Fünf-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig
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| | | | | | | | | Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Fünf-Prozent-Hürde ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. So haben wir argumentiert, das haben wir in Karlsruhe vorgetragen – und das Gericht hat uns Recht gegeben. Damit hat die von uns initiierte Bürgerklage alle ihre Ziele erreicht. Auch von Ihnen haben einige mitgeklagt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Das Beste, was der Bundestag jetzt tun kann, ist, die Fünf-Prozent-Hürde abzusenken. Das würde vielen Parteien zugute kommen – die Wiedereinführung der Grundmandatsklausel nur wenigen. Die Absenkung ist einfach umzusetzen. Und der Weg dorthin ist offen, das hat das Bundesverfassungsgericht heute betont. |
| | 4.242 Klägerinnen und Kläger haben die Verfassungsbeschwerde getragen. Hintergrund ist die Ampel-Reform des Bundestags-Wahlrechts aus dem März 2023: Wer einen Wahlkreis gewinnt, kann das Bundestagsmandat nur dann antreten, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Abgeschafft wurde auch die Grundmandatsklausel, über die eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte, in den Bundestag einziehen konnte – selbst wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte. Die nicht mehr abgemilderte Fünf-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig, weil sie die Chancengleichheit der Parteien zu stark einschränkt und weil sie nicht notwendig ist. Das hat das Gericht heute bestätigt. Vorübergehend gilt nun wieder die Grundmandatsklausel. Aber: nur so lange, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. Zum Beispiel eben die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Dafür werden wir uns stark machen. An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern Millionen von Stimmen, die dann nicht im Bundestag repräsentiert sind: Bei der Bundestagswahl 2021 waren es vier Millionen Stimmen! Mit der Wahlrechtsreform der Ampel hätten es acht Millionen werden können. Das ist nun abgewendet. |
| | Wir dürfen heute einen großen Erfolg feiern. Einer, der durch Ihre Unterstützung möglich wurde. Haben Sie vielen Dank! Herzlich grüßen Sie |
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| | | | | | | Ralf-Uwe Beck Bundesvorstandssprecher |
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| | | | | Alexander Trennheuser Bundesgeschäftsführer |
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