Sehr geehrter Herr Do, wenn die Nachkommen ihren Eltern Unterhalt leisten, müssen sie daneben auch für sich selbst vorsorgen. Aber was ist konkret beim Elternunterhalt vom Einkommen abziehbar? Inwieweit ist z.B. eine Immobilienfinanzierung Teil der geschützten Altersvorsorge? Der BGH hat hierzu Antworten gegeben, die bares Geld bedeuten können. Dabei kann Ihre Rolle als Anwalt ausschlaggebend sein: Sie müssen wissen, welche Vorsorgekosten geltend gemacht werden können. In unserem Newsletter erfahren Sie mehr dazu! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |