etwa 2,8 Millionen Menschen verunfallen jedes Jahr im eigenen Zuhause – diese Zahl ist schon etwas älter, ich habe sie einem Artikel entnommen, der vor Corona veröffentlicht wurde. Weniger werden es sich nicht geworden sein. Denn neben Haushalt, Hobbywerkstatt und Garten ist für viele Arbeitnehmer ein weiterer gefährlicher Ort entstanden: Das Homeoffice (bitte stellen Sie sich an dieser Stelle die Musik aus »Der weiße Hai« vor). Aber im Ernst: Bei welchen Homeoffice-Unfällen zahlt die Unfallversicherung, wann liegt ein Arbeitsunfall vor? Damit beschäftigen wir uns heute im ersten Beitrag. Außerdem geht es um die neue Immobilienbewertung, die sich auf die Höhe der Erbschaftsteuer auswirkt. Darüber wurde in den letzten Wochen viel geschrieben. Einiges davon halten wir für übertrieben. Und wo wir schon bei der Erbschaftsteuer sind, weisen wir gerne gleich noch auf unsere Ratgeber »Das richtige Testament für Alleinstehende« und »Das richtige Testament für Ehepaare« hin. Auch mit dem Thema »Online-Handel« beschäftigen wir uns: Plattformen wie Ebay, Etsy und Momox müssen auch private Händler an die Finanzbehörden melden. Was verspricht man sich davon, wer muss jetzt aufpassen und was können Verkäufer und Anbieter tun, um auf der sicheren Seite zu sein?
Wenn von Unfällen die Rede ist, denkt man an den Straßenverkehr. Doch die meisten Unfälle passieren zu Hause, mitunter auch im Homeoffice. Nach einem Homeoffice-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei der Arbeit von zu Hause erweitert worden.» Homeoffice
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt und damit auch einer Änderung, die sich auf die Erbschaftsteuer bei Immobilien auswirkt: Die Erbschaftsteuer auf Immobilien wird steigen. Grund dafür ist eine Änderung bei der Immobilienbewertung. Die meisten Erben müssen sich aber gar keine Gedanken darüber machen – auch wenn Teile der Presse etwas anderes suggerieren.» Erbschaftsteuer
Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted, Momox – wer auf diesen und ähnlichen Plattformen verkauft, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Denn seit 2023 regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen.» Online-Handel
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