Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA macht mobil – Postkarten gegen die Legalisierung von Abtreibung

 
Augsburg (ALfA) Seit dem 14.11. liegt ein konkreter Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Abtreibung vor – die ALfA reagiert. Die zweite Auflage an Postkarten für unsere Kampagne #wannbinichmensch ist in der BGS eingetroffen, jetzt gilt es dafür zu sorgen, dass dieser Gesetzentwurf von einer breiten Mehrheit an Abgeordneten abgelehnt wird. Die wissenschaftlichen Fakten und Informationen hierfür liefern ab heute unsere Expertenstatements auf Fragen, die das Menschsein betreffen – wir haben Mediziner, Juristen und Philosophen befragt. Die Videos werden in den social media Kanälen der ALfA gepostet. Aktualisierte Infos zur Kampagne finden sich auf unserer Homepage!

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA macht mobil – Postkarten gegen die Legalisierung von Abtreibung
Mit allen Mitteln gegen das Leben – Kaminski: Gewaltmarsch gegen das ungeborene Kind ist des Bundetags unwürdig
Bundesverband Lebensrecht: „Es ist absurd, vorgeburtliche Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen“
Unionspolitiker kritisieren Vorstoß von SPD und Grünen zum § 218 StGB
Termine

 




Mit allen Mitteln gegen das Leben – Kaminski: Gewaltmarsch gegen das ungeborene Kind ist des Bundetags unwürdig

Augsburg (ALfA) Zu dem gestern dem Bundestag vorgelegten Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ (BT-Drucksache 20/13775), der von 236 Abgeordneten unterschrieben wurde und noch vor der Auflösung des Bundestags in Gesetzform gebracht werden soll, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg:

„Der vorgelegte Antrag für eine Gesetzänderung ist ein brandgefährliches Dokument, mit dem Grüne und Linke mitten im Chaos einer sich auflösenden Regierung Fakten schaffen wollen. Er will nicht nur die Tötung von Menschen eines bestimmten Alters rechtmäßig stellen, sondern die Kosten hierfür auch noch der Solidargemeinschaft aufbürden. Dass die Abgeordneten ihren Antrag mit den Worten einleiten: ,Der Schutz des ungeborenen Lebens ist unser Auftrag‘, ist angesichts dieser Forderung blanker Hohn und soll verschleiern, was tatsächlich beabsichtigt ist. An keiner Stelle im gesamten Dokument wird erwähnt, dass es sich bei diesem ,Leben‘ um einen schützenswerten kleinen Menschen handelt. Der Widerspruch zwischen den Forderungen, das Recht auf Leben dieses Menschen weitestgehend zu schleifen und dem vorgetragenen Anspruch, dem verfassungsgemäßen Auftrag nach Schutz des vorgeburtlichen Menschen nachkommen zu wollen, wäre sonst zu deutlich ins Auge gefallen.

Die zur Begründung für den Antrag behaupteten ,Erkenntnisse‘ der ,ELSA-Studie‘, die immer noch nicht vollständig veröffentlicht wurde, werden durch die Wirklichkeit widerlegt. Gäbe es einen Mangel an Abtreibungsmöglichkeiten, und fühlten Frauen sich auf Grund einer Abtreibung diskriminiert, so würde sich dies zuerst durch einen Rückgang an Abtreibungen bemerkbar machen müssen. Das Gegenteil ist der Fall: Neun Quartale in Folge sind die Abtreibungszahlen gestiegen – innerhalb von zwei Jahren damit um 12 Prozent.  Solche Steigerungsraten sind nur möglich, wenn auf gestiegene Nachfrage mit einem adäquaten Angebot reagiert werden kann. Wer anderes behauptet, verkauft die Menschen für dumm. Das versucht der Antrag auch an anderer Stelle – so etwa, wenn behauptet wird, viele Frauen hätten Probleme, die Abtreibung zu finanzieren. Jede Frau, deren Einkommen unterhalb 1.383 Euro liegt (oder auch darüber, wenn schon Kinder da sind oder eine hohe Miete nachgewiesen wird), hat Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenversicherung. Das Einkommen des Kindsvaters spielt keine Rolle. Mit anderen Worten: Schon jetzt braucht niemand zu fürchten, sich die vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes nicht leisten zu können.

Wie sehr der Antrag ideologiegetrieben ist, zeigt sich dort, wo er medizinische Aspekte behandelt. Einerseits sollen Abtreibungen verbindlicher Teil des Lernzielkatalogs für angehende Ärzte werden, andererseits sollen Frauen allein zu Hause und ohne persönliche ärztliche Begleitung mittels chemischer Präparate abtreiben können. Einerseits ist angeblich eine bessere medizinische Versorgung von Frauen gewünscht, andererseits sollen Krankenhäuser, die an Abtreibungen nicht mitwirken wollen, überhaupt keine gynäkologische Abteilung mehr betreiben dürfen. Einerseits sollen die Beratungsangebote ,noch besser auf die Fragen und Bedürfnisse, sowie Lebenssituation der schwangeren Person abgestimmt werden‘, andererseits soll gegen bestehende ,irreführende‘ Beratungsangebote vorgegangen werden. Dass hiermit insbesondere die Beratungsangebote gemeint sind, die keinen Beratungsschein ausstellen, der betroffenen Frau jedoch Hilfe anbieten und ihr zutrauen, in einer schwierigen Lage ein ,Ja‘ zum ungeborenen Kind zu finden, dürfte hinreichend klar sein.

Zeigt der Inhalt des Antrags, wie wenig die Unterzeichner die Menschenwürde des ungeborenen Kindes interessiert, und wie wenig es ihnen um das Wohlergehen ungeplant Schwangerer geht, so offenbart die Vorgehensweise zudem ein nahezu erschütterndes Demokratieverständnis. Wer in einer Situation, in der Deutschland zwar in einer tiefen Wirtschaftskrise steckt, aber ohne handlungsfähige Regierung dasteht, nichts anderes zu tun hat als mit einem Gewaltmarsch durch den Bundestag das Recht auf Leben für einen Teil der Menschen durch ein Recht auf deren Tötung zu ersetzen, zeigt, wessen Geistes Kind er ist. Ein solches Vorgehen ist unwürdig, respektlos und inakzeptabel. Bleibt zu hoffen, dass eine deutliche Mehrheit im Deutschen Bundestag dies erkennt und sich davon distanziert.“



Bildquelle: Adobe Stock/Peeradontax

Bundesverband Lebensrecht: „Es ist absurd, vorgeburtliche Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen“


Berlin (ALfA) Zu dem Antrag einer Gruppe von Abgeordneten in Bezug auf § 218 StGB, erklärte die Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., Alexandra Linder, heute in Berlin:

„In einer krisengeschüttelten Zeit haben Abgeordnete der gescheiterten Regierungskoalition nichts Besseres zu tun, als ihre Ideologie durchzupeitschen: Der Gesetzesentwurf zu § 218 StGB beinhaltet unter anderem die Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Abschaffung der Wartefrist nach Beratung. Mit dem „Geschenk“, die Pflichtberatung beizubehalten, hofft man offenbar, Mehrheits-Stimmen aus anderen Parteien zu bekommen.

Unter ,A. Probleme‘ steht: Das „Recht, selbst zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen ein Mensch Kinder bekommen möchte, wird auch als reproduktive Freiheit oder als Grundrecht auf reproduktive Selbstbestimmung bezeichnet.“ Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen, solange kein Kind mit eigenen Grundrechten existiert. Ein Eingriff in die unantastbare Menschenwürde Schwangerer sei, so weiter, ,in keinem Fall zu rechtfertigen‘. Auch das ist korrekt und gilt ebenso für die Menschenwürde vorgeburtlicher Kinder, die jedoch nicht erwähnt wird. Und das ist der wirkliche Bruch mit der Menschenwürde: Wer Abtreibung aus dem Strafrecht entfernt, schafft Grundrechte von Kindern ab. Damit findet die Entmenschlichung dieser Kinder ihren Höhepunkt, vorbereitet durch Vokabular (Gebärmutterinhalt, Schwangerschaftsgewebe …) und Fotos, die beweisen sollen, dass nichts Menschliches im Ergebnis einer Abtreibung zu finden ist. Jeder, der Abtreibungen durchführt, jeder, der sich mit der Wissenschaft der Embryologie beschäftigt, jeder, der eine frühe Fehlgeburt erlebt und den ,Zellhaufen‘ gesehen hat, weiß, dass es um Menschenleben geht.

Ebenso vehement wird ein ,Versorgungsmangel‘ konstatiert. Bei über 1.100 gemeldeten Abtreibungseinrichtungen und etwa 100.000 Abtreibungen in einem Jahr kann davon nicht die Rede sein. Noch mehr ,Versorgung‘ mit Abtreibung bedeutet mehr Abtreibung und weniger Augenmerk auf Unterstützung. Das ist in Berlin besonders gut zu sehen, wo es allein 135 gemeldete Abtreibungsstellen, aber nur 60 Beratungsstellen gibt.

Der Tenor des Vorhabens lautet: Eine nicht erwünschte Schwangerschaft sei grundsätzlich eine Bedrohung der Autonomie und Gesundheit von Frauen, legale, flächendeckende Abtreibung sei Gesundheitsversorgung zur Rettung und Stärkung ihrer Rechte. Das ist sowohl im Hinblick auf die Natur des Menschen und der Schwangerschaft als auch im Hinblick auf Ethik und eine Definition von Selbstbestimmung auf Kosten anderer absurd. Und es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt: Wenn sie gewollt sind, sind sie Menschen und sollen mit einem geänderten § 218 StGB strafrechtlich geschützt bleiben. Wenn sie ungewollt sind, sind sie keine Menschen und ihre Mütter können den ,Abbruch der Schwangerschaft auf Verlangen‘ in Anspruch nehmen.

Die Realität von Frauen sieht so aus: Frauen im Schwangerschaftskonflikt brauchen Problemlösung – sie möchten ihre Kinder behalten. Frauen ohne Kinderwunsch können ihre Lebensweise entsprechend gestalten – sie haben reproduktive Selbstbestimmung. Frauen, die schwanger werden, haben Mit-Verantwortung bei der Entstehung und für die Lebenszukunft und Rechte ihres Kindes – sie sind emanzipiert und gleichberechtigt. Frauen, die nicht selbstbestimmt schwanger werden, brauchen mit ihren Kindern Schutz – die Beseitigung ihrer Kinder löst ihre Probleme nicht.

Staaten, die für ihre Bevölkerung eine lebenswerte und menschenwürdige Zukunft möchten, müssen insbesondere diejenigen schützen, die dies nicht selbst können. Und das sind insbesondere vorgeburtliche Kinder, Menschen in schwierigen Lebenslagen und Menschen am Ende ihres Lebens –unabhängig davon, ob diese Menschen gewollt oder ungewollt sind.“



Bildquelle: Adobe Stock/Thomas Reimer

Unionspolitiker kritisieren Vorstoß von SPD und Grünen zum § 218 StGB


Berlin (ALfA) Abgeordnete von CDU sowie CSU üben harsche Kritik an dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 20/13775), mit dem 236 Abgeordneten aus den Reihen von SPD und Grünen, Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche (p.c.) „grundsätzlich rechtmäßig“ stellen wollen. (p.c. steht für post conceptionem und meint die 14. Woche post menstruationem). Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) griff vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, der den Gesetzesentwurf als SPD-Abgeordneter mitgezeichnet hat. „Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrages mit seiner Unterschrift erscheint“, so Merz.

„Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns mit aller Kraft dagegen wehren“, erklärte die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dorothee Bär, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Die CSU-Politikerin kritisierte, dass vor den Neuwahlen im Februar „auf den letzten Drücker und zu so einer ethisch-moralisch hochkomplexen Entscheidung über die Beendigung menschlichen Lebens Fakten geschaffen werden sollen“. „Ein solch sensibles Thema nun im Schnellverfahren durch den Bundestag zu jagen, ist ein Skandal ohne Gleichen“, so Bär. „Das zeigt, wie skrupellos Grüne und SPD jetzt noch kurz vor knapp, ohne Mehrheit und vermutlich am liebsten auch ohne Debatte ihre Interessen bedienen wollen.“ Für die Union komme der Vorschlag „einem Dammbruch unseres Werteverständnisses“ gleich. „Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, den gesellschaftlichen Konsens zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs infrage zu stellen“, so Bär weiter.

„Ein so hoch emotionales Thema, ohne eine angemessene Beratungszeit durch das Parlament zu peitschen, ist verantwortungslos.“ „Die Befürworter dieses Antrages provozieren geradezu neue gesellschaftliche Unruhe, die vor allem den Frauen schaden wird, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden“, erklärte die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher. Der „aktuelle Kompromiss“ stelle die „reproduktive Selbstbestimmung von Frauen angemessen sicher und bietet ihnen in ihrer sensiblen und hoch emotionalen Situation die angemessene Beratung und Unterstützung, um zu einer für sie richtigen und selbstbestimmten Entscheidung zu kommen.“ Es gäbe keine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Anpassungen. „Worüber wir künftig diskutieren müssen, ist eine Verbesserung der Versorgungslage. Was die Frauen definitiv nicht brauchen, ist ein neuer Streit in der Sache, der zusätzlichen Druck auf sie ausübt“, so Breher.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, verwies auf das Grundgesetz: „Unsere Haltung ist eindeutig: Wir halten uns an die Verfassung, die auch das ungeborene Leben schützt, weshalb unser Strafgesetzbuch ein Konzept zum Schutz des Lebens verfolgt. Dies ist aus ethischen Gründen unverzichtbar und verfassungsrechtlich notwendig. Man kann nicht die Stabilität unseres Grundgesetzes betonen und gleichzeitig den Schutz des Lebens und der Menschenwürde ungeborener Kinder vernachlässigen. Die Befürworter dieses Antrags vermeiden eine gründliche Diskussion und wollen das durch den Bundeskanzler verursachte Regierungschaos im Hauruckverfahren für ihre Zwecke nutzen. Dieses Vorgehen ist auch verfahrenstechnisch unanständig. Es ist sehr fragwürdig und nicht vertrauensbegründend, dass sogar der Bundeskanzler zu den Unterzeichnern gehört.“




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

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Termine

 


02.11.2024
| ALfA stellt sich vor
Monika Friederich stellt der Gemeinde die ALfA vor

Beginn: 17.45 Uhr im Anschluss an die Vorabendmesse im Gemeindesaal
Ende: 20.00 Uhr

Info unter: unter [email protected]

Gemeinde St. Sophien, Weidestr. 53, 22083 Hamburg


8. bis 10.11.2024 | Herbstklausur des ALfA-Bundesvorstandes
Ort: Fulda


16.11.2024
| Marsch für das Leben Saarbrücken 2024

Beginn: 11 Uhr

Ort: Saarbrücken, Am Staden (Ecke Heinestraße)
Veranstalter: „Aktionskomitee Christen für das Leben“ & „Aktion Leben e.V.“

Info unter: [email protected]



30.11.2024 | Monika Friederich stellt die ALfA in Uetersen vor

Beginn:17.30 Uhr
Ende: 19.30Uhr
Ort: Pfarrheim der Christkönig Kirche, Gemeinde Hl Martin
25436 Uetersen
Sophienstraße 12

Kontakt über [email protected] oder [email protected]


06. bis 08.12.2024 | Mitgliederversammlung JfdL

Ort: Augsburg
Veranstalter: Jugend für das Leben


03. bis 06.01.2025 | Stand der Jugend für das Leben beim ZimZum Festival

Ort: Messe Augsburg
Info: [email protected]

11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025

Ort: Messe Stuttgart
Info: [email protected]

Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: [email protected] 
Telefon: 0821-512031 
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