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In eigener Sache:
DVD-Vortrag von Abby Johnson jetzt im ALfA-Shop


Augsburg (ALfA). Mehr als 400 Menschen haben den Vortrag von Abby Johnson in Memmingen gehört und anschließend mit ihr diskutiert. Die jetzt im ALfA-Shop erhältliche DVD beinhaltet die Aufnahme des Vortrags, den die ehemalige Leiterin einer Planned Parenthood-Klinik auf Englisch gehalten hat. Vortrag und Fragen wurden von Cornelia Kaminski gedolmetscht. Die ideale Ergänzung zum Film „Unplanned“ für einen gelungenen Pro Life-Abend: Abby Johnsons Geschichte – von ihr selbst erzählt. Die Schutzgebühr beträgt 4,00 Euro. Zur Bestellung geht es hier: www.alfa-ev.de/produkt/dvd-vortrag-von-abby-johnson/















Inhaltsangabe

In eigener Sache: DVD-Vortrag von Abby Johnson jetzt im ALfA-Shop
ALfA fordert einen „Save From Abortion Day“ – Kaminski: Frauen und Kinder müssen vor Abtreibungen bewahren werden
Marsch für das Leben: 3000 Teilnehmer demonstrieren unter Corona-Bedingungen für den Schutz menschlichen Lebens
Marsch für das Leben II: Singhammer fordert umfassenden Schutz der Schöpfung
Marsch für das Leben III: Erzbischof Koch betont Einmaligkeit jeden menschlichen Lebens
Neues Dokument: Vatikan nennt Euthanasie „Verbrechen gegen das menschliche Leben“
Termine

ALfA fordert einen „Save From Abortion Day“ – Kaminski: Frauen und Kinder müssen vor Abtreibungen bewahrt werden

Augsburg (ALfA). Am 28. September wird weltweit der auf Initiative der internationalen Abtreibungslobby eingeführte „Safe Abortion Day“ begangen. Dazu erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Wenn Abtreibungen nicht mehr erlaubt seien, griffen Frauen, die unerwartet schwanger geworden sind, zum Kleiderbügel und anderen Hilfsmitteln, um sich so ihres Kindes und damit des ,Problems’ zu entledigen – und das koste jährlich Tausende von Frauen das Leben. So lautet eins der Hauptargumente der Abtreibungsbefürworter. Auch Pro Familia führt in ihrer Dokumentation zur Abtreibung aus, dass jährlich von 47.000 Todesfällen durch unsachgemäße Abtreibungen weltweit auszugehen sei – eine Zahl, die keiner Überprüfung standhält.
Die Gretchenfrage bei jeder statistischen Erhebung ist die nach dem Zustandekommen des Datensatzes. Bei einer heimlich durchgeführten Abtreibung stellt sich dies als schwierig dar, da es für Statistiker nicht so leicht ist, an Daten über illegale Eingriffe zu kommen. Allzu leicht lassen sich Abtreibungen als Fehlgeburten darstellen, und kaum jemand wird freiwillig zugeben, von einer Straftat gewusst zu haben.
Also greift die WHO zu Schätzungen. Und das sieht so aus: Sie geht davon aus, dass eine von zwei Frauen in den USA ihre Abtreibung nicht zugibt und setzt hier einen Vergrößerungsfaktor (augmenting factor) von zwei an. Das heißt, der Datensatz wird verdoppelt. Dieser Faktor variiert jedoch von Land zu Land, in Peru liegt er bei 7,7, in Bangladesh und Indien – zwei Länder, in denen die Abtreibung von weiblichen Kindern nahezu eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit ist – immerhin noch bei 3,3. Diese Vorgehensweise ist bei der WHO scheinbar üblich: Die Aidszahlen in Afrika wurden teils völlig willkürlich um den Faktor 47 multipliziert. Auf ebensolchen Hochrechnungen und Schätzungen, nicht aber auf tatsächlichen Zahlen beruhen die Daten der WHO zur Sterblichkeit von Frauen nach Abtreibung.
So wundert es nicht, dass auch die amerikanische Zahl von ,tausenden Todesfällen nach illegalen Abtreibungen’ einer statistisch wissenschaftlichen Grundlage entbehrt.
Abreibungsorganisationen berufen sich stattdessen immer noch auf nahezu hundert Jahre alte Daten, wie etwa von Frederick Taussig (1872-1943), der als einflussreicher Befürworter von Abtreibungen galt und dessen Berechnungen zu Todesfällen nach Abtreibungen so unsauber waren, dass er sie selber rauf und runter korrigierte – mal waren es 3.200, dann 4.000, dann 15.000, dann wieder nur 8.000 jährlich. Die Berechnungen stammen aus einer Zeit, als weder Verhütungsmittel noch Antibiotika flächendeckend zur Verfügung standen.
Tatsache ist daher: 1972, ein Jahr vor der Legalisierung der Abtreibung, starben in den USA 49 Frauen nach legaler Abtreibung bzw. Fehlgeburt, nach illegaler Abtreibung aber nur 39. Die Aussage, dass illegale Abtreibungen die Frauengesundheit in hohem Maße gefährden, ist also einfach nicht belegbar. Dennoch hält Planned Parenthood an den hohen Todeszahlen fest – und das, obwohl sie selbst die Wissenschaftler mit einem Preis geehrt haben, die in ihren Arbeiten diese Zahlen widerlegten.
Bei legalen Abtreibungen sterben Frauen. Das Risiko steigt mit fortgeschrittener Schwangerschaft und Methode: in England starben allein in diesem Frühjahr zwei junge Frauen an einer chemischen Abtreibung. Bei Abtreibungen sterben Kinder: in Deutschland jeden Tag eine ganze Grundschule. Es wird daher Zeit für einen ,Save from Abortion Day’ – rettet vor Abtreibung.“


Marsch für das Leben: 3000 Teilnehmer demonstrieren unter Corona-Bedingungen für den Schutz menschlichen Lebens

Berlin (ALfA). „Wir lieben das Leben!“: Unter diesem Motto haben unter Corona-Bedingungen über 3.000 Teilnehmer an der Kundgebung beim diesjährigen Marsch für das Leben (19.9.) vor dem Brandenburger Tor teilgenommen. Das meldet der Bundesverband Lebensrecht (BVL). Viele tausend weitere hätten die Veranstaltung im Fernsehen oder im Live-Stream zu Hause verfolgt. Höhepunkte seien neben dem „hochkarätig besetzten Podium“ die musikalische Begleitung durch die OutbreakBand und die blinde Sängerin Bernarda Brunovic sowie die Vorstellung des Kinofilms „Unplanned“ gewesen.
Wie in jedem Jahr habe der BVL auch diesmal wieder eine Reihe aktuelle Forderungen für ein Mehr an Lebensschutz in Deutschland an die Politik adressiert. Gerade die Corona-Pandemie zeige deutlich, dass der unbedingte Schutz des Lebens Vorrang gegenüber Autonomie und Selbstbestimmung habe.
Die Kundgebung beim Marsch für das Leben 2020 startete mit einer Begrüßung durch Alexandra Linder, auf dem Podium sprachen Johannes Singhammer, Ulrich Parzany, die blinde Sängerin Bernarda Brunovic, Sr. Monja Boll, Maria Schmidt und die „Jugend für das Leben“. Vorstandsmitglieder des BVL, Alexandra Linder, Paul Cullen, Hartmut Steeb und Cornelia Kaminski, die auch Bundesvorsitzende der ALfA ist, moderierten die Veranstaltung.
Ein besonders bewegendes Zeugnis gab die Mutter eines Kindes, das die Eltern trotz einer diagnostizierten Anenzephalie – einem Neuralrohdefekt, der dafür sorgt, dass den Betroffenen Teile des Gehirns und der Schädeldecke fehlen – nicht abtrieben und das nach der Geburt in den Armen seiner Eltern verstarb.
Bei der Kundgebung und des anschließenden Marsches durch Teile der Hauptstadt trugen die Teilnehmer die obligatorische Mund-Nasen-Bedeckungen und bemühten sich, Abstand zu halten. Rund 900 Polizisten schützen den Marsch, der störungsfrei verlief.


Marsch für das Leben II: Singhammer fordert umfassenden Schutz der Schöpfung

Berlin (ALfA). Der ehemalige Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Johannes Singhammer, hat den „Marsch für das Leben“, der in diesem Jahr bereits zum sechszehnten Mal stattfand, als eine „große Bürgerinitiative“ bezeichnet, die „aus allen Teilen Deutschlands“ zusammengekommen sei. Diese richte sich gegen niemanden und verurteile niemanden, insbesondere „nicht Frauen und Mütter in schwierigen Notlagen, sondern möchte helfen. Wir unterstützen Mütter, Väter, Kinder und selbst verständlich auch Kinder, die noch nicht das Licht des Lebens erblickt haben“, sagte der CSU-Politiker auf der Kundgebung. Anschließend lobte Singhammer den Einsatz von Politik und Gesellschaft für die Bewahrung der Schöpfung. Allerdings mache es „keinen Sinn, Ökologie nur halbherzig zu betreiben“. Die Bewahrung der Schöpfung müsse „ganzheitlich verstanden“ werden. Das menschliche Leben sei „Teil“ und „Krönung der Schöpfung“. Singhammer wörtlich: „Wer die Schöpfung umfassend schützen will, der kann das ungeborene menschliche Leben nicht ausschließen. Der Schutz der Natur vor menschlichen zerstörerischen Eingriffen muss auch für das ungeborene menschliche Leben gelten. Ungeborene Kinder dürfen nicht ausgegrenzt werden, als wären sie kein Teil der Natur und der Schöpfung. Kinder sind immer Teil der Natur und der Schöpfung: Die Geborenen und die Ungeborenen.“

Porträt Singhammer: Foto: Bundestag

Marsch für das Leben III: Erzbischof Koch betont Einmaligkeit jeden menschlichen Lebens

Berlin (ALfA). Beim Ökumenischen Abschlussgottesdienst des diesjährigen „Marsches für das Leben“ hat der Erzbischof von Berlin, Heiner Koch, das Recht auf Leben eines jeden Menschen „vom ersten Augenblick im Mutterleib bis zum letzten Atemzug“ in Erinnerung gerufen. In seiner Predigt betonte Koch die Einmaligkeit eines jeden der rund 107 Milliarden Menschen, die Wissenschaftlern zufolge bisher auf Erde gelebt hätten. Jeden von ihnen habe Gott „einmalig begabt“ und „einmalig beauftragt“. Diese Einmaligkeit mache die Würde und Größe des Menschen aus. „Kein Mensch hatte vor Dir die Aufgaben, die sich in Deinem Leben Dir stellen“, sprach Koch die Gottesdienstteilnehmer persönlich an. „Mag sein, dass andere Menschen sich ähnlichen Herausforderungen ausgesetzt sehen, aber es waren höchstens ähnliche. Nur Du, Mensch, kannst sie mit Deinen Möglichkeiten und Fähigkeiten auf Deine Weise meistern.“
„Deshalb kämpfen wir als Menschen und als Christen für die Würde und Größe des Menschen und für sein Lebensrecht in jedem seiner Lebensaugenblicke: Wir kämpfen für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes genauso wie für das Lebensrecht dessen, der in den Augen der Gesellschaft geringgeachtet wird. Wir kämpfen für die Lebenswürde des Migranten und Flüchtlings genauso wie für die des Kranken, des Leidenden und des Sterbenden“, so Koch weiter. Der Erzbischof betonte: „Wenn wir Grenzen des Lebensrechtes setzen würden, dann würden wir diese auch uns selbst setzen und unsere Größe und Einmaligkeit, ja unser ganzes Leben als Mensch zerstören.“ Daher gelte es, „uns und allen Menschen in Erinnerung“ zu rufen: „Mensch, vergiss Deine Größe und Würde nie, vergiss sie nicht und fördere die Größe eines jeden Menschen in jeder seiner Lebensphasen.“

Porträt Erzbischof Koch/Foto: Walter Wetzler

Neues Dokument: Vatikan nennt Euthanasie „Verbrechen gegen das menschliche Leben“

Rom (ALfA). Der Präfekt der römischen Glaubenskongregation, Luis Kardinal Ladaria, hat am Dienstag in Rom ein von Papst Franziskus approbiertes Dokument vorgestellt, das die „Pflege von Personen in kritischen Phasen und in der Endphase des Lebens“ in den Blick nimmt. Das als „Brief“ bezeichnete Dokument ist 32 Seiten lang und trägt den Titel „Samaritanus bonus“.
„Samaritanus bonus“ zufolge ist es „endgültige“ katholische Lehre, dass Euthanasie „ein Verbrechen gegen das menschliche Leben“ sei und – „bei jeder Gelegenheit oder unter allen Umständen“ – eine „in sich schlechte“ Handlung darstelle. „Jedwede direkte formelle oder materielle Mitwirkung“ daran stelle „eine schwere Sünde gegen das menschliche Leben“ und einen „Anschlag gegen das Menschengeschlecht“ dar, die von keiner Autorität „rechtmäßig“ angeordnet oder zugelassen werden könne.
„Euthanasie ist daher eine mörderische Handlung, die von keinem Zweck legitimiert werden kann und die keine Form von Mittäterschaft oder Mitwirkung toleriert, weder aktiv noch passiv.“
Politiker, die Gesetzen zustimmten, welche die Tötung auf Verlangen oder auch den assistierten Suizid erlaubten, machen sich dem Dokument zufolge zu „Mittätern“ einer „schweren Sünde, die andere begehen werden“, da solche Gesetze dazu beitrügen, die Gewissen zu „deformieren“. Euthanasie und der assistierte Suizid seien auch dann nicht zulässig, wenn ein Kranker dringend und verzweifelt danach verlange.
„Medizinisches Personal und andere Angehörige der Gesundheitsberufe (...) dürfen sich nicht einmal auf Ersuchen des Betroffenen, und umso weniger seiner Verwandten, für die Durchführung jeglichen Euthanasieaktes zur Verfügung stellen.“
Legitim sei hingegen, auf „Heilversuche zu verzichten, die nur eine schwache und schmerzhafte Verlängerung des Lebens bewirken könnten“. Dabei dürften jedoch nicht die „normalen Hilfen“ unterlassen werden, die dem Patienten in solchen Fällen geschuldet werden“. Dies gelte insbesondere für die künstliche Ernährung und die Wasserversorgung von Patienten, welche nicht in den Bereich der Therapie fielen, sondern in den der Pflege, die jeder Person geschuldet sei.
Auch bei dauerhaftem Bewusstseinsverlust oder im sogenannten „vegetativen Zustand“ müsse der Kranke, „in seinem Wert anerkannt werden und eine angemessene Fürsorge erhalten“: Er habe ein Recht auf künstliche Ernährung und Wasserversorgung. Allerdings könne es Fälle geben, in denen solche Maßnahmen „unverhältnismäßig werden“, etwa dann, wenn „ihre Verabreichung nicht mehr wirksam ist“.
Um die Schmerzen von Patienten zu lindern, dürften diese auch Medikamente erhalten, die ihr Bewusstsein unterdrücken. Unterschieden werden müsse von einer solchen palliativen Sedierung jedoch eine Sedierung, durch welcher der Tod von Patienten „direkt und absichtlich“ herbeigeführt werde. Diese sei immer unerlaubt.
Katholische Krankenhäuser seien aufgerufen, „treue Zeugen der unverzichtbaren ethischen Pflicht zur Achtung der grundlegenden menschlichen und christlichen Werte zu sein, welche die Identität dieser Einrichtungen ausmachen und zwar durch die Enthaltung von offensichtlich moralisch unerlaubten Verhaltensweisen sowie durch ihren erklärten und formalen Gehorsam gegenüber den Lehren des kirchlichen Lehramtes“. „Ethisch unannehmbar“ sei auch eine „institutionelle Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern, auf die Personen, die Euthanasie beantragen, verwiesen beziehungsweise orientiert werden sollen“, selbst dann, wenn diese rechtlich möglich seien.
Katholische Priester und Seelsorger dürften Personen, die um Euthanasie bitten oder einen assistierten Suizid begehen wollten, begleiten und zur Abkehr von ihrer „falschen Entscheidung“ einladen. Solange aber keine Umkehr erfolgt sei, dürften katholische Priester ihnen nicht die Sterbesakramente spenden. Mitglieder einer Sterbehilfeorganisation müssten zum Zeichen der Umkehr zuvor ihre Mitgliedschaft kündigen. „Unzulässig“ seien für Priester und Seelsorger auch Gesten, die als Zustimmung zur Euthanasie betrachtet werden könnten, „wie zum Beispiel zum Zeitpunkt ihrer Durchführung anwesend zu bleiben“.


Termine


9.10. – 10.10.2020 | Salzburger Bioethik-Dialoge Sterben in Würde – „selbstbestimmter“ Tod

Ort: Unipark Salzburg, Nonntal
Veranstalter: Salzburger Ärzteforum für das Leben in Kooperation mit Ärztekammer Salzburg,
Hospiz Bewegung Salzburg

Mehr Informationen: www.bioethik-dialoge.at


9.10. – 11.10.2020 | Praxisseminar: Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung

Referentin: Sandra Sinder
Ort: Dornstadt bei Memmingen
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt
Anmeldung und weitere Informationen: maria.schmoelzing@gmx.de

13.10. – 15.10.2020 | Praxisseminar: Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung

Referentin: Sandra Sinder
Ort: Bad Laer bei Osnabrück
Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt
Anmeldung und weitere Informationen: brit.bechtloff@alfa-ev.de


17.10.2020 | Seminar für Patinnen für 9 Monate

Ort: Stuttgart
Beginn 10:00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Mehr Informationen: www.patin-fuer-9-monate.de


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