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| In eigener Sache: ALfA-Newsletter wegen Feiertag in abweichender Erscheinungsweise. Augsburg (ALfA) Der üblicherweise Freitags erscheinende, kostenlose wöchentliche ALfA-Newsletter erscheint wegen des morgigen Feiertags (Christi Himmelfahrt) bereits heute. Gleiches gilt für die 25. KW aufgrund des Fronleichnamsfestes. Ansonsten bleibt es bei der üblichen freitäglichen Erscheinungsweise. Etwaige Irritationen durch die fehlende Vorankündigung bitten wir zu entschuldigen. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA-Newsletter wegen Feiertag in abweichender Erscheinungsweise | Münsteraner Jura-Forum cancelt Kaminski – Stellungnahme auf ALfA-Homepage veröffentlicht | Frankreich: Nationalversammlung stimmt trotz breiter Kritik für Euthanasie-Gesetz | USA: Planned Parenthood kündigt Schließung von acht „Gesundheitszentren“ an | Termine |
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Münsteraner Jura-Forum cancelt Kaminski – Stellungnahme auf ALfA-Homepage veröffentlicht
Münster (ALfA) Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, hätte heute auf dem seit 1998 von Studenten organisierten „Jura-Forum“ an der Universität Münster einen Vortrag halten sollen. „Offenbar auf Druck einer Studierendengruppe und eines linken Kollektivs aus Münster“ luden die Veranstalter Kaminski gestern jedoch wieder aus. Das berichten heute die „Westfälischen Nachrichten“. „Die Ausladung sei Ergebnis eines ,erheblichen öffentlichen Drucks‘ gewesen, der insbesondere über soziale Medien auf das studentische Organisationsteam ausgeübt worden sei“, zitiert das Blatt eine Stellungnahme des Organisationskomitees des Jura-Forums. Die Veranstaltung im Münsteraner Schloss stand unter dem Motto: „Grenzenlose Freiheit? Selbstbestimmung in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels“. Die ALfA-Bundesvorsitzende war im vergangenen Herbst gebeten worden, dort zum Thema: „Menschenwürde und Selbstbestimmung zu Ende gedacht“ zu reden. Kaminski hat auf die Ausladung mit einer Stellungnahme reagiert, die auf dem Internetportal der ALfA aufrufbar ist. Außerdem findet sich dort auch der Vortrag, den sie in Münster hätte halten sollen.
Zu der Stellungnahme geht es hier lang Zu dem Vortrag, vor dem die Teilnehmer des Jura-Forums an der Universität Münster geschützt werden mussten, geht es hier lang |
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Frankreich: Nationalversammlung stimmt trotz breiter Kritik für Euthanasie-Gesetz Paris (ALfA) Die französische Nationalversammlung hat das umstrittene Euthanasie-Gesetz in erster Lesung angenommen. 305 Abgeordnete stimmten am gestrigen Dienstag in erster Lesung für die Gesetzesvorlage, die erstmalig ein Recht auf „Hilfe beim Sterben“ schaffen soll. 199 Parlamentarier stimmten dagegen. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internet-Portal.
Wie die Zeitung weiter schreibt, war das Gesetz 2024 im ersten Anlauf an der Auflösung der Nationalversammlung gescheitert. Eine Neuregelung der Gesetzgebung zum Lebensende sei das große gesellschaftspolitische Projekt der zweiten Amtszeit von Staatspräsident Emmanuel Macron.
Der Entwurf will das „Recht auf Hilfe beim Sterben“ im öffentlichen Gesundheitsrecht verankern. Er verzichte „dabei bewusst auf Begriffe wie ,assistierter Suizid‘ oder ,Euthanasie‘. Stattdessen sei von „aide à mourir“ die Rede – „einer Formulierung, die den eigentlichen Sachverhalt verschleiere, wie Kritiker dem Entwurf vorwerfen“. Das Verfahren erlaube es schwerkranken Menschen, die eine entsprechende Bitte äußern, eine tödliche Substanz entweder selbst einzunehmen oder, wenn sie dazu körperlich nicht in der Lage sind, sich durch medizinisches Personal verabreichen zu lassen. Grundsätzlich gelte: Assistierter Suizid ist die Regel, Euthanasie die Ausnahme.
Wie die „Die Tagespost“ weiter schreibt, stoße der Gesetzesentwurf bei medizinischen Fachverbänden, Betroffenenorganisationen und religiöser Autoritäten auf breite Ablehnung. Eine gemeinsame Stellungnahme der „Conférence des responsables de culte en France“ (CRCF), der Vertreter aller großen Religionen angehören, warne vor einem „anthropologischen Bruch“. Die Integration der „aktiven Sterbehilfe“ in das Gesundheitsrecht stelle eine „Perversion der Medizin“ dar und missachte zentrale Prinzipien des Heilberufs. Kritisiert würden auch die knappen Fristen und das Fehlen verpflichtender psychiatrischer Begutachtungen.
„Die Einführung dieses ,Rechts‘ könnte einen subtilen, aber realen Druck auf ältere, kranke oder behinderte Menschen ausüben“, heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: Allein die Existenz einer solchen Option könne bei Patienten zu toxischen Schuldgefühlen führen – dem Gefühl, „eine Last zu sein“. Außerdem sei in Ländern, in denen Sterbehilfe legalisiert wurde, ein besorgniserregender Rückgang der Investitionen in die Palliativpflege zu beobachten.
„Der Gesetzentwurf verankert die individuelle Autonomie zum Nachteil familiärer und sozialer Bindungen. Er verabsolutiert individuelle Selbstbestimmung und schließt jegliche Information oder Konsultation von Angehörigen, des Pflegepersonals und jegliche spirituelle oder psychologische Begleitung aus. Damit lässt er die relationale und interdependente Dimension des menschlichen Daseins völlig außer Acht“, kritisiert die Konferenz und fordert stattdessen den Ausbau der Palliativversorgung, die Schulung zur Begleitung am Lebensende und ein solidarisches Miteinander.
Wie „Die Tagespost“ berichtet, müssten, um das „Recht auf Hilfe beim Sterben“ in Anspruch nehmen zu können, laut dem Gesetzentwurf fünf Bedingungen erfüllt sein: Volljährigkeit, französische Staatsbürgerschaft oder stabiler Wohnsitz in Frankreich, eine schwere und unheilbare Krankheit in fortgeschrittenem Stadium, verbunden mit körperlichem oder psychischem Leid, das als unerträglich empfunden wird. Dabei dürfe psychisches Leiden allein kein Kriterium sein. Die betroffene Person müsse zudem urteilsfähig sein. Menschen mit Alzheimer, psychiatrischen Erkrankungen oder im irreversiblen Koma könnten nicht um Euthanasie bitten.
Die Prüfung der Kriterien oblägen dem behandelnden Arzt, der binnen zwei Wochen zu einer Entscheidung gelangt sein müsse. Die Kosten der Maßnahme sollen vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Gewissensklausel erlaube es Ärzten und Pflegekräften, die Mitwirkung zu verweigern. Dagegen müssten Apotheken und Einrichtungen wie Pflegeheime die Durchführung ermöglichen, sobald ein Patient sie verlangt. Zudem soll mit dem Gesetz ein neuer Straftatbestand eingeführt werden. Wer die Durchführung oder Information über die Hilfe beim Sterben behindert – etwa durch Einschüchterung oder Störungen im medizinischen Ablauf – kann mit bis zu zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Geldstrafe belegt werden. Angehörige oder Fachkräfte, die die Entscheidung aus persönlicher oder fachlicher Sicht infrage stellen, seien ausgenommen.
Nun muss der Entwurf in den Senat eingebracht werden, wo die konservative Mehrheit nach Ansicht der „Tagespost“ mit „einiger Wahrscheinlichkeit Änderungen“ einbringen werde. Anfang 2026 könne dann die zweite Lesung in der Nationalversammlung stattfinden. |
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USA: Planned Parenthood kündigt Schließung von acht „Gesundheitszentren“ an Des Moines/Saint Paul (ALfA) Der weltweit operierende Abtreibungsanbieter „Planned Plarenthood“ hat vergangenen Freitag die Schließung von jeweils vier Gesundheitszentren in den beiden US-Bundesstaaten Iowa und Minnesota angekündigt. Das berichten zahlreiche US-amerikanische Medien. Die Konzerntochter „Planned Parenthood North Central States“ kündigte außerdem die Entlassung von 66 Mitarbeitern an. 37 andere würden versetzt. 35 weitere Stellen würden anderweitig gestrichen.
Von den verbleibenden 15 Kliniken, die von Planned Parenthood North Central States betrieben werden, sollen sechs weiterhin Abtreibungen anbieten – fünf davon in Minnesota, eine in Iowa. „Wir haben darum gekämpft, eine unhaltbare Infrastruktur zusammenzuhalten, während sich die Landschaft um uns herum verändert und ein Ansturm von Angriffen anhält“, erklärte Ruth Richardson, Präsidentin und Geschäftsführerin von Planned Parenthood North Central States. Wie Richardson erklärte, habe die Regierung von Präsident Donald Trump im April 2,8 Millionen Dollar an Bundesmitteln für Minnesota eingefroren. Darüber hinaus habe der republikanisch geführte US-Bundesstaat Iowa im vergangenen Jahr Abtreibungen mittels eines so genannten „Herzschlag-Gesetzes“ (amerik.: heartbeat bill) nach etwa sechs Schwangerschaftswochen verboten, also oft bevor Frauen wissen, dass sie schwanger sind. Dies führe dazu, dass die Zahl der dort durchgeführten Abtreibungen in den ersten sechs Monaten, in denen das Gesetz in Kraft war, um 60 Prozent zurückgegangen sei und die Zahl der Frauen, die nach Minnesota und Nebraska reisten, drastisch angestiegen sei.
Wie das Internetportal „Lifenews“ schreibt, feierten Pro-Life-Gruppen unterdessen die Schließungen als einen Schritt zur Verringerung des Zugangs zur Abtreibung und zur Umleitung von Steuergeldern weg von Planned Parenthood. Zwar betone Planned Parenthood, dass die verbleibenden 15 Zentren in Iowa, Minnesota, Nebraska, North Dakota und South Dakota weiterhin 80 Prozent der Frauen auch mit Hilfe von Telemedizin betreuen werde, doch sähen Lebensrechtler die Schließungen als Beweis für eine Verlagerung der Dynamik. Das Abtreibungsverbot von Iowa aus dem Jahr 2024 habe die Zahl der Abtreibungen in den ersten sechs Monaten seit Inkrafttreten um 60 Prozent reduziert und dafür gesorgt, dass Planned Parenthood Abtreibungen nicht länger im gleichen Umfang verkaufen und davon profitieren könne. |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
02.06.2025 | Let’s talk about Sex… Sexualität und Abtreibung als Themen in der Jugendarbeit
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Referentin: Cornelia Kaminski Online per Zoom
Anmeldung: Kalender oder per Mail an [email protected]
| 10.06.2025 | Organspende: Was bringt eine Widerspruchslösung?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Online per Zoom
Anmeldung: Kalender oder per Mail an [email protected]
| 13.06.2025 | Lebensschutz Treffen im Norden
Beginn: 19.00 Uhr Ort: Allmannskroog, 24996 Sterup
Info: [email protected]
| 14.06.2025 | Patinnenschulung Bielefeld
Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr Ort: Am Schlemmershof 11, 33818 Leopoldshöhe
Anmeldung: [email protected]
| 17.06.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 17.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Caféhaus Oranienburg, Breite Str. 10, 16515 Oranienburg
| 21.06.2025 | Infostand der ALfA in Halle (Saale)
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr Ort: Halle (Saale) Innenstadt
Info: [email protected]
| 24.06.2025 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Ort: Evangelische Gemeinschaft Hörbach e.V., Schmalbachstr. 5, 35745 Herborn-Hörbach
| 03.07.2025 | Schulvortrag in Wettenhausen
Beginn: 13.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Gymnasium in Wettenhausen | 08.07.2025 | WissensSprint: Von bestellenden Eltern und geliehenen Müttern
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Ort: Online via Zoom Info: [email protected]
| 11. – 13.07.2025 | Pro Life Summer Camp
Ort: Franken
Info und Anmeldung: [email protected]
| 15.07.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15 Uhr
| 30.07. – 03.08.2025 | Allianzkonferenz „Focus Jesus“
Ort: Evangelisches Allianzhaus Bad Blankenburg
Info: [email protected]
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: [email protected] Telefon: 0821-512031 |
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