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| | | | | Gut informiert Geld mit der Steuererklärung zurückholen: Was ändert sich aktuell für Rentner? Interview mit der Steuerexpertin Gabriele Waldau-Cheema |
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| | | | | | | Einige Steuerurteile aus 2021 werden Auswirkungen auf die Zukunft haben. |
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| | | | | | | | | Gabriele Waldau-Cheema ist staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin mit großer Erfahrung beim Thema Einkommensteuererklärung. Die erfolgreiche Autorin gibt Steuertipps in vielbesuchten Veranstaltungen der Verbraucherzentrale. |
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| | | | | Liebe Frau Waldau-Cheema, wir haben noch ein bisschen Zeit für die Steuererklärung: Der Stichtag für die Abgabe der 2021er-Steuererklärung ist ja der 31. Juli 2022. Deshalb: Was ist neu bei der Steuer 2021? Das ist doch so einiges. Zuerst einmal: Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung wurden ab 2021 deutlich angehoben, auf 384 Euro bis 7.400 Euro, abhängig vom Grad der Behinderung und den Kennzeichen bzw. dem Pflegegrad. Neu ist auch, dass bereits ab einer Behinderung von 20 Prozent ein Freibetrag gewährt wird. Es lohnt sich also auch uralte Schwerbehinderten-Bescheide herauszusuchen, die bisher keine steuerliche Auswirkung hatten. Auch die Pflegepauschbeträge wurden angepasst und gelten nun gestaffelt ab Pflegegrad 2. Wurden bisher nur 984 Euro bei Pflegegrad 4/5 für Schwerstpflegefälle berücksichtigt, sind nun pauschal 600 Euro bis 1.800 Euro steuermindernd absetzbar. Und die Fahrtkosten für Behinderte wurden angepasst; sie gelten nun als Pauschalen ohne Einzelnachweis, natürlich auch hier abhängig vom Grad der Behinderung und den Kennzeichen. Und wie wirkt sich "Corona" auf die Steuer 2021 aus? Für Rentner und Pensionäre gibt es gar nicht so viele Änderungen, anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sie in der Regel weder von Kurzarbeit, Quarantäne-Zahlungen noch durch Home-Office betroffen. Wer sich jedoch als ehrenamtlicher Helfer in Corona-Impf- und Testzentren engagiert hat, kann die steuerfreie Ehrenamts- und/oder Übungsleiterpauschale von immerhin 840 Euro bzw. 3.000 Euro in Anspruch nehmen. Das gilt, anders als bisher, auch für die Tätigkeit in privaten Impf- und Testzentren. Allerdings ist diese Sonderregelung bisher auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt. Gibt es denn weitere Änderungen für Rentner, die sich abzeichnen? Tatsächlich wurden in 2021 einige Urteile gesprochen, die Auswirkungen für die Zukunft haben dürften. Mit Urteilen des Bundesfinanzhofs von Mai 2021 wurden zwar Klagen von Rentnern wegen der "Doppelbesteuerung" abgelehnt, aber dennoch verlangten die Richter Veränderungen in der Besteuerung, die hauptsächlich künftigen Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen sollen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat dann im Juni die Aufwendungen für ein "Hausnotrufsystem" als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Und im Juli 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Finanzämter die Berechnung der Zinsen seit 2014 mit 6 Prozent deutlich zu hoch angesetzt hatten. Zwar dürfen diese weiterhin bis 2018 so abgerechnet werden (0,5 Prozent pro Monat); allerdings muss für die Veranlagungszeiträume ab 2019 eine neue Berechnungsmethode entwickelt werden. Deshalb ergehen die entsprechenden Bescheide nur noch "vorläufig" bis eine neue Regelung verabschiedet ist. Kleiner Wermutstropfen: das gilt auch für Guthabenzinsen bei älteren Steuererstattungen. Und wie sieht es aus mit dem Solidaritätszuschlag in 2021? Bereits Ende 2019 hatte der Bundestag das Gesetz zur "Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995" beschlossen. Das bedeutet: faktisch entfällt der Solidaritätszuschlag ab 2021 für die allermeisten Steuerzahler - geschätzt immerhin 90 %. Die jährliche Freigrenze der tariflichen Einkommenssteuer wurde von bisher 944 Euro (bzw. bei Zusammenveranlagung 1.944 Euro) auf 16.956 Euro (bzw. bei Zusammenveranlagung 33.912 Euro) angehoben. Außerdem gibt es noch zusätzlich die sogenannte Milderungszone für Besserverdienende. Milderungszone - Was ist das denn? Mit der Milderungszone wird verhindert, dass bei Personen, deren Einkommenssteuerschuld nur minimal – zum Beispiel um wenige Euro – über der Freigrenze liegt, gleich der komplette Solidaritätszuschlag anfällt. Innerhalb der Milderungszone zwischen 16.956 und 31.528 Euro Lohn- oder Einkommenssteuer erhöht sich der zu zahlende Solidaritätszuschlag lediglich schrittweise auf 5,5 Prozent. Das wäre etwa ein Single mit einem Jahreseinkommen von mehr als 110.00 Euro. Eine neue Regelung hat der Gesetzgeber ja mit der "Mobilitätsprämie" geschaffen. Welche Auswirkungen hat diese auf Rentnerinnen und Rentner? Nun, zunächst können wir davon ausgehen, dass nur wenige Rentner bzw. Pensionäre betroffen sind, denn eine Voraussetzung ist die Berufstätigkeit. Die Mobilitätsprämie ist zunächst befristet für die Jahre 2021 bis 2026, genau wie die Pendlerpauschale. Nur, wer mehr als 20 Kilometer Entfernung zur Arbeit und insgesamt mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr hat, kann davon profitieren. Bisher galt die Devise "Wer nichts zahlt, bekommt nichts zurück". Die Mobilitätsprämie durchbricht diese Regel, denn wer aufgrund des geringen Einkommens keine Steuern gezahlt hat, kann gleichwohl diese Prämie beim Finanzamt beantragen. Aber seien Sie enttäuschungsfest: Es sind wirklich nicht sehr viele Steuerpflichtige betroffen, das Ausfüllen der Formulare ist allerdings unerlässlich und was am Ende dabei herauskommt, ist mehr als überschaubar. Zum Schluss noch eine persönliche Frage: Wie erleben Sie aktuell den Zulauf in Sachen Steuererklärungen? Ja, eine wirklich "heikle" Frage. Aufgrund der Verschiebung der Abgabefristen in den Corona-Jahren und der konsequenten Durchsetzung der Verspätungs-/Säumniszuschläge beim Finanzamt werden wir jetzt zu Beginn des Jahres geradezu bombardiert mit eingereichten Steuerunterlagen. Die "Bummelanten" möchten noch schnell die Steuer 2020 erledigen und nutzen die verlängerten Abgabefristen der steuerberatenden Berufe, um die Zuschläge zu sparen, denn eigentlich ist die Abgabe seit 31.10.2021 überfällig. Ja, und die "Eiligen" möchten schnell die erhofften Erstattungen für 2021 erhalten oder aber auch zumindest wissen, was aufgrund von Kurzarbeit, Quarantäne und Home-Office auf sie zukommt. Leider laufen bei der Finanzverwaltung meist die Steuerprogramme noch nicht und auch das Auslesen der elektronischen Daten ist in der Regel erst ab Ende Februar/März zuverlässig möglich. Mein ganz persönlicher Eindruck ist übrigens, dass sich mehr und mehr Steuerpflichtige nicht zuletzt durch die massive Werbung in den Medien berufen fühlen, mit einer Steuer-App "mal eben" ihre Erklärung ans Finanzamt zu übermitteln. Schwierig ist es für uns zu helfen, wenn die Ergebnisse ganz anders ausfallen als erhofft. Häufig ist kaum nachvollziehbar, was genau dem Finanzamt mitgeteilt wurde, wenn nicht entsprechende Ausdrucke gefertigt wurden. Liebe Frau Waldau-Cheema, herzlichen Dank für das Gespräch. |
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