12. Mai 2017 / Marc Hoffmann / (02 28) 77 34 60
Presseamt der Stadt Bonn

Im Ortsteil Vilich entsteht ein inklusives Wohnquartier

BN Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2017 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Am Ledenhof (Nr. 6724-1) beschlossen. Auf der rund drei Hektar großen Fläche an der Stiftsstraße im Beueler Ortsteil Vilich wird ein inklusives Wohnquartier für bis zu 340 Menschen entstehen.


Derzeit befindet sich innerhalb dieses Gebietes das aus verschiedenen Einrichtungen bestehende Heilpädagogische Heim (HPH) "Ledenhof" des Landschaftsverbands Rheinland. Da das HPH nicht mehr den heutigen Ansprüchen an die Unterbringung von Menschen mit Behinderung entspricht, soll ein neues Wohnquartier entwickelt werden, das Menschen mit Behinderungen adäquaten Wohnraum zur Verfügung stellt und gleichzeitig den Gedanken der Inklusion widerspiegelt. Dabei ist es besonderes Anliegen des Landschaftsverbands, den 53 seit vielen Jahren in der Einrichtung lebenden geistig behinderten Menschen auf dem Gelände eine neue Lebensperspektive zu eröffnen. So sollen die neuen Wohngebäude Wohnraum für Menschen mit und ohne Behinderung in den unterschiedlichsten Lebenslagen bieten: älteren und jüngeren Menschen, Familien und Singles. Diese Vorstellungen möchte der Landschaftsverband als bisheriger Träger der Einrichtung "Ledenhof" zusammen mit der Bonava Deutschland GmbH (vormals NCC Deutschland GmbH) als Vorhabenträger verwirklichen.


Der städtebauliche Entwurf sieht eine aufgelockerte, sich zum Landschaftsraum hin öffnende Bebauung vor. Ein Grünzug am nördlichen Rand zwischen Siedlung und Landschaft, der sich von dort aus weit in das Quartier zieht, soll die Bebauung mit der Landschaft vernetzen und als öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort dienen. Im Zentrum des Areals soll ein autofreier, städtischer Quartiersplatz entstehen, um den sich das Heilpädagogische Zentrum, eine bis zu dreigruppige Kindertagesstätte sowie zwei Mehrfamilienhäuser gruppieren. Die Erschließung für den motorisierten Verkehr erfolgt über eine Ringverbindung, die an die Stiftsstraße und die Straße Am Ledenhof anschließt.


Die Bebauungsdichte nimmt generell von der Stiftsstraße im Süden zum Landschaftsraum im Norden ab. Entlang der Stiftsstraße werden zur Betonung der Einfahrtssituation Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen nebst Staffelgeschossen vorgesehen. In Richtung Norden lockert die Bebauung auf, neben Reihen- und Doppelhäusern sind zweigeschossige Einfamilienhäuser mit Staffelgeschoss bzw. mit ausgebautem Satteldach vorgesehen. Hierin eingebettet werden zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoss bzw. mit ausgebautem Satteldach.


Mindestens 30 Prozent aller Wohnungen müssen nach den Kriterien der sozialen Wohnraumförderung für das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden können oder den Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum mit Menschen mit Behinderungen (BWB) entsprechen. Hierunter fallen auch die Wohnungen des Landschaftsverbandes.


Das Grundstück soll in zwei Bauabschnitten entwickelt werden. Die heute vorhandenen Gebäude werden dabei sukzessive abgebrochen. Nach Realisierung des ersten Bauabschnitts werden die Menschen mit Behinderungen in die neu errichteten Gebäude umziehen können, sodass anschließend der zweite Bauabschnitt umgesetzt werden kann.


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