KfW Newsletter Presse

Pressemeldung der KfW vom 27.02.2024

 
Heizungsförderung: Antragstellung für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern startet heute

Ab sofort können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern Anträge auf Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bei der KfW stellen. Der Bund stellt für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Haushalt bereit, die durch Zuschüsse und Ergänzungskredite über die KfW ausgereicht werden. Ziel der Förderungen ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgas-Emissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäude­sektor zu reduzieren.

Der Start der Antrag­stellung für die Heizungs­förderung erfolgt gestaffelt. Seit heute sind zunächst Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten Einfamilien­häusern in Deutschland sind. Weitere Antragstellergruppen folgen entsprechend des am 29.12.2023 nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ vorgelegten KfW-Förderfahrplans.

Beantragung eines Förderzuschusses für den Heizungsaustausch

Die Antragstellung auf den Förderzuschuss erfolgt direkt online bei der KfW über das Kundenportal „Meine.KfW.de“. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist. Die Antragstellerinnen und Antragsteller mit förderfähigen Vorhaben erhalten direkt nach dem Antrag eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags.

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 EUR. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 % bzw. 9.000 EUR.

Darüber hinaus können ein
  • Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird,
  • ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 % für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • sowie ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 EUR nicht übersteigt,
beantragt werden.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer allerdings maximal 70 % betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 EUR. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 EUR beantragt werden.

Beantragung eines zusätzlichen Ergänzungskredits

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, steht ebenfalls seit heute ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden kann. Der Kredit wird aus Mitteln des Bundes zinsverbilligt. Die Zinskonditionen für einen Förderkredit mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegen heute bei 2,21% eff. für antragstellende Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 EUR nicht übersteigt. Für alle anderen Antragstellenden beträgt der Zinssatz 3,81% eff. (Zinssätze können sich täglich ändern). Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Weiterer Förderfahrplan 2024

Nach dem heutigen Start der Antragstellung für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern folgt im Laufe des Jahres der Start der Antragstellung für weitere Anspruchsgruppen.

Ab Mai 2024 ist der Start der Antragstellung für Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland geplant, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Die Beantragung der Heizungsförderung für Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, startet planmäßig im August 2024. Die Beantragung der Heizungsförderung für die Antragstellergruppen Kommunen und Unternehmen ist ebenfalls im August 2024 geplant.

Wichtig ist: Förderfähige Vorhaben des Heizungstausches können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn bis zum 31. August 2024 kann die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.
 
 
 

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen unter: 

Fragen von Journalisten beantwortet:

Christine Volk
Pressesprecherin
Telefon: +49 69 7431 3867
E-Mail: [email protected]

 

Wie Verantwortung wirkt

Die digitale Storytellingplattform der KfW Bankengruppe

Weiterdenken - aus Verantwortung

Berichtsportal der KfW Bankengruppe

Folgen Sie uns auf:

 

Impressum

KfW | Palmengartenstraße 5-9 | 60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0 | Fax: 069 74 31-29 44 | [email protected]

Wir versenden unsere Newsletter entsprechend unserer Datenschutzgrundsätze.

Die KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und wird durch den Vorstand (Stefan Wintels [Vorsitzender], Katharina Herrmann, Melanie Kehr, Christiane Laibach, Bernd Loewen und Dr. Stefan Peiß) vertreten.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der KfW lautet: DE 114104280.

Bildnachweis:
Quelle: KfW, Fotograf: Jens Steingässer

Newsletter abmelden:
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.