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| In eigener Sache: ALfA auf dem Katholikentag in Erfurt mit eigenem Stand vertreten Augsburg (ALfA) Noch bis zum Sonntag ist die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. mit einem eigenen Stand auf der Kirchenmeile des Katholikentags in Erfurt vertreten. Besucher des Katholikentags sind herzlich eingeladen, dort vorbeizuschauen und sich über die Arbeit der ALfA und ihre aktuellen Projekte zu informieren.
Ab Sonntag werden auf der ALfA-Homepage die Wahlprüfsteine der ALfA zur Europawahl und die Antworten der Parteien aufrufbar sein. Zu den Wahlprüfsteinen geht es hier lang: www.alfa-ev.de |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA auf dem Katholikentag in Erfurt mit eigenem Stand vertreten | Entscheidungshilfe für Unentschlossene: ALfA veröffentlicht Wahlprüfsteine zur Europawahl | 1 Milliarde US-Dollar: Melinda Gates will den wichtigsten „Think Tank“ der Abtreibungslobby fördern | Färöer-Inseln: Parlament lehnt Liberalisierung von rechtlicher Regelung der Abtreibung ab | Termine |
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Entscheidungshilfe für Unentschlossene: ALfA veröffentlicht Wahlprüfsteine zur Europawahl
Augsburg (ALfA) Schon vor Wochen hatte die ALfA Parteien angeschrieben, die am kommenden Sonntag bei der Wahl zum europäischen Parlament Kandidaten ins Rennen schicken. Zu den Antworten erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „In dieser Legislaturperiode haben wir ein Europaparlament erlebt, das in seltener Einmütigkeit bioethische Prinzipien mit Füßen getreten hat,“ so Kaminski bei der Vorstellung der Antworten auf die Wahlprüfsteine der ALfA. „Es war daher bei dieser Wahl ganz besonders wichtig, abzuklären, in welcher Weise die jetzt zur Wahl stehenden Parteien sich bezüglich so essenzieller Fragen wie vorgeburtliche Kindstötung, Gewissensfreiheit, verbrauchende Embryonenforschung oder Leihmutterschaft positionieren.“
Von den angefragten Parteien (AfD, Bündnis C, CDU/CSU, FDP, Grüne, SPD, Linke, VOLT) sind Antworten von Bündnis C, CDU/CSU, FDP und SPD eingegangen, die ab dem Wochenende auf der Homepage der ALfA unter https://www.alfa-ev.de abrufbar sind.
Gefragt wurde unter anderem nach der Haltung zu einem europäischen Grundrecht auf Abtreibung, so wie es das jetzige Europaparlament gefordert hat, sowie danach, inwiefern sich die Parteien gegen die diesbezüglichen Versuche von Kompetenzüberschreitungen aus Brüssel stellen werden. Weitere Fragen betrafen die Einstellung zur SoHo-Verordnung, die menschliche Embryonen nur noch als „Substanzen menschlichen Ursprungs“ ohne eigene Würde und Rechte qualifiziert und nach Leihmutterschaft.
Wenig erstaunlich: Die Antworten von Bündnis C spiegeln am ehesten die Positionen der ALfA in Bezug auf das Lebensrecht aller Menschen sowie die Religions- und Gewissensfreiheit des medizinischen Personals wider. |
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Bildquelle: Udo Pohlmann auf Pixabay |
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Ebenso wenig erstaunlich: Die SPD positioniert sich klar für ein Recht auf vorgeburtliche Kindstötung: „Das Recht auf sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch soll in der EU-Grundrechtecharta verankert werden.“ Die FDP formuliert in ähnlich deutlicher Weise ihr Vorhaben, ein europäisches Grundrecht auf Abtreibung zu unterstützen: „Wir Freie Demokraten fordern, dass das Recht auf die gesundheitliche Versorgung mit einem sicheren Schwangerschaftsabbruch in Europa gewährleistet werden muss und dass die reproduktiven Rechte in allen Mitgliedstaaten geachtet werden müssen.“ Das bedeutet auch, dass Mitgliedsstaaten wie Polen oder Malta, die von ihrem in den europäischen Verträgen verbrieften Recht Gebrauch machen, in ethischen und gesundheitspolitischen Fragen selbstbestimmt zu entscheiden, dieses Recht verlieren sollen. Die Aufrichtigkeit der Aussage der FDP, die EU dürfe nur dort in nationalstaatliches Recht eingreifen, wo dies die europäischen Verträge zuließen (Antwort auf Frage 4), darf damit in Zweifel gezogen werden.
Die Antwort der CDU/CSU in Bezug auf das Lebensrecht des ungeborenen Menschen sind erfreulich klar: „Nach Auffassung von CDU und CSU und auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das ungeborene Leben bereits Grundrechte – auch gegenüber der Mutter. Wir unterstützen nur EU-weite Regelungen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes sowie Hilfen im Schwangerschaftskonflikt berücksichtigen.“ Ebenso deutlich lehnt die CDU/CSU Fraktion Leihmutterschaft ab, verurteilt den „Fortpflanzungstourismus“ und betont das verfassungsgemäße Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer biologischen Abstammung.
Angesichts des bisherigen Abstimmungsverhaltens linker und grüner EU-Abgeordneter in Bezug auf Abtreibung, Gewissensfreiheit und Familienrechte ist nicht davon auszugehen, dass deren Antworten auf die Wahlprüfsteine der ALfA große Überraschungen bereitgehalten hätten. Die EU-Spitzenkandidatin der Grünen, Terry Reintke, ist eine vehemente Verfechterin eines Grundrechts auf vorgeburtliche Kindstötung. Das europäische Elternschaftszertifikat, das die Anerkennung der Elternschaft von per Leihmutterschaft produzierten Kindern in allen Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht und damit die hoheitlichen Rechte der Staaten aushebelt, selbst festzulegen, was eine Familie ist, hat die Vorsitzender der LGBT Gruppe im europäischen Parlament laut The European Conservative vom 17.12.2022 wie folgt kommentiert: „Wir drängen auf ein Gesetz hin, oder zumindest automatische Anerkennung legaler Dokumente zwischen Mitgliedsstaaten. Wir können die Bewegungsfreiheit, die durch die europäischen Verträge garantiert wird, nutzen, um diese Dinge voranzutreiben. Das ist unser Ausgangspunkt in diesem Thema.” Ob die europäischen Grünen sich einer Legalisierung der Leihmutterschaft in allen Mitgliedsstaaten widersetzen wird, muss daher hinterfragt werden. |
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Bildquelle: Horst Schwalm auf Pixabay |
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1 Milliarde US-Dollar: Melinda Gates will den wichtigsten „Think Tank“ der Abtreibungslobby fördern New York (ALfA) Melinda French Gates hat angekündigt, binnen der nächsten zwei Jahre eine Milliarde US-Dollar an Organisationen zu verteilen, die „Rechte von Frauen schützen und ihre Macht und ihren Einfluss fördern“. Wie die Ex-Frau von Microsoft-Gründer Bill Gates in einem Gastbeitrag für die „New York Times“ (NYT) jetzt schrieb, zähle dazu auch „Center for Reproductive Rights“ (CRR). Das CRR ist der größte und einflußreichste „Think Tank“ der globalen Abtreibungslobby. CRR-Anwälte vertraten die „Jackson Women’s Health Clinic“ vor dem US-Supreme Court. Mit der Entscheidung des Falls „Jackson Women’s Health Clinic v. Dobbs“ korrigierten die US-amerikanischen Höchstrichter ihre Entscheidung „Roe v. Wade“ aus dem Jahre 1973 und gaben die rechtliche Regelung von Abtreibungen zurück in die Hände der Parlamente der US-Bundesstaaten.
Die 1992 von der ehemaligen Staatsanwältin Nancy Northup gegründete Organisation mit Hauptsitz in New York nutzt eigenen Angaben zufolge „die Macht des Gesetzes, um reproduktive Rechte als fundamentale Menschenrechte auf der ganzen Welt voranzutreiben“. 2003 veröffentlichte der republikanische Kongressabgeordnete Christopher H. Smith interne Strategiedokumente des CRR. Mit den ihm zugespielten Dokumenten informierte der Abgeordnete aus New Jersey seine Kongresskollegen über die Pläne der Abtreibungslobby. Die ließen an Deutlichkeit nicht viel zu wünschen übrig. Mit einer Strategie der „kleinen Siege“ sollten Schritt für Schritt eine starke Position und schließlich ein breiter Konsens „für reproduktive Gesundheit“ geschaffen werden. Dazu sollten die internationalen Normen zur „reproduktiven Gesundheit“ so verstärkt werden, dass die Staaten sich in einem Netz von Regeln gefangen fühlten und schließlich „reproduktive Rechte“ garantierten. Zugleich sollten Verbündete ausfindig gemacht werden, die diese Normen auf nationaler und internationaler Ebene einklagen und öffentlich propagieren.
In einem der Dokumente setzten sich die CRR-Anwälte auch mit den Weltbevölkerungskonferenzen in Kairo (1994) und Peking (1995) auseinander. Zwar sei es ungünstig, dass auf diesen Konferenzen „Abtreibung als Mittel der Familienplanung“ abgelehnt worden sei. Da jedoch das Recht auf Leben und Gesundheit weltweit garantiert werde, müsse Frauen der Zugang zu „sicherer Abtreibung“ garantiert werden. Da Abtreibungen Gesundheitsdienstleistungen seien, die nur von Frauen benötigt würden, käme ein Verbot der Abtreibung einer Diskriminierung von Frauen gleich. Wie erfolgreich diese Strategie in den vergangenen zwei Jahrzehnten war, lässt sich heute praktisch überall besichtigen.
Gates Beitrag in der NYT trägt die Überschrift „Die Feinde des Fortschritts spielen offensiv. Ich will helfen, das Spiel auszugleichen“. Wie die Milliardärin weiter schreibt, habe sie die Rücknahme der Entscheidung „Roe v. Wade“ durch den Obersten Gerichthofs der USA dazu bewogen, ihr Engagement zu überprüfen. |
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Färöer-Inseln: Parlament lehnt Liberalisierung von rechtlicher Regelung der Abtreibung ab Tórshavn (ALfA) Das Parlament der Färöer-Inseln hat eine weitere Liberalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen abgelehnt. Das berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa) unter Berufung auf die dänische Nachrichtenagentur „Ritzau“. Demnach erhielt eine Gesetzesvorlage, die die Einführung einer Fristenregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorsah, nicht die erforderliche Mehrheit. 15 Abgeordnete stimmten für, genauso viele gegen die Novelle.
Die Färöer liegen im Nordatlantik zwischen Island und Schottland. Die 18 Inseln mit ihren rund 54.000 Einwohnern gehören offiziell zum Königreich Dänemark, sind aber weitgehend autonom. Dänemark hat ein deutlich liberaleres Abtreibungsgesetz als die Färöer.
Abtreibungen sind auf den Färöer-Inseln „nur“ erlaubt, wenn die Gesundheit der Schwangeren oder die ihres Kindes ernsthaft gefährdet ist, die Frau vergewaltigt oder Opfer eines Inzests wurde, oder aber als ungeeignet gilt, für das Kind zu sorgen. |
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Bildquelle: Aline Dassel auf Pixabay |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
17.06.2024 | Stammtisch der Regionalverbände Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, per Zoom Info unter [email protected]
| 18.06.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr | 19. Juni 2024 | Wissensprint – „Lebensschutz mit Recht?! Aktuelle juristische Brennpunkte der Lebensrechtsdebatte einfach und kompetent erklärt“
Als Referent und Gesprächspartner ist diesmal Dr. Felix Böllmann, deutscher Rechtsanwalt und Leiter der europäischen Rechtsabteilung von Alliance Defending Freedom (ADF) International, eingeladen. Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.30 Uhr
Online per Zoom. Bitte melden Sie sich über das Formular im Kalender der ALfA Homepage an. |
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