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Kostenlos laden: 5 Vorteile des digitalen Immobilienmanagements | Digitale Management Lösungen gewinnen in der Immobilienwirtschaft an Bedeutung – von der Automatisierung von Prozessen hin zur Umsetzung zukunftsorientierter Arbeitsweisen. Laden Sie das E-Book und erfahren, welche Vorteile sich ergeben und wie Sie diese gewinnbringend für Ihr Unternehmen einsetzen.
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Die richtige Luftfeuchte in Bürogebäuden | Atemwegserkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit im Büro. Beschwerden über das Raumklima sind häufig. Erfahren Sie, die neuesten Erkenntnisse zur Übertragung von Viren und wie Sie mit Hilfe modernster technischer Luftbefeuchter ein gesundes Büroklima schaffen können.
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Personal in Inflationszeiten | Da die Inflation die Kosten für Waren in die Höhe treibt und die Lieferketten noch stärker belastet, müssen Unternehmen nachhaltige Wege finden, wettbewerbsfähig zu bleiben. Erhalten Sie im beigefügten Whitepaper einen Leitfaden um die Zeit hoher Inflationen zu bewältigen und ihr Unternehmen langfristig auf Erfolg auszurichten.
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Wohnungsdeals brechen ein, jetzt kommt die Preisfindung | |
| Wohnimmobilien wurden vergangenes Jahr auffällig zurückhaltend eingekauft und verkauft, wie Studien zeigen – nur in Teilsegmenten boomte das Geschäft, etwa bei Mikroapartments und gefördertem Wohnen. Für 2023 erwarten die Experten zunächst eine Preisfindungsphase am deutschen Investmentmarkt. Jetzt weiterlesen > |
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Zeit ist Geld – oder doch etwas ganz anderes? | |
| Wie es ist, wenn man als First Mover im Zeitmanagement in den Immobilienmarkt eintritt? Und welche Vorteile bringt ein Termin-Management-System für ein Unternehmen? Diese und weitere Fragen klärt L’Immo-Moderator Jörg Seifert mit Carsten Mohs, dem Gründer und Co- Geschäftsführer von timum. Jetzt weiterlesen > |
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Überhöhte Miete: Vermieter muss 3.000 Euro Buße zahlen | |
| Das OLG Frankfurt hat in einem Fall per Beschluss bestätigt, dass ein Bußgeld gerechtfertigt ist, wenn eine Kaltmiete "in der aktuellen Wohnungssituation unangemessen hoch" angesetzt ist. Der Vermieter muss 3.000 Euro Bußgeld zahlen und den Mehrerlös aus der überhöhten Miete abführen. Jetzt weiterlesen > |
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