Sehr geehrter Herr Do, „fördern und fordern“ hieß es bei Einführung der „Hartz IV“-Gesetzgebung. Dass beim Fordern das Fördern nicht vergessen werden sollte, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den sogenannten Eingliederungsvereinbarungen. Diese Verträge, die vor allem mit Beziehern von Arbeitslosengeld II geschlossen werden, müssen demnach die Pflichten beider Seiten konkret miteinander verbinden. Im Streitfall hatte das Jobcenter einen Arbeitssuchenden zu einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen verpflichtet. Eine individuelle Regelung zur Übernahme der Bewerbungskosten enthielt die Vereinbarung aber nicht. Sanktionen gegen den Arbeitssuchenden, die auf den angeblich nicht erbrachten Bewerbungsbemühungen beruhten, waren deshalb rechtswidrig - mehr dazu in unserem Newsletter! Wann können verursachungsabhängige Betriebskosten vom Vermieter über einen pauschalen Betrag umgelegt werden? Der BGH hat am 06.04.2016 für die Abrechnung von Abfallkosten das Ansetzen einer „Mindestmüllmenge“ im Grundsatz ermöglicht. Derartige Mindestmüllmengen sehen teilweise auch die Abfallsatzungen der Gemeinden vor. Erfahren Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |