| | In eigener Sache: LebensForum Spezial zu COVID-19-Impfung im Druck
Augsburg (ALfA) Führt Impfen aus der Pandemie? Was unterscheidet mRNA-, Vektor-, Lebend- und Tot-Impfstoffe? Und inwieweit spielen fetale Zelllinien bei der Herstellung und Testung von COVID-19-Impfstoffen eine Rolle? Das sind nur drei von zahlreichen Fragen, die das LebensForum Spezial 2022 rund um das Thema Impfen beantwortet, das in dieser Woche in den Druck gegangen ist. Freuen Sie sich auf 36 Seiten voller Fakten und Argumente – jenseits naiver Wissenschaftsgläubigkeit einerseits sowie von verschwörungsaffinem Geschwurbel andererseits. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: LebensForum Spezial zu COVID-19-Impfung im Druck | Malta hält an generellem Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen fest | Ecuador erlaubt Abtreibung nach Vergewaltigung | Vatikan bekräftigt kirchliche Position zur Suizidhilfe | Keine Kostenübernahme bei Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz | Termine |
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Malta hält an generellem Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen fest Valletta (ALfA) Der kleinste EU-Staat Malta hat das generelle Verbot vorgeburtlicher Kindstötungen bekräftigt. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internet-Portal. Anlass für die Klarstellung der Regierung war die Aufforderung der Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, die Mittelmeerinsel solle ihr generelles Abtreibungsverbot aufheben, da dieses das Recht der Frauen auf Gesundheit gefährde. Es sei „an der Zeit, dass die Behörden die Bestimmungen aufheben, die Abtreibung unter Strafe stellen, umfassende Regelungen für den Zugang von Frauen zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch entwickeln und die Verfügbarkeit von Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verbessern“, wird Mijatović zitiert. „Maltas pauschales Abtreibungsverbot gefährdet das Recht der Frauen auf Gesundheit ernsthaft“. Es gefährde auch andere Rechte, darunter das Recht auf Leben, auf Freiheit von Folter und Misshandlung und von Diskriminierung sowie das Recht auf Privatsphäre. Malta solle außerdem „die Gleichberechtigung aller Frauen in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte gewährleisten, indem sie unter anderem faktengestützte Informationen und eine obligatorische umfassende Sexualerziehung bereitstellt, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit moderner Verhütungsmittel sicherstellt und den Zugang zur Gesundheitsversorgung angesichts der Verweigerung von Behandlungen aus Gewissensgründen gewährleistet“, so die Kommissarin weiter.
Wie die maltesische Regierung erklärte, beinhalte das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste kein Recht auf Abtreibung. Auch liege es weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob Abtreibung auf nationaler Ebene zu den Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gehören solle. |
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Ecuador erlaubt Abtreibung nach Vergewaltigung Quito (ALfA) Das Parlament Ecuador hat ein Gesetz verabschiedet, das Frauen im Falle einer Vergewaltigung die Abtreibung eines dabei gezeugten Kindes erlaubt. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Demnach stimmten 75 Abgeordnete für das Gesetz, 41 dagegen. Sieben Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Bis dato waren in dem Andenstaat vorgeburtliche Kindstötungen nur erlaubt, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet. In allen anderen Fällen sah das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vor. Im vergangenen Jahr hatte jedoch das ecuadorianische Verfassungsgericht angeordnet, Abtreibungen nach Vergewaltigungen straffrei zu stellen. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht vor, dass vergewaltige Frauen straffrei bis zur 12. Schwangerschaftswoche abtreiben können, bei Frauen aus ländlichen Gebieten wird die Frist um sechs Woche verlängert.
Ecuadors Präsident Guillermo Lasso, ein praktizierender Katholik, muss dem Gesetz noch unterschreiben, habe aber bereits seine Zustimmung signalisiert. |
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Vatikan bekräftigt kirchliche Position zur Suizidhilfe Rom (ALfA) Das vatikanische Dikasterium für Laien, Familie und Leben hat die kirchliche Position zum Thema Suizidbeihilfe bekräftigt. Sowohl der ärztlich assistierte Suizid als auch die Euthanasie seien keine Formen von gesellschaftlicher Solidarität oder christlicher Nächstenliebe, hielt die Kurienbehörde in einer am Mittwoch veröffentlichten Reflexion zu dem Thema fest. „Die ,Charta der menschlichen Staatsbürgerschaft‘ – die im zivilen Gewissen aller, ob gläubig oder nicht, verankert ist – sieht die Akzeptanz des eigenen Todes und des Todes der anderen vor, schließt aber aus, dass dieser in irgendeiner Weise provoziert, beschleunigt oder verlängert werden kann“, so das Dikasterium weiter. Die Betreuung auf dem letzten Lebensabschnitt sei eine Verpflichtung gegenüber jedem Menschen. Die Pflicht ergebe sich aus dem gemeinsamen Gut, dem Leben.
Das Dikasterium bezieht sich in seiner Stellungnahme auf ein angestrebtes Referendum zur aktiven Sterbehilfe in Italien. Am Dienstag lehnte das italienische Verfassungsgericht einen Volksentscheid darüber ab. In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher per se unzulässig.
Das italienische Parlament befasst sich indes derzeit mit einer gesetzlichen Regel für assistierten Suizid. Hierzu war es 2019 vom Verfassungsgericht aufgefordert worden. Zugleich hatten die Richter damals festgestellt, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Ein erster Gesetzentwurf war Mitte Dezember im Parlament diskutiert worden. Eine Entscheidung soll im Frühjahr fallen. |
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Keine Kostenübernahme bei Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz München (ALfA) Krankenkassen müssen sich nicht an den Kosten einer künstlichen Befruchtung nicht beteiligen, wenn bei dieser die Vorschriften des deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) nicht eingehalten wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Behandlung in einem EU-Mitgliedsstaat durchgeführt wurde, in dem andere Vorschriften gelten. Das berichtet das Online-Portals des „Deutschen Ärzteblatts“ unter Berufung auf eine am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung des Sozialgerichts München.
Geklagt hatte eine Frau, die sich aus medizinischen Gründen für eine künstliche Befruchtung entschieden und sie von einer deutschen Krankenkasse hatte genehmigen lassen. Die Behandlung ließ sie dann in einer Praxis in Österreich durchführen. Dabei wurden sieben Eizellen befruchtet, aus denen sich vier Embryonen entwickelten. Einer davon wurde der Frau eingepflanzt, die anderen für spätere Versuche konserviert. Die Krankenkasse lehnte eine Beteiligung an den Kosten dann allerdings ab, weil bei der Behandlung in Österreich mehr Eizellen befruchtet wurden als vom deutschen Embryonenschutzgesetz erlaubt. Laut dem Gesetz dürfen nicht mehr Embryonen erzeugt werden, als der Patientin in einem Zyklus übertragen werden können. Üblicherweise sind dies ein oder zwei befruchtete Eizellen.
Es sei zwar durchaus zulässig gewesen, dass die Klägerin die Behandlung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union habe durchführen lassen, entschied das Gericht. Dass die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt, komme aber nur dann infrage, wenn der Eingriff auch nach deutschem Embryonenschutzgesetz erlaubt gewesen wäre. |
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Termine
18. – 20.02.2022 | GFK-Seminar „Schattenkind: Hilfe nach Abtreibung – vom Schatten zum Licht
Ort: Fulda/Künzell Referentin: Sandra Sinder
Mehr Informationen & Anmeldung unter: [email protected] | Tel: 0162/3726763 | 19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate
Ort: Chemnitz
Mehr Informationen & Anmeldung unter: [email protected] www.patin-fuer-9-monate.de
| 24.03.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz Zoom-Veranstaltung
Thema: #WelcomeBabySocks – Stricken für den Lebensschutz Referentin: Anna-Lena Stricker Beginn: 19:30 Uhr
Mehr Informationen & Anmeldung unter: [email protected] | 25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate
Ort: Bielefeld
Mehr Informationen & Anmeldung unter: [email protected] www.patin-fuer-9-monate.de | 17.09.2022 | Marsch für das Leben
Ort: Berlin |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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