|
+++ GRATIS: Spezialreport zur Kassennachschau 2018 +++ Hier kostenlos herunterladen! Sehr geehrter Herr Do, unangemeldete Besuche sind so eine Sache, diese können sehr schöne Überraschungen sein oder den Gastgeber auch ganz schön in Verlegenheit bringen. Sicherlich kein Grund zur Freude ist, dass das Finanzamt nun mit der Kassennachschau ab 2018, neben den bereits bekannten Lohnsteuer- und Umsatzsteuernachschauen, ein weiteres Instrument zur unangekündigten Prüfung an die Hand bekommen hat.
Damit Ihre Mandanten die Kassennachschau ohne Beanstandung überstehen, brauchen sie Ihre Unterstützung. Bereiten Sie Ihre Mandanten rechtzeitig vor! Wir haben für Sie einen kompakten Spezialreport verfasst, der Ihnen alle wesentlichen Informationen zur Kassennachschau ab 2018 an die Hand gibt. Lesen Sie im Spezialreport Kassennachschau 2018: unter welchen Voraussetzungen die Kassennachschau möglich ist welche Rechte und Pflichten der Unternehmer bei der Kassennachschau hat welche Hinweise Sie Ihren Mandanten für die Praxis ans Herz legen sollten Darum ist die rechtzeitige Information so wichtig: Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro! Die Finanzverwaltung meint es ernst: Entspricht die Kassenführung nicht den Vorschriften, drohen Ihren Mandanten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Außerdem dürfen die Prüfer bei Unregelmäßigkeiten sofort zu einer großen Betriebsprüfung übergehen. Auch das kann viele Unternehmer empfindlich treffen. Doch so weit muss es nicht kommen. Am besten ist es, Sie beraten und informieren Ihre Mandanten so schnell wie möglich über die bevorstehenden Kassennachschauen und wenden so die Unannehmlichkeiten von Ihren Mandanten ab. Alles was Sie dazu wissen müssen, erhalten Sie in kompakter Form mit unserem Gratis-Spezialreport „Kassennachschau ab 2018“. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar – für Sie als treuer Leser unseres Newsletters ist der Download kostenlos! +++ Hier kostenlos herunterladen +++ Mit besten Grüßen Ihr Markus Bongardt Redaktion | |