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| In eigener Sache: „§ 218 StGB soll fallen“ – Neues LebensForum erschienen
Augsburg (ALfA) Druckfrisch ist heute die aktuelle Ausgabe der von Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) herausgegebene Vierteljahreszeitschrift „LebensForum“ erschienen. Die neue Ausgabe steht ganz im Zeichen der Bestrebungen der Ampelregierung, den § 218 Strafgesetzbuch zu kippen. In der neuen Ausgabe unterzieht der Journalist Bioethik-Experte Stefan Rehder die „Empfehlungen“ der von der Ampelregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einem „Stresstest“ und arbeitet heraus, warum diese unannehmbar sind. Die ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski nimmt die Empfehlungen der Kommission zur Leihmutterschaft und Eizellspende unter die Lupe. Alexander Folz analysiert die Entschließung des Europäischen Parlaments, das ein Recht auf Abtreibung in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union aufnehmen will. Weitere Themen sind unter anderem die ELSA-Studie und das bei einer Expertenanhörung des Bundestags aufgeflogene Märchen von der „Gehsteigbelästigung“ schwangerer Frauen vor Beratungsstellen und Abtreibungseinrichtungen. Und das sind nur einige der Themen des 36-Seiters. Mehr Informationen zur neuen Ausgabe gibt es auch auf: https://www.alfa-ev.de/lebensforum/ |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: „§ 218 StGB soll fallen“ – Neues „LebensForum“ erschienen | ALfA entsetzt über Errichtung von Zensurzonen durch Bundestag – Kaminski: Schwarzer Tag für die Demokratie | Ärzte für das Leben e.V.: Verbot von Gehsteigberatungen ist eine unnötige Kriminalisierung von Betern und Beratern | BVL: Abtreibung soll eine „normale Gesundheitsdienstleistung“ werden | Bundestag beschließt Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen: Ampelparteien beantragten „Namentliche Abstimmung“ | Termine |
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ALfA entsetzt über Errichtung von Zensurzonen durch Bundestag – Kaminski: Schwarzer Tag für die Demokratie
Augsburg (ALfA) Zur Annahme des neugeregelten Schwangerschaftskonfliktgesetzes durch den Bundestag, mit dem das Gebet für Frauen in Not vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen verboten wird, erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, vergangenen Freitag (5.7.) in Augsburg: „Wer nachhaltig regieren will, sollte vor allem eins können: Gesetze verfassen, die Aussicht auf Bestand haben. In Schulnoten ausgedrückt hätte diese Regierung hierfür ein glattes „mangelhaft“ verdient. Wundern muss man sich darüber nicht: Der Markenkern der Ampelkoalition sind ideologische Scheuklappen statt Kompetenz.
Den Tiefpunkt dieser ideologiegetriebenen Politik markiert die Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die am Freitag den Bundestag passiert hat. Mit diesem Vorhaben werden Zensurzonen rund um Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen errichtet. Wer in einem Umkreis von 100 m für Schwangere in Not betet, wird künftig mit einem Bußgeld von 5.000 Euro bestraft. Das ist ein Frontalangriff auf die Grundlagen unserer Demokratie: Die Rechte auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Religionsfreiheit werden damit für eine ausgewählte Gruppe von Personen auf verfassungswidrige Weise eingeschränkt.
Nachvollziehbar wäre ein solches Gesetz allenfalls dann, wenn es tatsächlich notwendig wäre, Frauen vor ,Belästigungen‘ im Umfeld solcher Einrichtungen zu schützen, und dies auf andere Weise nicht möglich wäre. Allerdings: Nicht ein einziger Fall ist aktenkundig, in dem eine Betroffene tatsächlich deswegen Anzeige erhoben hätte. Die Geschäftsführerin von donum vitae (deutschlandweit ca. 88.000 Beratungen jährlich) konnte keinen einzigen Fall von „Belästigung“ nennen – und das, obwohl sie eigens hierfür zur Anhörung der Bundesregierung zum Gesetzesvorhaben geladen war. Belästigungen sind zudem ohnehin verboten, hierfür bedarf es keines eigenen Gesetzes, und jede Regulierung der Versammlungsfreiheit fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Will heißen: Die Bundesregierung agiert mit diesem Gesetz übergriffig. Dass es vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird, ist bereits seit Mai letzten Jahres klar: Da hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig letztinstanzlich entschieden, dass ein Verbot von Mahnwachen außerhalb von Abtreibungseinrichtungen verfassungswidrig ist. |
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An anderer Stelle ist man großzügiger: Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hält das ,Kalifat für eine denkbare Staatsform‘. Demonstrationen, die diese in Deutschland fordern – wie im April in Hamburg geschehen – werden daher nicht verboten. Landauf, landab werden antisemitische Demonstrationen und Umtriebe an Hochschulen als Ausdruck von Meinungsfreiheit geduldet. Allein in Berlin haben Klimaaktivisten innerhalb von zwei Jahren 3700 Straftaten begangen – unter andrem durch Gefährdung des Straßenverkehrs. Das alles erträgt unsere demokratische Grundordnung. Ein Gesetz, mit dem dergleichen unterbunden würde, ist nicht in Aussicht. Anders geht man mit Christen um: Sie werden durch die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes stigmatisiert und kriminalisiert.
Wer so vorgeht, offenbart nicht nur ein mangelndes Demokratieverständnis. Er zeigt auch, worum es wirklich geht: Um den Entzug der Grundrechte für diejenigen, die nicht die Meinung der Regierenden vertreten. Wäre diese Meinung so grundfalsch, müsste man sie nicht bekämpfen. Lügen haben kurze Beine, die Wahrheit kommt irgendwann ans Licht. Das weiß auch die Ampelkoalition – und setzt daher alles daran, sie zum Schweigen zu bringen.“ |
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Ärzte für das Leben e.V.: Verbot von Gehsteigberatungen ist eine unnötige Kriminalisierung von Betern und Beratern Berlin (ALfA) Zum vom Bundestag beschlossenen Verbot der Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen erklärten Priv.-Doz. Dr. Dr. Kai Witzel und Julia Kim, Vorstand der Ärzte für das Leben, vergangenen Freitag (5.7.) in Berlin: „Der Beschluss des Bundestags, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Lebensrechtlern genauso zu gewähren sind wie etwa Umwelt- und Klimaschützern. Das zur Rechtfertigung dieser Grundrechtseinschränkungen angeführte Ziel, damit ,Belästigungen‘ von ärztlichem Personal in Abtreibungseinrichtungen zu unterbinden, ist eine Fata Morgana. Jedes Gericht, das sich bisher mit Verfahren zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ befasst hat – bis hin zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig – hat feststellen müssen, dass diese angeblichen ,Belästigungen‘ weder in Zahl noch in Ausmaß rechtlich zu beanstanden wären. Selbst im Verlauf der Anhörung der Bundesregierung zum Gesetzesvorhaben konnte kein Fall einer solchen ,Belästigung‘ geschildert werden, noch konnten Zeugen benannt werden, die dergleichen selbst erlebt hätten. Die Behauptung, friedlich für das Recht auf Leben eintretende Menschen hinderten ärztliches Personal in Abtreibungseinrichtungen an ihrer Berufsausübung, ist an den Haaren herbeigezogen: Wäre das tatsächlich ein Problem, wären die Medien voll gewesen von Berichten über solche Vorfälle. Vielmehr konnten Ärzte so ungestört arbeiten, dass sie die Abtreibungszahlen innerhalb von zwei Jahren im zweistelligen Prozentbereich steigern konnten. Die zudem auch noch angeführte Behauptung, es käme ,zunehmend‘ zu Vorfällen von ,Belästigungen‘, konnte daher die Bundesregierung auf Anfrage hin auch nicht mit Zahlen belegen.
Das hinter diesem Gesetzesvorhaben stehende Frauenbild ist zudem erschütternd. Während einerseits seitens der Befürworter von Abtreibungen häufig behauptet wird, Frauen schritten selbstbestimmt zur Abtreibung, die schließlich auch nichts anderes sei als die Entfernung von unerwünschtem ,Schwangerschaftsgewebe‘, so wird mit diesem Gesetz das Bild einer schwachen, beinflussbaren Frau gezeichnet, die auf dem Weg zur Abtreibung durch eine Handvoll Lebensrechtler völlig aus dem Gleichgewicht geworfen wird. Und auch für ärztliches Personal in Abtreibungseinrichtungen gilt: Wer zutiefst überzeugt ist, Frauen in existenzieller Not mit einer Abtreibung zu helfen, und darin nichts weiter sieht als die Entleerung einer Gebärmutter, der wird die Aussage von Lebensrechtlern, hier handele es sich um vorgeburtliche Kindstötung, bestenfalls belächeln. Dass Ärzte in Abtreibungseinrichtungen sie stattdessen aber als Behinderung ihrer Arbeit und Belästigung betrachten zeigt daher vor allem eins: Sie wissen, was sie tun.
Angesichts dieser Tatsachen drängt sich der Verdacht auf, dass es der Bundesregierung nicht um den Schutz von ärztlichem Personal geht, sondern um die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Menschen, die für das fundamentalste Menschenrecht überhaupt eintreten: Das Recht auf Leben.“ |
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BVL: Abtreibung soll eine „normale Gesundheitsdienstleistung“ werden Berlin (ALfA) Zur Bundestagsentscheidung in Bezug auf die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erklärte die Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht, Alexandra Linder, vergangenen Freitag (5.7.) in Berlin: „Wie zu erwarten, entschied der Bundestag heute mit der Koalitionsmehrheit, eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen. In der Debatte wurden gebetsmühlenartig Unwahrheiten und Schockvorstellungen verbreitet, über ein angebliches ,Spießrutenlaufen‘, über ,abscheuliche Fotos‘ oder ,blutige Föten‘, mit denen ,sogenannte Lebensschützer‘ und ,Antifeministen‘ sich vor schwangere Frauen werfen und sie ,anpöbeln‘ würden. Frauen seien laut Koalitionsabgeordneten wegen ihrer Situation angeblich nicht in der Lage, selbst berechtigte Strafanzeigen zu stellen, weshalb es keine Anzeigen gebe. Erstaunlicherweise gibt es aber auch keine Strafanzeigen seitens der Einrichtungen, die sich in keiner Notlage befinden, worüber jedoch nicht gesprochen wurde. Der Vorwurf, nur nicht-konfessionelle Beratungsstellen – im Klartext geht es praktisch ausschließlich um Pro Familia-Stellen – würden ,bedrängt‘, sollte auf einen religiös motivierten Aspekt verweisen, was aber sachlich falsch ist. Pro Familia ist die einzige Beratungsorganisation, die öffentlich massiv für legalisierte Abtreibung eintritt und mit Abtreibung in vier medizinischen Zentren selbst Geld verdient. Dieser Interessen- und finanzielle Konflikt ist einer seriösen Beratung gemäß § 219 hinderlich und weckt begründete Zweifel an der Beratungsqualität. Das ist der wahre Grund für die Konzentration auf Hilfe für Schwangere und Gebet vor diesen Stellen.
Die eigentliche Motivation, die hinter diesem Vorhaben ebenso steht wie hinter der bereits durchgesetzten Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a), wurde von einigen Oppositionsabgeordneten klar geäußert und ist keinesfalls, „an der Seite der Frauen“ zu stehen, wie aus der Koalition behauptet: Ziel ist die Etablierung der Abtreibung als „normale Gesundheitsversorgung“. Die 381 Abgeordneten, die die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ins Ziel geführt haben, müssen sich fragen lassen, an wessen Seite sie wirklich stehen. Die der betroffenen Frauen ist es jedenfalls nicht. Für Frauen im Schwangerschaftskonflikt wird es keine Verbesserung ihrer Lage geben. Denn ihr wirklicher Spießrutenlauf findet vor dem Gang in die Beratungs- oder Abtreibungseinrichtung statt – insbesondere durch Männer, die sie weiterhin ungestraft unter Abtreibungsdruck setzen dürfen. Unterstützt durch Ideologen, denen die betroffenen Frauen und Kinder im Grunde vollkommen egal sind. |
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Bundestag beschließt Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen: Ampelparteien beantragten „Namentliche Abstimmung“ Berlin (ALfA) An seinem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag vergangenen Freitag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie Linken und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ (Bundestagsdrucksache 20/10861) beschlossen. In der von SPD, Bündnis/Die Grünen und FDP beantragten „Namentlicher Abstimmung“ stimmten 381 Abgeordnete für das Gesetz, 171 votierte dagegen.
Mit dem Gesetz errichtet der Bund gewissenmaßen „Bannmeilen“ um sämtliche Abtreibungseinrichtungen und Schwangerenkonfliktberatungsstellen in Deutschland und verpflichtet die Länder, diese zu überwachen. Wer sich künftig im Umkreis von 100 Metern dort aufhält, um für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder zu beten oder um ihnen Hilfe und Beratung anzubieten, kann nun von den Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. In der Debatte, die um 13 Uhr 30 mit 20-minütiger Verspätung begann und gut 40 Minuten dauerte, ergriffen insgesamt 12 Abgeordnete das Wort. In der über weite Strecken hoch emotional geführten Diskussion kam es zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen den Abgeordneten der Ampelfraktionen und denen der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD. |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
16.07.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 29.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr, per Zoom
Info unter [email protected]
| 12.09.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.30 Uhr Ort: Osasis Kirche Lilienthal, Goebelstrasse 55-57, 28865 Lilienthal
Anmeldung: [email protected] | 16.09.2024 | Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024 Prof. Dr. Stephan Patt (Köln): Herausgeforderte Seelsorge: Ist der Hirntote wirklich tot?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Via ZOOM
Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender oder [email protected]
| 21.09.2024 | Marsch für das Leben
Beginn: 13:00Uhr Berlin und Köln
Weitere Informationen: https://bundesverband-lebensrecht.de/marsch-fuer-das-leben/ | 28.09.2024 | Patinnenschulung
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 16.00Uhr
Ort: per Zoom / Onlineschulung
Anmeldung: [email protected] |
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