Der IASB hat heute den Exposure Draft ED/2017/3 veröffentlicht. Darin wird eine Änderung von IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, derzufolge symmetrisch ausgestaltete Kündigungs- und Entschädigungsklauseln bei Finanzinstrumenten einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht im Wege stehen sollen.

Der IASB beabsichtigt, diese Änderung noch bis Ende 2017 zu finalisieren. Sie soll ab 1.1.2018 – also zeitgleich mit IFRS 9 insgesamt – erstmals verpflichtend anzuwenden sein.

Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 24. Mai 2017 auf der  Internetseite des IASB www.ifrs.org (hier: ‘Comment on a Proposal‘) einzureichen. (IASB Pressemitteilung)

 

 

 

 


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