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In eigener Sache: Änderungen wegen Corona

Augsburg (ALfA). Aus gegebenem Anlass wiederholen wir eine Mitteilung vom 3. April: Der Kampf gegen das Corona-Virus hat auch bei der ALfA zu Veränderungen geführt. Die Telefonberatung ist nicht betroffen und läuft weiter wie gewohnt. Auch die Bundesgeschäftsstelle ist weiterhin besetzt, arbeitet aber mit reduziertem Personal. Alle wichtigen Anfragen werden vom Home-Office aus bearbeitet. Die Bearbeitung von Materialbestellungen kann derzeit etwas dauern. Informationen zu Terminverschiebungen und Absagen von Veranstaltungen finden Sie auf der ALfA-Homepage.

Wir bitten um Verständnis!
Ihre ALfA












Inhaltsangabe

In eigener Sache: Änderungen wegen Corona
Linke will Beratung von Schwangeren aussetzen
CDL kritisiert Forderungen der Linken – Hüppe nennt Antrag „verfassungswidrig“
Kirchen verschieben „Woche für das Leben“
Bundesverband Lebensrecht verlegt Fachtagung in den September

Linke will Beratung von Schwangeren aussetzen

Berlin (ALfA). Die Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ hat die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Beratungsregelung nach § 218a Abs. 1 StGB umgehend aussetzt“. Der dazu in den Bundestag eingebrachte Antrag (Bundestagsdrucksache 19/18689 trägt den Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“. Gegenüber den Ländern solle sich die Bundesregierung zudem „dafür einsetzen, dass in einem gemeinsamen Beschluss klargestellt wird, dass Schwangerschaftsabbrüche notwendige medizinische Leistungen im Sinne der Pandemiebestimmungen für medizinische Einrichtungen sind, die nicht aufgeschoben werden können“.

Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, hatte sich bereits vergangene Woche gegen solche Forderungen verwahrt und erklärt: „Zum wiederholten Mal nutzt die Abtreibungslobby in Deutschland die Corona-Krise, um ihre Forderungen nach einer Aufweichung des Lebensschutzes durchzusetzen“ (vgl. ALfA-Newsletter v. 24. April).

Der Antrag der Linken wurde vom Bundestag inzwischen zu weiteren Beratungen in die Fachausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen. Dessen Vorsitzende ist die Linkenpolitikerin Sabine Zimmermann.


CDL kritisiert Forderungen der Linken – Hüppe nennt Antrag „verfassungswidrig“

Nordwalde (ALfA). Die Christdemokarten für das Leben (CDL) haben die Forderungen der Linken, die Beratungspflicht bei Abtreibungen während der Corona-Pandemie gesetzlich auszusetzen, als „menschenverachtenden Angriff auf das Recht auf Leben und den Rechtsstaat“ zurückgewiesen. Der stellvertretende CDL-Bundesvorsitzende und ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, erklärte dazu Anfang der Woche: „,Die Linke‘ nutzt die durch das Virus entstandene Situation auf perfide Art, um den Rest von dem vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorgeschriebenen Schutz ungeborener Kinder abzuschaffen. Die Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt soll u.a. dazu dienen, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Fortsetzung der Ausbildung und Problemen der Kinderbetreuung zu unterstützen. Diese Hilfen dürfte gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Menschen Angst um Ihre Zukunft haben, notwendiger denn je sein.“Zudem diene, die Beratung „nicht selten als Schutz gegenüber anderen, die die Schwangere unter Druck setzen, Ihr Kind nicht weiterleben zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass ein Verzicht auf die Beratung dem Grundrecht auf Leben widersprechen würde. Damit ist der Antrag der Linken verfassungswidrig“, so Hüppe weiter. Auch die „jetzt zum Teil praktizierte Onlineberatung“ erscheine in diesem Licht „verfassungsrechtlich bedenklich“.Hüppe: „Letztendlich verfolgt die Nachfolgepartei der SED die Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt, wie sie in der DDR Praxis war. Bis dahin wollen sie die Beratungspflicht abschaffen (,aussetzen‘) und spekulieren darauf, dass sie auch nach der Pandemie nicht wieder eingeführt wird. Gleichzeitig fordern und behaupten sie, dass die Tötung von ungeborenen Kindern sogar eine notwendige und nicht etwa elektive medizinische Leistung im Sinne der Pandemiebestimmungen sei. Während zahlreiche andere Operationen und medizinische Leistungen, die dem Leben und der Gesundheit dienen, zurückgestellt werden, sollen ausgerechnet rechtswidrige Eingriffe privilegiert werden. Damit werden medizinische Ressourcen für Abtreibungen genutzt, die dringend im Kampf gegen Corona gebraucht werden.“












Kirchen verschieben
„Woche für das Leben“

Bonn/Berlin (ALfA). Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben die „Woche für das Leben“, die ursprünglich von 25. April bis 2. Mai 2020 hätte stattfinden sollen, aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt und in das kommende Jahr verlegt. Die von den Kirchen jährlich veranstaltete „Woche für das Leben“, die immer zwei Wochen nach Karsamstag beginnt und sieben Tage dauert, will Menschen für die Würde des menschlichen Lebens sensibilisieren. In diesem Jahr hätte sie unter dem „Leben im Sterben“ gestanden. Das soll nun das Thema des Jahres 2021 werden.








Bundesverband Lebensrecht verlegt
Fachtagung in den September

Berlin (ALfA). Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) wird seine für die „Woche für das Leben“ geplante Fachtagung am 18. September nachholen. Damit findet die Fachtagung nun einen Tag vor dem jährlich stattfindenden Marsch für das Leben“ (19. September) statt. Das teilte der Verband jetzt in einer Presseerklärung mit. Die Kirchen sowie alle anderen Gremien, denen die „Woche für das Leben“ und ihre Thematik wichtig sei, seien eingeladen, sich dem anzuschließen.„Das Motto der diesjährigen Woche für das Leben, ,Leben im Sterben‘, ist nicht nur wegen der Pandemie-Lage besonders aktuell, sondern auch wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid. In diesem Urteil werden Autonomie und selbstbestimmter Sterbewille über alles andere gestellt, über das staatlich zu schützende Lebensrecht und in letzter Konsequenz zum Beispiel auch über ärztliche Grundeinstellungen oder Gewissensfreiheit“, erklärte die Vorsitzende des BVL, Alexandra Maria Linder.

„Völlig außer Acht“ bleibe dabei, „dass Selbstbestimmung sehr viel mit menschlichen Bindungen zu tun hat und immer auch davon beeinflusst wird. Umfragen bei schwerstkranken und alten Menschen, die sich töten (lassen) wollen, ergeben, dass vor allem fehlende oder negative Bindungen diesen Wunsch aufkommen lassen. Die meisten begründen ihn damit, dass die Angehörigen die Situation nicht ertrügen, dass man einsam sei oder Angst vor Einsamkeit habe und nicht mehr zur Last fallen wolle. Das bedeutet umgekehrt das, was die Woche für das Leben in diesem Jahr betonen wollte: Wenn man dieser Situation, die offenbar nicht aus der Unerträglichkeit einer Krankheit resultiert, sondern aus dem Mangel an menschlicher Zuwendung, genau diese Nächstenliebe entgegensetzt, würde bei den meisten Menschen der Wunsch nach Tötung oder Beistand zur Selbsttötung gar nicht aufkommen“, so Linder weiter.Die BVL-Vorsitzende fügte hinzu: „Dieselbe Möglichkeit besteht bei Schwangerschaftskonflikten: Wenn Frauen in schwierigen Lebenssituationen umfassende Unterstützung und menschliche Zuwendung erhalten, brauchen sie keine Abtreibung. Denn auch eine Entscheidung zur Abtreibung ist in der Regel fremdbestimmt und hat sehr viel mit fehlenden stabilen Bindungen zu tun.“ Daher müsse jede Woche eine „Woche für das Leben“ sein. „Das würde viele Konflikte und Tötungen vermeiden“, so Linder abschließend.



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