Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: ALfA schult Mitarbeiter in Sachen Datenschutz und -sicherheit |
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Augsburg (ALfA). Beim Mitarbeitertag der ALfA standen diesmal Datenschutz und Datensicherheit auf dem Programm. Dabei schulte der Datenschutzbeauftragte der ALfA die ALfA-Mitarbeiter in Fragen des Datenschutzes und Bundesschatzmeister in Sachen Datensicherheit. Unterdessen bittet die Redaktion des ALfA-Newsletters die Abonnenten des kostenlosen ALfA-Newsletters um Verzeihung. Wegen technischer Probleme musste die für den 4. Juni geplante Ausgabe des ALfA-Newsletters leider entfallen.
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| In eigener Sache: ALfA schult Mitarbeiter in Sachen Datenschutz und -sicherheit | Auch „Ärzte für das Leben“ kritisieren „Angriff auf den Lebensschutz“ |
Österreich: Verbände legen Stellungnahme zur Suizidhilfe vor |
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USA: US-Präsident Biden will Abtreibungen mit Steuergeldern fördern |
| Auch „Ärzte für das Leben“ kritisieren „Angriff auf den Lebensschutz“
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Münster (ALfA). Der Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Professor Dr. med. Paul Cullen, hält den Akademien der Wissenschaften vor, mit ihrer neuerlichen Stellungnahme den Embryonenschutz auszuhöhlen. In einem Gastkommentar für das Evangelische Nachrichtenmagazin „idea spektrum“, der den Titel „Angriff auf den Lebensschutz“ trägt, weist Cullen darauf hin, der Bericht „Neubewertung des Schutzes von in-vitro-Embryonen in Deutschland“ stelle „die Fortsetzung“ einer 2019 publizierten Stellungnahme („Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“) dar. Cullen: „Von der argumentativen Grundlage her unterscheiden sich beide Papiere nur graduell. Im neuen Bericht wird wieder das Embryonenschutzgesetz ausgehöhlt, aber dieses Mal, um die Verwendung von ,überzähligen‘ Embryonen, die außerhalb des menschlichen Körpers für Fortpflanzungszwecke erzeugt wurden, für die Forschung zu ermöglichen.“ Allerdings wiesen die Verfasser auch auf Tatsachen hin, die tatsächlich „ein Problem“ darstellten. Nämlich „die Widersprüchlichkeit vieler rechtlichen Positionen rund um das Lebensrecht“. So führten die Autoren der Stellungnahme „neben der Zulassung von Medikamenten, die die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter hemmen (,Pille danach‘) an, dass das Embryonenschutzgesetz bereits heute das Überleben des durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vollkommen von der Einwilligung der Frau zur Einsetzung abhängig macht und die Weitergabe ,überzähliger‘ Embryonen an adoptionswillige Dritte nicht fordert. Möchte die Frau diese Einsetzung nicht, und wird der Embryo nicht eingefroren (,kryokonserviert‘), so wird er verworfen und damit getötet.“ Ferner wiesen die Autoren zurecht darauf hin, dass die Einschränkungen des Embryonenschutzgesetzes nicht für auf natürlichem Wege gezeugte Embryonen gelten und somit auch nicht für solche, die (...) abgetrieben werden.“ Nur könnten, so Cullen weiter, alle diese Widersprüche genauso gut andersherum aufgelöst werden: „Wenn wir den Embryo konsequent schützen wollen, wieso ist die Abtreibung noch ohne Rechtsfolgen, wieso sind Nidationshemmer noch verfügbar, und wieso ist der „Deutsche Mittelweg“ mit der Produktion „überzähliger Embryonen“ in der Reproduktionsmedizin noch gangbar?“, fragt der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“. Wie Cullen weiter schreibt, gebe es keine Notwendigkeit, „vor einem scheinbaren Megatrend des Zeitgeistes“ zu kapitulieren. Gerade in diesen Tagen zeige „die recht erfolgreiche #NoNipt-Kampagne gegen die Kassenzulassung der nicht-invasiven vorgeburtlichen Gendiagnostik, dass es eine neue Sensibilisierung in der Gesellschaft gegen die Selektion und Diskriminierung von andersartigen Menschen gibt. Ihre Protagonisten teilen mit den Lebensrechtlern ein tiefes Unbehagen der zunehmenden ,Verzweckung‘ des Menschen gegenüber. Aus dieser Entwicklung könnten sich „interessante Kooperations-Konstellationen für die Zukunft“ ergeben.
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Österreich: Verbände legen Stellungnahme zur Suizidhilfe vor
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Wien (ALfA). In Österreich, in dem ähnlich wie in Deutschland, nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes um eine Neuregelung der Rahmenbedingungen für assistierte Suizide gerungen wird, haben die Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) und der Dachverband Hospiz Österreich eine gemeinsame Stellungnahme publiziert, die einige zentrale Eckpunkte definiere. Das berichtet das Wiener „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) in seinen monatlich erscheinenden Newsletter. Als zentrale Elemente einer künftigen Regulierung des assistierten Suizids nenne die OPG/DHVÖ-Stellungnahme folgende Eckpunkte: Personen, die eine Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, müssen volljährig, entscheidungs- und urteilsfähig sein. Die Entscheidung müsse unbeeinflusst von Dritten und sozialem Druck getroffen werden, was durch entsprechende Mechanismen überprüft werden muss. Damit sind Kinder und Minderjährige ausgeschlossen. Außerdem soll der assistierte Suizid beschränkt sein auf Personen mit einer „diagnostizierten, chronisch fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebensdauer“. Personen, die an einer die Autonomie beschränkenden psychischen Erkrankung leiden, wie zum Beispiel eine behandelbare Depression oder eine akute Suizidalität, sollten nicht zugelassen werden. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass suizidwilligen Personen Beratungsangebote im Bereich Palliative Care, Psychiatrie sowie Sozialarbeit in Anspruch nehmen könnten. „Die aktuell zu konstatierende Mangelversorgung auf diesem Gebiet kann das Risiko bergen, dass Menschen sich der Option des assistierten Suizids zuwenden, weil keine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung steht.“ Daher müsse es „jetzt mehr denn je sichergestellt werden, dass Jede und Jeder, die oder der dies benötigt, Zugang zu Hospiz- und Palliativversorgung hat – leistbar, flächendeckend, unabhängig vom Wohnsitz, rund um die Uhr“, heißt es in der Stellungnahme der beiden Organisationen. „Im Zusammenhang mit einer möglichen künftigen Regelung ist es aus unserer Sicht unverzichtbar, dass einige grundlegende Prinzipien sichergestellt sind“, zitiert IMABE den Präsidenten der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG), Dietmar Weixler. Dazu gehörten „geeignete Rahmenbedingungen für einen Tod in Würde und Sicherheit, der Schutz vulnerabler Gruppen, die Verhinderung von Missbrauch sowie die Freiheit von Zwang bei der Entscheidung über das eigene Lebensende“.
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USA: US-Präsident Biden will Abtreibungen mit Steuergeldern fördern
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Washington (ALfA). US-Präsident Joe Biden will einen Haushalt verabschieden, der die staatliche Finanzierung von Abtreibungen erlaubt. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Wie die Zeitung schreibt, finde das sogenannte „Hyde Amendment“ im Haushaltsplan der Biden-Administration für das Jahr 2022, keine Erwähnung mehr. Die erstmals im Jahr 1976 beschlossene Regel verhinderte bislang, dass Abtreibungen vom Staat mit Steuergeldern finanziert werden können. Zuletzt unternahm der demokratische Präsident Bill Clinton 1993 den Versuch, Hand an diesen Gesetzeszusatz zu legen, scheiterte damit jedoch im Repräsentantenhaus. Dort dürfte Biden, so die Zeitung weiter, zwar die Unterstützung gewiss sein. Allerdings werde sein Budgetplan im Senat, in dem 50 Demokraten ebenso vielen Republikanern gegenüberstehen, wohl auf eine unüberwindbare Hürde stoßen. „Denn einige demokratische Senatoren, wie etwa Joe Manchin aus West Virginia oder Bob Casey aus Pennsylvania teilen die Extrempositionen ihrer Partei im Lebensschutz nicht“, so die Zeitung weiter.
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