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30.06.2023
 
Liebe Leserinnen und Leser,
 
wissen Sie, was etwa der schlimmste Wochenstart für eine Apothekerin oder einen Apotheker ist? Man kommt montagmorgens ins Geschäft und der Medikamentenkühlschrank ist übers Wochenende ausgefallen. Das kann bedeuten: Alle Arzneimittel, die darin lagern, müssen entsorgt werden. Ist die Kühlkette zu lange unterbrochen, kann nicht mehr garantiert werden, dass die Produkte noch richtig wirken. Ein großer finanzieller Verlust für die Apotheke. Und die Kundschaft muss auf Kühlware wie Insulin mindestens bis zur nächsten Lieferung warten.
 
Auch Medikamente, die bei Raumtemperatur gelagert werden, reagieren empfindlich auf Temperaturschwankungen – durch Hitze, aber auch durch Kälte können sie ihre Wirkung verlieren oder verändern. Deshalb gelten klare Lagerungsvorschriften: Kühlprodukte zwischen zwei und acht Grad Celsius, andere Medikamente bei 15 bis 25 Grad Celsius aufbewahren. In den Apotheken werden diese Temperaturen täglich kontrolliert und dokumentiert. Das ist Pflicht. Bei regelmäßigen externen Kontrollen wird geprüft, ob diese Werte eingehalten wurden. Anders sieht das bei pharmazeutischen Versandhändlern aus dem europäischen Ausland aus. Hier wird die Temperatur des Versands offenbar nur lückenhaft kontrolliert. Lieferfahrzeuge heizen sich auf. Unter Umständen lagern Medikamente über Stunden bei viel zu heißen Temperaturen. Meine Kollegin Stephanie Schersch erklärt hier das ganze Ausmaß des Problems und welche Lösungen es dafür geben könnte.
 
Sowohl in der Versandapotheke als auch in Ihrer Apotheke vor Ort ist es seit 1. September 2022 möglich, ein elektronisches Rezept einzulösen: das sogenannte E-Rezept. Bisher brauchte man dafür eine spezielle App auf dem Smartphone. Unsere Praktikantin Mona Meixner hatte im Februar ausprobiert, wie gut die digitale Verordnung funktioniert. Falls Sie interessiert, auf welche Hindernisse sie damals stieß: Hier der Beitrag zum Nachlesen.
 
Manche technischen Hürden werden möglicherweise ab Juli Vergangenheit sein. Für das E-Rezept soll man dann kein Smartphone mehr benötigen. Die elektronische Gesundheitskarte genügt. Mein Kollege Ali Vahid Roodsari hat für Sie recherchiert, was sich ab morgen ändert und erklärt Grundsätzliches zum E-Rezept. Durchlesen lohnt sich: Ab 2024 soll die elektronische Verordnung bundesweit Pflicht werden.
 
Wünscht informative Lektüre und ein herrliches Wochenende:

Ihre
Katharina Klados

 
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