Liebe Leserinnen und Leser,
wussten Sie, dass sich 18 Expertinnen und Experten, unter anderem aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Recht, mit der selbstbestimmten Fortpflanzung befasst haben? Dabei ging es der Kommission um die Frage,
wie Schwangerschaftsabbrüche in Zukunft geregelt sein sollten. Denn bis heute steht im Strafgesetzbuch, Paragraf 218a: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zwar gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen ein Abbruch nur rechtswidrig oder straffrei ist. Das Stigma, eine Täterin zu sein, bleibt trotzdem. Die erarbeiteten Empfehlungen liegen der Bundesregierung vor. Jetzt warten viele gespannt, ob Deutschland mit anderen europäischen und lateinamerikanischen Ländern mithalten kann: In Argentinien ist mittlerweile der Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche legal.
Frauen das Recht über ihren eigenen Körper abzusprechen, führt zu Abhängigkeit und Diskriminierung.
Wie sich Frauen in puncto Schwangerschaft und Verhütung dank medizinischen Fortschritten emanzipieren, beschreibt auch meine Kollegin Bettina Rackow-Freitag in ihrem Artikel.
Der Podcast „The Sex Gap“ widmet eine ganze Folge dem umstrittenen Thema Abtreibung, wie Schwangerschaftsabbrüche umgangsprachlich genannt werden. Obwohl jede zwölfte Frau einmal im Leben eine Schwangerschaft beendet, führen neun von zehn gynäkologischen Praxen keine Abbrüche durch. In Freiburg oder Regensburg gibt es zum Beispiel keine Anlaufstelle. Aus Verzweiflung holen sich viele Frauen anonym Hilfe im Internet – aus Angst, verurteilt und bestraft zu werden.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche,