Hitze kühl kontern – Resturlaub nehmen – Rente netto
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | die Sonne macht auf, und schon klagt ganz Deutschland über die Hitze – aber hitzefrei sieht das Arbeitsrecht nicht vor. Trotzdem gibt es Maßnahmen, die das Arbeiten bei hohen Temperaturen erleichtern und die jeder Personalrat kennen sollte. Das Wichtige haben wir für Sie zusammengestelllt. Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub: Immer wieder gibt es Streit, was mit den restlichen Erholungstagen passieren soll, die ihm oder ihr im Jahresverlauf noch zustehen. Das LAG Köln hat sich mit dieser Frage befasst. In der Fachzeitschrift »Soziale Sicherheit« 5/2019 geht's ums liebe Geld nach einem anstrengenden Arbeitsleben. Schlau, wer schon vor Rentenbeginn weiß, was ihn erwartet.
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Behalten Sie Ihr sonniges Gemüt! Bettina Frowein PROGRAMMLEITUNG
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Gesundheitsschutz 7 Fragen zum Arbeiten bei großer Hitze Der Dienstherr muss Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es im Büro heiß und stickig wird oder das Arbeiten im Freien nicht mehr auszuhalten ist. Beim Arbeitsschutz können Personalräte mitbestimmen. Wir haben Ihnen die 7 wichtigsten Fragen zum Arbeiten bei Hitze beantwortet.
| Menschenwürde UN ebnet Weg für bessere Arbeitswelt Seit 100 Jahren kämpft die Internationale Arbeitsorganisation ILO für eine gerechtere Arbeitswelt. Jetzt hat die Sonderorganisation der UN ein wegweisendes Papier auf den Tisch gelegt – von einem historischen Moment ist die Rede.
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Dienstvergehen Zu viel Nähe kostet den Job Geht eine Justizvollzugsbeamtin eine Beziehung mit einem Häftling ein, verstößt sie gegen das Distanzgebot, das zu den Kernpflichten der Bediensteten im Strafvollzug gehört. Daran hat das VG Trier erinnert und entschieden.
| Urlaub Hinweispflicht gilt auch für Resturlaube aus Vorjahren Der Arbeitgeber muss Beschäftigte rechtzeitig auffordern, ihre noch offenen Urlaubstage zu nehmen. Tut er dies nicht, droht Schadensersatz. Das gilt auch für den Resturlaub aus früheren Jahren oder wenn der Arbeitnehmer rechtswidrig auf den Urlaub verzichtet hat – so nun das LAG Köln.
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Inklusion Schwerbehindert als Beamter tätig Der Öffentliche Dienst gilt gerade für Menschen mit Behinderung als auf Fairness und Inklusion bedachter Arbeitgeber. Aber auch Beamte und Bewerber für die Beamtenlaufbahn brauchen Schutz bei gesundheitlichen Einschränkungen. In »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 6/2019 lesen Sie, welche Vorschriften gelten und welche Handlungmöglichkeiten die SBV hat.
| Aus »Soziale Sicherheit« Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Wer bald eine Altersrente bezieht, sollte nicht auf den in der Renteninformation ausgewiesenen Brutto-Betrag bauen. Wichtiger ist, was nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern netto tatsächlich zum Leben übrig bleibt. Rolf Winkel und Hans Nakielski erläutern in der Fachzeitschrift »Soziale Sicherheit« 5/2019, welche Abzüge bei welchen Rentenarten den Geldbeutel schmälern.
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Aufhauser, Warga, Schmitt-Moritz
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| | Basiskommentar mit Wahlordnung Die 9. Auflage erscheint im August.
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| Mit Onlinezugang auf alle Mustervereinbarungen 3. Auflage: Neu im Juni
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Aufhauser, Warga, Schmitt-Moritz
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Bayerisches Personalvertretungsgesetz
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Basiskommentar mit Wahlordnung Die 9. Auflage erscheint im August.
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Warga
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Handbuch Dienstvereinbarung
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Mit Onlinezugang auf alle Mustervereinbarungen 3. Auflage: Neu im Juni
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