Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen: Tierhalter können ohne Verschulden haften. Ein Knackpunkt: Es muss sich die sog. Tiergefahr realisiert haben. Deren Grenzbereich zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal: Dort war ein zunächst angeleinter Hund seiner Halterin nicht in den Aufzug gefolgt. Nachdem ein Mann die Hundeleine übernommen hatte und sich der Aufzug erneut in Gang setzte, wurden ihm drei Finger abgetrennt. Abseits dieser Dramatik ist der Fall juristisch höchst interessant. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |