Am GivingTuesday rufen Organisationen weltweit zu Spenden auf - so auch der Konsumentenschutz
Gutes tun am GivingTuesday!
|
|
| | Am heutigen 29. November ist GivingTuesday – der weltweite Tag des Gebens und der Grosszügigkeit. Mit einer Spende für den Konsumentenschutz stärken Sie die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten.
|
|
Mitten in der intensivsten Konsumzeit des Jahres – zwischen den Rabattschlachten rund um den Black Friday und dem grossen Weihnachts-Shopping – setzt der GivingTuesday ein Zeichen für gesellschaftliches Engagement. Heute stehen also Geben, Schenken und Spenden im Fokus. Ich nutze diese Gelegenheit, Sie heute um Unterstützung zu bitten. Es ist uns wichtig, unabhängig für die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten einzustehen, darum nehmen wir von Unternehmen, Verbänden oder politischen Parteien prinzipiell kein Geld an. Getragen und finanziert wird der Konsumentenschutz von interessierten und kritischen Privatpersonen wie Ihnen. Unterstützen Sie uns jetzt mit einer Spende oder werden Sie Gönnerin oder Gönner des Konsumentenschutzes. |
|
Ab einem Beitrag von Fr. 60.- profitieren Sie als Gönnerin oder Gönner von kostenloser Beratung, Vergünstigungen auf unseren Ratgebern und weiteren Vorteilen. |
|
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Sara Stalder Geschäftsleiterin | |
|
Übrigens: Die Stiftung für Konsumentenschutz ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können sowohl von den Kantons- und Gemeindesteuern als auch von der Bundessteuer abgezogen werden. |
|
Woher kommt der «GivingTuesday»? Der GivingTuesday wurde vor zehn Jahren von den amerikanischen Organisationen 92nd Street Y und United Nations Foundation ins Leben gerufen. Er findet seither jährlich am Dienstag nach Thanksgiving statt und soll ein Zeichen gegen den Konsumwahnsinn und für mehr Solidarität setzen. Inzwischen finden am GivingTuesday in über 150 Ländern Aktionen unterschiedlichster Art statt, um Menschen zum Spenden und Helfen zu animieren. |
|
| | Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. |
|
|
|