Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: LebenForum 2/2020 erschienen
Augsburg (ALfA). Das LebensForum 2/2020 ist da. Das Titelthema der 36-Seiten starken Ausgabe widmet sich mit dem vorerst gescheiterten Versuch von Linkspartei und Grünen, die Beratungspflicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie zu kippen. Vorgestellt wird zudem die von der Aktion Lebensrecht für Alle gestartete Kampagne „#Beratungmachtstark“. Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe nimmt zwei höchstrichterliche Urteile ins Visier. Das des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz und jenes, mit dem Oberste Gerichtshof der Niederlande eine Ärztin vom Vorwurf des Mordes freisprach, die eine an Demenz erkrankte Patienten trotz Gegenwehr auf Geheiß der Angehörigen tötete.
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| | In eigener Sache: LebenForum 2/2020 erschienen | Suizidassistenz: Katholischer Moraltheologe kritisiert Bundesverfassungsgericht | Argentinien: Präsident verschiebt Liberalisierung von Abtreibung |
Genom-Editing: Forscher entwickeln Methode zum Nachweis von On-Target-Effekten |
| Suizidassistenz: Katholischer Moraltheologe kritisiert Bundesverfassungsgericht
Freiburg (ALfA). Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz scharf kritisiert. In einem Beitrag für die Mai-Ausgabe, der von der Konrad-Adenauer-Stiftung herausgegebenen Reihe „Analysen & Argumente“, schreibt Schockenhoff unter anderem: „Wie der Zweite Senat in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 selbst anführt, stand das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bei seiner Prüfung des § 217 StGB vor der Aufgabe, die Kollision zwischen dem Selbstbestimmungsrecht derjenigen, die sich für die eigene Lebensbeendigung entscheiden und dafür die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen wollen, mit dem fundamentalen Schutzgut des Lebens aufzulösen. Dieser Aufgabe hat sich das Gericht am Ende auf eine für viele überraschende, geradezu handstreichartige Weise entzogen, indem es eine neue Letztbegründung der Freiheit zum Suizid proklamierte. “Die selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben sei „demnach ,unmittelbarer Ausdruck der der Menschenwürde innewohnenden Idee autonomer Persönlichkeitsentfaltung; sie ist, wenngleich letzter, Ausdruck von Würde‘ (Rn. 211).“ Damit verlasse das BVerfG „einen neutralen Standpunkt oberhalb unterschiedlicher inhaltlicher Festlegungen der Menschenwürde und macht sich ein weltanschauliches Verständnis zu eigen, das diese mit prinzipiell unbeschränkter individueller Selbstbestimmung gleichsetzt. Durch diese Auslegung der Menschenwürde-Garantie im Sinne schrankenloser Autonomie und Selbstverfügung verwirft das oberste Gericht zugleich die Konkordanzformel, die dem Anfang 2015 vom deutschen Parlament beschlossenen Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung zugrunde lag. “In seiner Urteilsbegründung beschreite das Gericht „nicht den mühsamen Weg der Abwägung kollidierender Rechtsgüter, sondern lässt in einem einfachen Kettenschluss oberste Rechtsprinzipien wie die Menschenwürde, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit durch einfache Ableitung auseinander hervorgehen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erfährt auf diese Weise eine erstaunliche Aufwertung. Konnte man bisher davon ausgehen, dass die Rechtsordnung den Entschluss eines Suizidwilligen, das eigene Leben zu beenden, nur toleriere und sanktionslos hinnehme, erweckt das Urteil den Eindruck, dass es das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in die innerste Mitte der gesamten Architektur der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte unserer Verfassung aufnehmen wolle. Wenn die freiwillige Lebensbeendigung unmittelbarer Ausdruck der Menschenwürde ist, gehört sie zur ,Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität‘ (Rn. 206), der von Allen unbedingter Respekt zu zollen ist. Durch die sprachliche Emphase, mit der es das selbst- bestimmte Sterben als höchstmöglichen Freiheitsvollzug der Person beschreibt, verleiht das Gericht der Entscheidung zum Suizid einen besonderen Rang, der seiner Idealisierung als Freitod in vielen philosophischen Strömungen seit der Antike zumindest nahekommt. (…) Keine Spur von Bedauern klingt in diesen Kernsätzen der Urteilsbegründung (Rn. 209) durch und auch der Verdacht muss schweigen, dass jeder klaglos hingenommene Suizid nicht nur einen Sieg des Rechts, sondern auch eine Niederlage der Menschlichkeit bedeuten könnte.“ |
| Argentinien: Präsident verschiebt Liberalisierung von Abtreibung
Buenos Aires (ALfA). Argentiniens Präsident Alberto Fernández hat die von ihm selbst angekündigte Gesetzesinitiative zur Liberalisierung von Abtreibungen wegen der SARS-CoV-2-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben. Das meldet „Vatican News“ unter Berufung auf argentinische Medien. Dort werde der Sozialist mit den Worten zitiert: „Ich habe jetzt andere Dringlichkeiten. “Anfang März hatte Fernández noch eine erneute Gesetzesinitiative zur Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen angekündigt. Die letzte war 2019 im Senat gescheitert. Das künftige Gesetz solle Abtreibungen zu Beginn der Schwangerschaft erlauben und Frauen ermöglichen, das Gesundheitssystem zu nutzen, wenn sie sich für eine Abtreibung entschieden haben, so Fernández damals. Gleichzeitig versprach er ein Programm zur Vermeidung und Vorbeugung ungewollter Schwangerschaften. Einkommensschwache Frauen, die sich gegen eine Abtreibung entschieden, wolle die Regierung in den ersten drei Jahren unterstützen, um Unterernährung und Kindersterblichkeit zu verhindern. Die katholische Kirche kritisierte die Pläne.In Argentinien sind vorgeburtliche Kindstötungen – ähnlich wie in vielen anderen Ländern Lateinamerikas – nur bei Lebensgefahr der Mutter oder nach einer Vergewaltigung legal.
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| Genom-Editing: Forscher entwickeln Methode zum Nachweis von On-Target-Effekten
München (ALfA). Wissenschaftler um den Neurobiologen Dominik Paquet vom Institut für Schlaganfall- und Demenzforschung der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) haben eine Methode entwickelt, mit der sich unbeabsichtigte Veränderungen des Erbguts nachweisen lassen sollen, die durch den Einsatz CRISPR/Cas-Technologie im Zielgen hervorgerufen werden. Das teilte die Pressestelle der LMU jetzt mit. Die CRISPR/Cas-Technologie ermöglicht Forschern, einzelne Gene zu verändern, indem sie den DNA-Doppelstrang durchschneidet. Zelleigene Reparatursysteme fügen anschließend den durchtrennten Strang wieder zusammen. Auf diese Weise können Forscher Gene inaktivieren oder an der Schnittstelle neue DNA-Abschnitte einfügen. Dabei entstehen jedoch häufig Veränderungen, die die Forscher gar nicht beabsichtigten. Und zwar sowohl an anderen Stellen der DNA (Off-Target-Effekt) – als auch in dem Gen, das die Forscher tatsächlich zu verändern beabsichtigen (On-Target-Effekt.) Paquet: „Ein On-Target-Effekt kann dazu führen, dass CRISPR, statt eine spezifische Stelle des Gens zu verändern, seine Funktion reduziert oder ganz ausschaltet. Während Off-Target-Effekte schon recht gut verstanden sind und es gute Nachweismethoden gibt, kennt man On-Target-Effekte erst seit Kurzem – und es gab bisher noch keine in der Forschung akzeptierte und breit anwendbare Methoden, diese zu finden.“ Wie die Wissenschaftler um Paquet in der Fachzeitschrift „Cell Reports“ berichten, entwickelten sie eine einfache Methode, mit der sich On-Target-Effekte erstmals verlässlich nachweisen lassen. Diese basiert auf der bereits etablierten Charakterisierung des Genoms mithilfe der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und wird als quantitative Genotypisierungs-PCR (qgPCR) bezeichnet. Zusätzlich werden Veränderungen an Stellen im Genom untersucht, an denen sich von Mutter und Vater vererbte Gensequenzen unterscheiden. Am Beispiel von menschlichen induzierten pluripotenten Stammzellen untersuchten die Wissenschaftler um Paquet dann mit den neu entwickelten Methoden, ob nach dem Editieren des Genoms mit CRISPR On-Target-Effekte auftreten und wie verbreitet diese sind. Diese Zellen entstehen durch künstliche Reprogrammierung von Körperzellen und haben für Forschung und Therapie große Bedeutung. Paquet: „Unsere Methode zeigt, dass On-Target-Effekte in CRISPR-behandelten menschlichen Stammzellen sehr häufig sind – je nachdem, welcher Reparaturmechanismus verwendet wird, können bis zu 40 Prozent aller Zellen betroffen sein.“ Nach Ansicht der Forscher sollte die von ihnen entwickelte neue Methode als zusätzliche Qualitätskontrolle eingesetzt werden, um unbeabsichtigt veränderte Zellen zu identifizieren und damit die Zuverlässigkeit der Genschere CRISPR/Cas zu erhöhen.
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