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Finanzplan Newsletter
 

 



 Ausgabe vom 01.05.2022
ISSN 1613-723X - eingetragen bei der Deutsche Bibliothek


 

 

In dieser Ausgabe:

Krankentagegeld für Selbstständige

Kostenfreies Steuerprogramm für Berufsstarter

Rücklagen bei Selbstständigen

Corona Überbrückungshilfen

Kurz notiert...

Ihr Finanzplan Trainer Stephan Kaiser wünscht Ihnen allzeit gute Finanzen

 

 

Hallo und guten Tag, 


die Tipps und Ideen, die ich Ihnen in diesem Newsletter gebe, wenden wir auch stets selbst an.

In diesem Monat haben wir wieder einmal mehr erlebt, dass es einfach stimmt: Wer auf sein Geld achtet, hat auch welches!

Ob 1.100 Euro an Neustarthilfe, die wir erhalten haben. 1.020 Euro Erstattung von einer Versicherung, die erst nicht bezahlen wollte oder 1.920 Euro vom Gasversorger, der uns gekündigt hatte. Das alles läppert sich zusammen.

Und: Ein Premiumkunde von uns hat aufgrund unserer Empfehlung von seiner privaten Krankenversicherung 800 Euro an unzulässiger Beitragserhöhung erstattet bekommen.


Aber lesen Sie selbst...


Alles Gute für Sie und Ihre Lieben,

Grüße von Stephan Kaiser
FinanzplanTrainer (MFB), Autor, Coach
[email protected]
https://www.mein-finanzbrief.de  




Krankentagegeld für Selbstständige:


Haben Sie sich in der Selbständigkeit dafür entschieden, freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben?

Dann müssen Sie Ihre Krankenkasse darauf hinweisen, dass Sie auch für eine Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag der Erkrankung versichert sein wollen.

Ansonsten gibt es kein Krankentagegeld von Ihrer gesetzlichen Kasse.

Daher sollten Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einen so genannten zusätzlichen Wahltarif für die Krankengeldzahlung ab dem 15. Tag abschließen.

Für einen relativ geringen Betrag bekommen Sie dann Krankengeld ab dem 15. Tag lückenloser Krankschreibung.

Die Höhe des Krankengelds ist in den Wahltarifen wählbar. Je höher das Krankengeld, desto höher der Beitrag, den Sie dafür zahlen. Allerdings darf die Höhe des Krankengelds nicht die Höhe Ihres Nettoeinkommens übersteigen.

Im Ernstfall müssen Sie also lediglich zwei Wochen ohne Einkünfte überbrücken, was einfacher ist als sechs Wochen oder länger.

Der Beitragssatz liegt dann bei 15,8 Prozent (2022). Zum Vergleich: Ohne Anspruch auf Krankengeld beträgt er 15,2 Prozent.

Beispiel bei der TK: Ihr tägliches Krankengeld ab dem 43. Tag ist so hoch wie 70 Prozent Ihres täglichen Arbeitseinkommens. Maximal erhalten Sie 112,88 Euro (2022) pro Tag.


Tipp von Ihrem FinanzPlan Trainer:  In jedem Fall mitversichern !


 


Kostenfreies Steuerprogramm für Berufsstarter:


Unter https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung können sich Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger ihre spezielle Version der vielfach prämierten Steuersoftware SteuerSparErklärung gratis herunterladen und damit kräftig Steuern sparen.

Anders als bei anderen Anbietern gibt es dabei tatsächlich keine versteckten Kosten! Das komplette Angebot ist kostenlos.

Verständlich geschriebene Steuertipps helfen beim einfachen und schnellen Einstieg in die Steuererklärungs-Welt.

Die kostenlose Steuersoftware können alle Studierenden, Auszubildenden und BerufseinsteigerInnen nutzen, die nicht älter als 28 Jahre alt sind und nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, zuviel bezahlte Steuern zurück zu erhalten und leiten Sie diesen Newsletter an Ihre Kinder und Enkelkinder weiter...

 


1. Geld weg? Monat übrig? Das geht aber auch anders:

Einen perfekten Überblick über alle Ihre Einnahmen und Ausgaben. Dazu ist der Finanzplan da. Er ist das Basisinstrument Ihrer Vermögensbildung.
https://www.mein-finanzbrief.de/finanzplan_einstieg.html


2. Sparen lernst Du von den Reichen ;-)  Im Geldspar(Spass)kurs:

Sie sparen sich durch den GeldSparKurs mehrere tausend Euro pro Jahr. https://www.mein-finanzbrief.de/geldsparkurs_einstieg.html


3. Premiumkunde beim FinanzplanTeam:

Wie schnell jemand seine finanziellen Ziele erreicht, hängt nicht alleine von den eigenen Fähigkeiten ab, sondern vor allem davon, wie gut die Ansprechpartner und Ratgeber sind, die einem zur Verfügung stehen.

Mit einem unabhängigen FinanzplanTrainer an Ihrer Seite haben Sie es leichter.

Sie vermeiden unnötige Irrwege und können Ihre Kraft wesentlich schneller in die wirklich sinnvollen Schritte zur Zielerreichung investieren. Die Folge davon? Natürlich entfalten Sie Ihr eigenes Potenzial schneller. 

Ein FinanzplanTraining ist ehrlich, neutral und einfach zu verstehen.

Durch ein FinanzplanTraining werden Sie selbst in die Lage versetzt, die für Sie richtigen, finanziellen Entscheidungen treffen zu können. Der Trainer gibt keine Lösungen vor, sondern nimmt eher die Funktion des 'Augenöffners' oder 'Anstossgebers' ein.
https://www.mein-finanzbrief.de/premiumkunde_einstieg.html

 
 


Sie sind selbstständig?

Dann wünschen Sie sich vielleicht auch ab und an, dass Sie Probleme in Ihrer Firma mit jemandem besprechen können, der Sie versteht...

Wichtig ist dabei, dass Ihr Ratgeber selbst erfolgreich ist, denn nur dann können Sie Lösungen von ihm bekommen, die Sie auf Dauer erfolgreich machen!

Wenn Sie also gerne einmal einen Tag mit Stephan Kaiser verbringen möchten, um ihm Ihre persönlichen Probleme, Anliegen oder schwierigen Situationen zu schildern, dann ist das jetzt möglich.

Am besten vereinbaren Sie zunächst ein Erst-Gespräch!

 

 


Rücklagen bei Selbstständigen:




Auch um krankheitsbedingte schlechte Zeiten zu überstehen, sollte es eine A-Aufgabe für alle Selbstständigen sein, das sechsfache (besser das zwölffache) der monatlichen Kosten auf einem Tagesgeldkonto anzusparen !

Wenn Ihnen das bislang noch nicht gelungen ist, sollten Sie sich einmal Gedanken über ein UnternehmerCoaching machen:

https://www.mein-finanzbrief.de/unternehmercoaching.html
 


Corona Überbrückungshilfen:


Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche).

Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022 (verlängert, vorher 30. April 2022).

Mehr Infos finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/
 

 
 

Kurz notiert:


Wasserschaden in der vermieteten Wohnung:

Erinnern Sie sich noch? Wir hatten einen Wasserschaden in einer vermieteten Wohnung und die Versicherung wollte nicht bezahlen, weil der Schaden nicht durch einen undichten Siphon, sondern durch beschädigte Silikonfugen (das ist nicht versichert) verursacht wurde?

Nach viermaligem hin- und herschreiben haben wir zumindest 1.020 Euro von der ca. 2.500 Euro hohen Schadensumme erhalten. Also: Höfliche Hartnäckigkeit hilft...



Gasanbieter kündigt den Vertrag:

Wir haben von dem Rechtsanwalt, den wir Ihnen in einem der letzten Newsletter empfohlen haben, da wir die Kündigung des Gasanbieters für unrechtmässig empfunden haben, eine Zahlung von über 1.900 Euro erhalten. Der Gasanbieter wollte wohl nicht vor Gericht streiten und hat unsere Forderung in vollem Umfang beglichen.



Minijob und Mindeslohn:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass die Verdienstgrenze für Minijobs am 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro im Monat steigt.

Dies geschehe gleichzeitig mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro.

 
 

Impressum des FinanzplanTeams

Dieser Newsletter wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Alle in diesem Newsletter genannten, steuerlichen und rechtlichen Informationen sollten Sie im Detail mit einem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt besprechen. Es handelt sich bei den Informationen dieses Newsletter lediglich um die grundlegenden Informationen. Er ist weder eine Rechts- noch Steuerberatung!

Die Redaktion übernimmt keine Haftung für Fehler und falsche Angaben. Impressum: Redaktion Stephan Kaiser (ViSdP) - Mein-Finanzbrief (Software und Schulung) Riegestraße 5 - 89192 Rammingen - Telefax: +49-(0)7345 - 200 96 79


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