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| ALfA wünscht Frohe Pfingsten – Newsletter-Redaktion macht Urlaub Augsburg (ALfA) Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. wünscht allen Beziehern des ALfA-Newsletters ein frohes und geistreiches Pfingstfest. Auf Grund des Urlaubs der Newsletter-Redaktion erscheint der nächste ALfA-Newsletter am 31. Mai. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA wünscht Frohe Pfingsten – Newsletter-Redaktion macht Urlaub | ALfA unterstützt „One of us“ – Unterschriftenkampagne für eine neue Vision, Europa zu gestalten | Kaminski: Kirchen müssen sich auf „Brot-und-Butter-Geschäft“ besinnen | „Gehsteigbelästigung“ – Sachverständige üben deutlich Kritik an Gesetzesentwurf der Ampelregierung | Termine |
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Bildquelle: rawpixel.com auf Freepik |
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ALfA unterstützt „One of us“ – Unterschriftenkampagne für eine neue Vision, Europa zu gestalten
Augsburg (ALfA) Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. unterstützt die Unterschriftenkampagne der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ für eine neue Version, Europa zu gestalten. In dem Aufruf, der ab sofort auf der Webseite von „One of us“ (dt.: Einer von uns) unterzeichnet werden kann, heißt es:
„Du bist einer von uns wenn Sie die Bedeutung der Familie für die Bildung von Kindern und den Aufbau ihrer freien individuellen Identität erkennen, die verwurzelt ist und die nationale Kultur respektiert.
Du bist einer von uns wenn Sie glauben, dass die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten respektieren und ihre in den europäischen Verträgen festgelegten Kompetenzen nicht überschreiten sollte.
Du bist einer von uns wenn Sie es ablehnen, wenn Sie sehen, dass Babys wie Produkte zum Verzehr verkauft werden und Frauen in Leihmutterschaftsverträgen als Gefäße behandelt werden, in denen Babys heranwachsen können.
Du bist einer von uns wenn Sie Ihre Familie, Ihren Nachbarn, Ihre Stadt, Ihr Land und Europa wertschätzen, ohne dabei diejenigen zu vergessen, die in der Nähe Ihrer Heimat leiden.
Du bist einer von uns wenn Sie glauben, dass der Mensch Teil der natürlichen Lösung ist und dass ökologische Probleme nur durch die Beteiligung und Kreativität von Männern und Frauen gelöst werden können.
Du bist einer von uns wenn Sie glauben, dass kein Gesetz das Schicksal eines menschlichen Lebens bestimmen kann. Jede Form des menschlichen Lebens, vom bescheidensten Funken bis zum letzten Aufflackern, hat einen inhärenten Wert und verdient unter allen Umständen unerschütterlichen Schutz.
Um eine neue Vision für Europa zu gestalten, sei einer von uns.”
Zur deutschen Webseite von „One of us“ geht es hier lang: oneofus.eu/de/ |
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Kaminski: Kirchen müssen sich auf „Brot-und-Butter-Geschäft“ besinnen Augsburg/Würzburg (ALfA) „Wenn die Kirchen nicht in der totalen Bedeutungslosigkeit versinken wollen, sollten sie sich auf das Brot-und-Butter-Geschäft besinnen und die Botschaft des Evangeliums verkünden: Gott ist ein Freund des Lebens. Und jedem, der dafür uneingeschränkt eintritt, sollten die Kirchen ihre Tore weit öffnen.“ Das schreibt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, im Gastkommentar der aktuellen Ausgabe (16.5.) der in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinenden katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Anlass ist die Nachricht, dass die Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) binnen Jahresfrist 600.000 Mitglieder verloren hat.
In ihrem Gastkommentar erinnerte die ALfA-Bundesvorsitzende auch an den Evangelischen Kirchentag, der vor einem Jahr „unter Ausschluss von Lebensrechtsorganisationen wie der ALfA, stattgefunden“ habe. Ein Gespräch hierüber sei abgelehnt worden. Für manchen sei „der Ausschluss des Lebensrechts vom Kirchentag der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht“ habe. Häme sei jedoch „nicht angesagt“. „Jeder Christ, der seiner Kirche den Rücken kehrt, hat eine Heimat verloren, eine Gemeinschaft, die ihm im Kampf für das Gute in dieser Welt den Rücken hätte stärken, und die notwendigen Waffen an die Hand hätte geben sollen“, so Kaminski weiter. |
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„Gehsteigbelästigung“ – Sachverständige üben deutlich Kritik an Gesetzesentwurf der Ampelregierung Berlin (ALfA) Bei der Anfang der Woche vom Familienausschuss des Deutschen Bundestags durchgeführten öffentlichen Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 20/10861) haben die zwölf geladenen Experten in weiten Teilen deutliche Kritik an dem Gesetzesvorhaben geübt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, bundesweit Bannmeilen mit einem Radius von 100 Metern vor Abtreibungseinrichtungen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen zu errichten, um abtreibungswillige sowie ratsuchende Frauen vor einer sogenannten Gehsteigbelästigung zu schützen. Wer sich innerhalb dieses Radius aufhält, um für die schwangeren Frauen und ihre ungeborenen Kinder zu beten oder gegen Abtreibungen zu demonstrieren, soll künftig mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 5.000 Euro belangt werden können.
Zu Beginn der Anhörung bekam jeder geladene Sachverständige, in alphabetischer Reihenfolge drei Minuten für ein Statement. Im Anschluss an die Statements konnten die Mitglieder des Ausschusses die Sachverständigen befragen. Die Zeit, die ihnen dabei zur Verfügung stand, richtete sich nach der Stärke, mit der ihre jeweiligen Fraktionen im Bundestag vertreten sind.
Den Auftakt machte der Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg von der Universität Gießen. Laut Augsberg erfülle dieser „vor allen Dingen eine symbolische Funktion“. Wo er „wirklich erforderliche Dinge regelt“, sei er „überflüssig“, da alle diese Dinge bereits „von der Rechtsordnung erfasst“ seien und von ihr „auf andere Weise geregelt“ würden. Wo der Gesetzesentwurf hingegen „Neues regelt“, sei er „übergriffig“. Dabei würden die „verfassungsrechtlichen Direktiven bis an das Maß des Erträglichen und teilweise darüberhinausgehend ausgedehnt“. Es gelt sich klarzumachen, so Augsberg, dass die Proteste der Lebensrechtler „ihrerseits grundrechtlich geschützt sind“. Grundrechte, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, hätten „in unserem demokratischen Gemeinwesen eine sehr hohe Bedeutung“ und könnten daher nicht mit einem „Common-Sense-Vorbehalt“ versehen werden. „Grundrechte müssen auch weh tun.“ Auch sei es „widersprüchlich, wenn wir einerseits auf die Selbstbestimmung hinweisen“, diese aber dann andererseits „als etwas so Fragiles ansehen“, dass es „schon durch die Konfrontation mit anderen Meinungen angegriffen“ werde.
Nach Ansicht des Bonner Staatsrechtlers und Rechtsphilosophen Christian Hillgruber fehlt dem Bundesgesetzgeber sogar die „Gesetzgebungskompetenz“, um ein solches Gesetz zu verabschieden. Laut der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hätten nur Letztere die Möglichkeit, ein solches Gesetz zu erlassen, so Hillgruber.
Auch die Befürworter des Gesetzesentwurfes sparten nicht mit Kritik. Sie bemängelten unisono eine Vielzahl „unbestimmter Rechtsbegriffe“ oder brachten das „Verschleifungsverbot“ aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Anschlag. So kritisierte etwa der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Helmut Frister, der den Gesetzentwurf „grundsätzlich“ begrüßte, dass dieser „nicht leistet, was er vorgibt“. Den Ordnungsbehörden gebe der Gesetzentwurf „Steine statt Brot“, so Frister.
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Für eine Überraschung sorgte die Sachverständige Julia Seeberg von Bundesverband „Donum Vitae“. Wie Seeberg in ihrem Eingangsstatement vortrug, sei Donum Vitae „seit 25 Jahren ein staatlich anerkannter Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen“. Schwangerschaftskonfliktberatungen seien „ein wesentlicher Bestandteil“ der „Arbeit in unseren Beratungsstellen“. „An insgesamt 200 Orten bundesweit führen wir jährlich mehr als 88.000 Beratungsgespräche durch, davon 20 Prozent im Schwangerschaftskonflikt.“
Der Verband begrüße, so Seeberg, das „Anliegen des Gesetzesentwurfs“ und habe im Jahr 2022 und ein weiteres Mal im Jahr 2023 sämtliche 200 Beratungsstellen angeschrieben und sie gebeten, ihm „Vorkommnisse von Gehsteigbelästigungen“ zu melden. Dabei sei man „gewissenhaft“ mittels eines vom Bundesfamilienministerium „vorgegebenen Fragenkatalogs“ vorgegangen. Das Ergebnis: Insgesamt hätten sich 24 Beratungsstellen zurückgemeldet. Seeberg: „Keine dieser 24 Beratungsstellen meldete allerdings Erfahrung mit den Gehsteigbelästigungen, so wie sie im aktuellen Gesetzentwurf in den Tatbestandsmerkmalen vorgegeben sind.“ Bei allen anderen Beratungsstellen „gehen wir davon aus, dass sie auch nicht betroffen sind, sonst hätten sie sich unserer Erfahrung nach zurückgemeldet“. „Donum Vite“ gehe daher davon aus, „dass wir bisher von den Gehsteigbelästigungen nicht betroffen sind“, so Seeberg.
Schwere Geschütze fuhr der Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation „40 Days for Life International“, Tomislav Čunović, auf. In seinem Eingangsstatement sagte der Rechtsanwalt, „in Wahrheit“ seien das Problem „nicht friedliche Lebensrechtler sondern die politische Elite, welche sich von der Abtreibungslobby vor dem Karren spannen lässt und aus ideologischen Gründen weder die geltende Rechtslage noch die in dieser Sache ergangene Rechtsprechung akzeptieren“ wolle. „Stattdessen sollen friedliche und christlich motivierte Lebensrechtler per Gesetz unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden.“ Menschliches Leben und menschliche Würde seien „die höchsten Rechtsgüter unserer Verfassung und dem Staat kommt die Aufgabe zu, das Leben und die Würde jedes ungeborenen Menschen zu schützen“. „Die menschliche Würde ist nicht verhandelbar und hängt weder vom Zeitgeist noch von parlamentarischen Mehrheiten ab, das sollten Sie aus der deutschen Geschichte gelernt haben.“ |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
21.05.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr
| 27.05.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:00 Uhr, per Zoom Info unter [email protected]
| 27.05.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00Uhr Ort: Pfarrei Hl. Kreuz/Pfarrheim, Kirchweg, 83064 Raubling/bei Rosenheim Anmeldung: [email protected] | 28.05.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.30 Uhr Ort: Hansa Haus, Brienner Str. 39, 80333 München Anmeldung: [email protected]
| 17.06.2024 | Stammtisch der Regionalverbände Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, per Zoom Info unter [email protected]
| 18.06.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr | 19. Juni 2024 | Wissensprint – „Lebensschutz mit Recht?! Aktuelle juristische Brennpunkte der Lebensrechtsdebatte einfach und kompetent erklärt“
Als Referent und Gesprächspartner ist diesmal Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der europäischen Rechtsabteilung von Alliance Defending Freedom (ADF) International, eingeladen. Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.30 Uhr
Online per Zoom. Bitte melden Sie sich über das Formular im Kalender der ALfA Homepage an. |
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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