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Werte weitergeben, Gutes hinterlassen |
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 |  |  | Liebe Leserin, lieber Leser,
dieses mal wende ich mich mit einem zunächst ungewöhnlichen Thema an Sie. Heute ist der Tag des Testaments und wir nehmen dies als Anlass, Ihnen zu erzählen, inwiefern dieses Thema unsere Arbeit betrifft. Denn wir werden oft gefragt, was ein Testament erfüllen muss. Der Grund für diese Fragen: die Überlegung, einen Teil des eigenen Nachlasses Gunsten von Kindern in Deutschland einzusetzen. Seinen Nachlass zu regeln oder einen Teil davon an gemeinnützige Organisationen zu vermachen, ist für viele Menschen zu einem wichtigen Thema geworden. Auf diese Weise können sie der Nachwelt etwas Gutes hinterlassen und in Erinnerung bleiben. Doch unabhängig davon, ob man eine gemeinnützige Organisation im Testament bedenkt oder ausschließlich Verwandten und Freunden etwas vermachen möchte: Nur mit einem Testament können individuelle Wünsche, wer was erben soll, umgesetzt werden. Das ist wichtig zu wissen. Wir möchten Ihnen im Folgenden einige Hinweise zum richtigen Verfassen eines Testaments geben. Selbstverständlich neutral und unabhängig. Denn uns ist in erster Linie wichtig, dass Menschen das Thema positiv betrachten und es einfach mal angehen. Damit Nachlässe wie gewünscht verteilt werden und nicht zu Streitigkeiten unter Hinterbliebenen führen. Und nicht zuletzt: Es ist ein erleichterndes Gefühl, das geregelt zu haben. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Herzliche Grüße Ihr  Holger Hofmann Bundesgeschäftsführer |  |
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 |  | Ihre Spende hilft, dass alle Kinder in Deutschland die gleichen Chancen im Leben bekommen. |  |  |
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