkandidat der CDU Mecklenburg-Vorpommerns für die Bundestagswahl, der als letzter Redner das Wort ergriff, bezeichnete das Urteil als „übergriffig“. Das Bundesverfassungsgericht sei zwar der „Letztinterpret“, aber nicht der „Alleininterpret“ der Verfassung, so Amthor. Der Gesetzgeber müsse jetzt zeigen, dass er mehr sei als nur „eine Schreibstube des Bundesverfassungsgerichts“. Während Befürworter einer liberalen Regelung wie die SPD-Abgeordnete Nina Scheer betonten, dass Bundesverfassungsgericht habe ein „Grundrecht“ auf selbstbestimmtes Sterben formuliert und Kritik an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn äußerten, weil dieser das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angewiesen hatte, Suizidwilligen keine Präparate auszuhändigen, die als zur Selbsttötung geeignet gelten, warnten die Befürworter einer restriktiven Regelung vor den Folgen einer liberalen Regelung. So erklärte etwa der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci, er respektiere zwar die „freiwillig getroffene Entscheidung, sich selbst das Leben zu nehmen, auch wenn ich traurig bin in jedem einzelnen Fall. Ich respektiere auch, dass dafür die Hilfe anderer in Anspruch genommen wird. Aber ich muss doch daraus kein Modell machen.“ Castellucci, der den Rhein-Neckar-Kreis im Bundestag vertritt, fügte hinzu: „Niemand in diesem Land ist überflüssig. Und mehr noch: Niemand in diesem Land soll sich überflüssig fühlen.“ Mehrere Abgeordnete von Union, AfD und FDP argumentierten auch mit ihrem christlichen Glauben. So zitierte etwa der Freisinger CSU-Abgeordnete Erich Irlstorfer den Kölner Erzbischof, Joseph Kardinal Höffner, mit dem Satz: „Der Mensch stirbt nicht an einer Krankheit oder einem Leiden, sondern dann, wenn Gott ein Leben vollendet hat.“ Der Esslinger CDU-Abgeordnete Axel Müller bekannte sich zum Leben als einem „Geschenk Gottes, das man weder ablehnen noch zurückgeben kann.“
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Chile: Abgeordnetenhaus votiert für Legalisierung der „Tötung auf Verlangen
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Santiago de Chile (ALfA). Das chilenische Abgeordnetenhaus hat für die Legalisierung der „Tötung auf Verlangen“ gestimmt. Am Dienstag (20.4.) verabschiedeten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf, der todkranken Erwachsenen das Recht gibt, Euthanasie in Anspruch zu nehmen. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“. Voraussetzung ist demnach eine unheilbare und weit fortgeschrittene Erkrankung, die nicht mehr medizinisch behandelt werden kann. Der Sterbewillige muss ferner bei Bewusstsein und vollem Verstand sein oder seinen Sterbewunsch zuvor in einer Patientenverfügung festgehalten haben.Nach der Zustimmung der Abgeordnetenkammer muss der Gesetzentwurf nun noch im Senat beraten werden. In Lateinamerika hat bisher nur Kolumbien die Tötung auf Verlangen legalisiert.
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30.04 – 02.05.2021 | Beraterinnenfortbildung Ort: Bad Laer, bei Osnabrück Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung Referentin: Sandra Sinder Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: [email protected]
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| 12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Bielefeld Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter [email protected]
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09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate Ort: Stuttgart Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter [email protected]
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| 22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung Ort: Bad Laer, bei Osnabrück Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung Referentin: Sandra Sinder Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: [email protected]
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. GeschäftsstelleOttmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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